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Herrmann Frank
Krankengymnastik
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Die Bezeichnung Krankengymnastik steht besonders für Übungen und Aktivitäten, die die Beweglichkeit wiederherstellen und Schmerzen lindern sollen. Bestandteil sind sowohl aktive Bewegungs- und Dehnübungen, bei denen die Patienten selbst aktiv werden, als auch passive Übungen, bei denen der Physiotherapeut die Muskeln mobilisiert.
Die Frist, um ein Rezept für Krankengymnastik einzulösen, beträgt in allen Bundesländern vier Wochen. Anders ist es, wenn auf dem Rezept ein genaues Gültigkeitsdatum angegeben wird. Hin und wieder wirst du hören, ein Rezept müsse innerhalb von zwei Wochen eingelöst werden, doch das ist überholt. Die Frist wurde vom Gesetzgeber um zwei Wochen verlängert.
Das Alter spielt bei der Krankengymnastik keine Rolle, denn auch Kinder können sie in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass es eine physische Beschwerde gibt, die mithilfe von Krankengymnastik gebessert werden kann. Einige Physiotherapie-Praxen widmen sich ganz der Behandlung von Kindern und Jugendlichen. Ob es in Birkenfeld (Württemberg) solche Praxen gibt, siehst du hier.
Wie bei jedem Muskeltraining kann Krankengymnastik Muskelkater auslösen. Das gilt vor allem für untrainierte Menschen. Doch fast immer wird es von Trainingseinheit zu Trainingseinheit besser, und du bekommst seltener Muskelkater. Das gilt auch für andere Schmerzen. Meistens hast du den schmerzenden Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen. Sprich aber trotzdem deinen Physiotherapeuten darauf an.
Die Krankenkasse deckt 90 Prozent der Kosten ab, wenn die Krankengymnastik ärztlich verordnet wurde. Die anderen 10 Prozent musst du selbst bezahlen. Oben drauf kommt noch eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 Euro. Besonders bei Rückenschulen und anderen vorbeugenden Leistungen gelten aber andere Vorgaben. Hier brauchst du kein Rezept. Viele Krankenversicherungen zahlen aber trotzdem einen Großteil oder sogar alle Gebühren.