• Meinen Standort verwenden
Karte mit Treffern für krankengymnastik in bad soden am taunus stadtteil neuenhain

Krankengymnastik in Bad Soden am Taunus Stadtteil Neuenhain (3 Treffer)

Häufige Fragen

Im Anbieter-Bereich finden Sie alle Öffnungszeiten. Bitte beachten Sie, dass diese an Sonn- und Feiertagen abweichen können.

Mit Krankengymnastik sind vor allem Übungen und Aktivitäten gemeint, die Beweglichkeit wiederherstellen und Schmerzen lindern sollen. Sie wird deshalb oft von Ärzten verordnet. Dazu zählen sowohl aktive Dehn- und Bewegungsübungen, bei denen die Patienten selbst mitwirken, als auch passive Übungen, bei denen der Therapeut oder die Therapeutin die Muskeln mobilisiert.

Krankengymnastik ist eine bewährte und anerkannte Praxis bei Rückenschmerzen. Oft kann eine Stärkung der Rückenmuskulatur die Schmerzen merklich verringern. Krankengymnastik kann dabei auch vorbeugend helfen. Da diese Rückenschulen nicht auf Rezept verschrieben werden, gelten andere Kostenerstattungen. Als Alternative haben viele Krankenkassen Programme zur Prävention und übernehmen einen Großteil oder sogar alle Kosten. Jede Krankenkasse legt die entsprechenden Richtlinien individuell fest, sodass du am besten einmal selbst nachhakst.

Im Regelfall musst du bei der Krankengymnastik einen Teil der Gebühren selbst übernehmen. Das soll dich und andere Menschen darauf aufmerksam machen, auf die Kosten zu achten und zu verstehen, dass so eine Behandlung Geld kostet. Zudem ist auch der Besuch im Fitnessstudio oder die Mitglieschaft im Sportverein nicht umsonst. Und was nichts kostet, ist in den Augen vieler Menschen auch nichts wert.

Eine Befreiung von der Zuzahlung ist möglich. Um Geringverdiener und chronisch Kranke zu schützen, wurde eine Ausgaben-Obergrenze eingeführt. Mehr als zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens muss nicht für Zuzahlungen aufwendet werden. Bei chronisch Kranken liegt die Obergrenze sogar bei 1,0 Prozent. Dabei werden sowohl Zuzahlungen für Krankengymnastik als auch für Arztbesuche und Medikamente zusammengerechnet. Das bedeutet eine Zuzahlung von nicht mehr als 400 Euro (oder bei chronisch Kranken 200 Euro), wenn das Brutto-Jahreseinkommen bei 20.000 Euro liegt.

Der beste Weg führt meistens über einen spezialisierten Arzt, also einen Neurologen nach einem Schlaganfall, einen Chirurgen nach einer Operation oder einen Orthopäden bei Knie- oder Gelenkschmerzen. Diese können den Therapiebedarf im Regelfall am besten beurteilen. Aber auch ein Hausarzt darf ein Rezept für Krankengymnastik ausstellen.

Ihr Lieblingsunternehmen...

... fehlt in unserer Liste?

Jetzt Unternehmen eintragen
Ihr Gelbe Seiten Verlag https://www.tvg-verlag.de