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Krankengymnastik in Breitscheid Hessen (10 Treffer)

Häufige Fragen

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Krankengymnastik wird im Regelfall nicht über die Krankenkasse beantragt, sondern wird vom Arzt verschrieben. Das ist oft ein Spezialist, meist ein Neurologe, Chirurg oder Orthopäde. Auch der Hausarzt darf jedoch Rezepte für Krankengymnastik ausstellen. Anders sieht es bei Vorsorgemaßnahmen wie Rückenschulen aus. Hier ist kein Rezept nötig, die Krankenkasse zahlt aber oft einen Zuschuss oder übernimmt sogar alle Gebühren. Informiere dich dazu bei deiner Krankenversicherung.

Bis zum Jahr 1994 wurden Physiotherapeuten offiziell als Krankengymnasten bezeichnet. Heutzutage kommt die Bezeichnung Krankengymnast nur noch selten vor. Der Zentralverband der Krankengymnasten heißt sogar bereits seit 1979 Deutscher Verband für Physiotherapie, kürzt sich aber immer noch mit ZVK ab. Krankengymnastik selbst ist heutzutage ein Teilbereich der Physiotherapie.

Schon Säuglingen kann Physiotherapie ausgestellt werden. In der Praxis sind die meisten Patienten, die eine Behandlung erhalten, älter. Das liegt daran, dass sie häufiger an Beschwerden leiden, die mit Krankengymnastik behandelt werden können. Obendrein kann die Diagnoseliste bei einzelnen Krankheiten für ältere Menschen längere Behandlungszeiten vorsehen. Einige Fachpraxen konzentrieren sich speziell auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen. Adressen für Breitscheid Hessen findest du hier.

Auch in kleinstädtischen und ländlichen Gebieten wie Breitscheid Hessen arbeiten nur noch wenige Menschen auf dem Feld. Doch auch die Arbeit am Schreibtisch ist für den Rücken eine Belastung. Hast du ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Gebühren. Die übrigen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Auch vorbeugende Maßnahmen wie Rückenschulen werden oft von der Krankenkasse übernommen. Genaue Auskunft bekommst du bei deiner Krankenkasse.

Stolze 90 Prozent der Kosten übernimmt die Krankenkasse, wenn die Krankengymnastik von einem Arzt verschrieben wurde. 10 Prozent musst du also selbst zahlen. Oben drauf kommt noch eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 Euro. Besonders bei Rückenschulen und vergleichbaren Präventivangeboten gelten aber andere Regeln. Hier brauchst du kein Rezept. Viele Krankenversicherungen zahlen aber trotzdem einen Großteil oder sogar alle Gebühren.

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