Chacon Krankengymnastik-Physiotherapie Praxis f. KG u. neurologische Rehabilitation
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Für bestimmte Erkrankungen sieht die Heilmittelverordnung spezielle Formen der Krankengymnastik vor. Das sind insbesondere die Krankengymnastik bei neurologischen Beschwerden (KG-ZNS), die gerätegestützte Krankengymnastik (KG-Gerät) und die Krankengymnastik bei Mukoviszidose und anderen Atemwegserkrankungen (KG-Muko). Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage wie beispielsweise das Bobath-Konzept wird, wie reguläre Krankengymnastik, meist in Einheiten von 15 bis 25 Minuten angeboten. Die Zuzahlung pro Einheit beträgt rund 2,70 Euro. Dagegen werden Krankengymnastik zur Behandlung schwerer Erkrankungen der Atmungsorgane und gerätegestützte Krankengymnastik üblicherweise in Einheiten von jeweils einer Stunde durchgeführt. Entsprechend höher liegt auch die Zuzahlung, sie beträgt rund 8 Euro bei KG-Muko und etwa 5 Euro bei KG-Gerät.
Hast du ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die verbleibenden 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Aber auch ohne Rezept übernehmen viele Krankenkassen einen Großteil der Kosten für eine Rückenschule, oft 80 bis 100 Prozent. Genaue Auskunft erhältst du bei deiner Krankenkasse.
Wie bei jeder Art von Muskeltraining kannst du auch von der Krankengymnastik Muskelkater bekommen. Vor allem trifft es Menschen, die wenig trainiert sind. Doch fast immer wird es mit der Zeit besser, und du bekommst seltener Muskelkater. Das gilt auch für andere Schmerzen. Meistens hast du den schmerzenden Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen.
Das Alter ist bei der Verschreibung von Krankengymnastik unerheblich, denn auch Kinder können davon profitieren. Voraussetzung ist, dass es ein physisches Leiden gibt, das mithilfe von Krankengymnastik gebessert werden kann. Es gibt sogar Physiotherapie-Praxen, die ganz auf Kinder und Jugendliche ausgerichtet sind. Ob es in Groß-Zimmern solche Praxen gibt, siehst du hier.
In einer Woche werden meistens ein bis zwei Sitzungen abgehalten. Im Krankenhaus oder auf der Reha können es auch mal mehr sein. Wer Krankengymnastik in einer Praxis für Physiotherapie macht, erhält meistens zunächst sechs Termine. Sollte dies nicht reichen, kann ein neues Rezept ausgestellt werden.