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Krankengymnastik in Brandenburg an der Havel (26 Treffer)

Häufige Fragen

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Folgende Leistungen werden angeboten: Lymphdrainage, Fango, Rückenschule und Reha.
Das Angebot umfasst unter anderem Bobath- Therapie.

Wurde dir Krankengymnastik von einem Arzt verschrieben. Nur 10 Prozent musst du selbst bezahlen. Oben drauf kommt noch eine einmalige Gebühr in Höhe von 10 Euro. Vor allem bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen gelten aber andere Regeln. Das sind oft freiwillige Leistungen, die von einigen Krankenkassen übernommen werden, von anderen nicht.

Die Physiotherapie ist aufgeteilt in verschiedene Fachbereiche. Ein Teil davon ist die Krankengymnastik. Entsprechend wird sie von Physiotherapeuten angeboten. Nur mit einer speziellen Ausbildung oder einem entsprechenden Studium darf man sich so nennen. Für wen das in Brandenburg an der Havel gilt, liest du hier bei gelbeseiten.de.

Nach der Krankengymnastik kann es, wie bei jedem Sport, vorkommen, dass du Muskelkater bekommst. Dies trifft insbesondere zu, wenn dein Trainingszustand mangelhaft ist. Doch meistens wird es von Trainingseinheit zu Trainingseinheit besser, und du bekommst keinen Muskelkater mehr. Das gilt auch für andere Schmerzen. Meistens wurde der schmerzende Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen. Sprich aber trotzdem deinen Physiotherapeuten darauf an.

Die Zahl der Behandlungen ist vor allem davon abhängig, wie schwer die Erkrankung oder Verletzung ist und wie schnell du dich erholst. Üblich sind zunächst sechs Termine, die meistens ein- bis zweimal pro Woche stattfinden.

Für bestimmte Erkrankungen sieht die Heilmittelverordnung besondere Krankengymnastik-Formen vor. Das sind insbesondere die Krankengymnastik bei Mukoviszidose und anderen Atemwegserkrankungen (KG-Muko), die Krankengymnastik bei neurologischen Beschwerden (KG-ZNS) und die gerätegestützte Krankengymnastik (KG-Gerät). Neurologische Krankengymnastik kommt beispielsweise bei Parkinson-Erkrankten oder nach Schlaganfällen zum Einsatz. Wie bei der "normalen" Krankengymnastik dauert eine Einheit hier rund 20 Minuten, entsprechend ist auch die Zuzahlung mit rund 2,70 Euro je Einheit gleich hoch. Bei gerätegestützter Krankengymnastik und Krankengymnastik zur Behandlung schwerer Atemwegserkrankungen dauert eine Sitzung meist rund eine Stunde. Deshalb liegt auch die Zuzahlung höher, nämlich bei rund 8 Euro für eine Einzelbehandlung wegen Atemwegserkrankungen und rund 5 Euro für Geräte-Krankengymnastik.

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