Physio Z Krankengymnastik, Praxis für Physiotherapie
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Der beste Weg führt meistens über einen Facharzt, also einen Neurologen nach einem Schlaganfall, einen Chirurgen nach einer Operation oder einen Orthopäden bei Knie- oder Gelenkschmerzen. Diese können den Bedarf an Krankengymnastik im Regelfall am besten beurteilen. Aber auch ein Hausarzt kann Rezepte für Krankengymnastik ausstellen.
Unter Krankengymnastik versteht man in erster Linie Aktivitäten und Übungen, die bei körperlichen Problemen wie beispielsweise die Bewegungsfähigkeit wiederherstellen und Schmerzen lindern sollen. Zu den Übungen zählen aktive Dehn- und Bewegungsformen, bei denen die Patienten selbst aktiv werden. Es gibt aber auch passive Übungen, bei denen der Therapeut oder die Therapeutin die Muskeln gezielt streckt.
Die Frist, um ein Rezept für Krankengymnastik einzulösen, beträgt bundeseinheitlich 28 Tage. Anders ist es, wenn auf dem Rezept ein abweichendes Gültigkeitsdatum angegeben wird. Dann gilt dieses Datum. Oft wirst du hören, ein Rezept müsse innerhalb von zwei Wochen eingelöst werden, doch diese Regelung ist veraltet. Die Frist wurde vom Gesetzgeber um zwei Wochen verlängert.
In einer Woche werden meistens ein bis zwei Sitzungen abgehalten. Das erste Rezept umfasst meist sechs Anwendungen. Die Behandlungsdauer kann, falls erforderlich, aber ausgeweitet werden.
Gesetzlich versicherte Patienten erhalten 90 Prozent der Kosten von der Krankenkasse erstattet, wenn die Krankengymnastik von einem Arzt verordnet wurde. 10 Prozent musst du also selbst zahlen. Dazu kommt noch eine einmalige Gebühr in Höhe von 10 Euro. Vor allem bei Präventivleistungen, etwa Rückenschulen gelten aber andere Bestimmungen. Hier brauchst du kein Rezept. Viele Krankenversicherungen zahlen aber trotzdem einen Großteil oder sogar alle Gebühren.