Janßen Harald Physiotherapie ,Praxis für physikalische Therapie
Physiotherapie
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Im Allgemeinen kann schon Säuglingen Krankengymnastik verschrieben werden. Die meisten behandelten Patienten sind allerdings schon älter. Das liegt daran, dass sie häufiger unter Problemen leiden, die mit Krankengymnastik behandelt werden können. Obendrein kann die Diagnoseliste bei einigen Krankheiten ab einem gewissen Alter längere Behandlungszeiten vorsehen. Einige Fachpraxen konzentrieren sich speziell auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen. Adressen für Brensbach findest du hier.
Bei Krankengymnastik auf Rezept überimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. 10 Prozent musst du also selbst zahlen. Hinzu kommt noch eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 Euro. Vor allem bei Rückenschulen und anderen Präventivangeboten gelten aber andere Vorgaben. Hier brauchst du kein Rezept. Viele Krankenversicherungen zahlen aber trotzdem einen Großteil oder sogar alle Kosten.
Im Normalfall werden höchstens zwei Rezepte ausgestellt. Weil jedes meistens für sechs Termine gilt, sind das insgesamt zwölf Sitzungen. Nach schweren Verletzungen und Operationen werden teilweise auch drei Rezepte ausgestellt. Eine größere Anzahl von Rezepten muss vom Arzt begründet werden, ist aber möglich.
Krankengymnastik ist bei vielen Beschwerden die bevorzugte Behandlungsform. Beispielsweise hilft sie Patienten, die einen Schlaganfall hatten, dabei, sich wieder zu bewegen. Auch bei vielen Verletzungen sowie bei Knie- oder Rückenschmerzen kann sie helfen. Das gezielte Training der Muskulatur kann beispielsweise dabei unterstützen, Schmerzen zu lindern oder ihnen vorzubeugen.
Auch in kleinstädtischen und ländlichen Gebieten wie Brensbach leiden zahlreiche Menschen an Rückenschmerzen. Hast du ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die verbleibenden 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Vorbeugende Krankengymnastik, wie Rückenschulen, wird außerdem von vielen Krankenkassen bezuschusst. Nicht selten werden 80 bis 100 Prozent der Gebühren übernommen. Genaue Auskunft kann darüber aber nur die Krankenkasse geben.