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Bestatter in Sennfeld (12 Treffer)

Häufige Fragen

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Wie viel eine Beerdigung in Sennfeld kostet, ist von verschiedenen Rahmenbedigungen sowie dem eigene Anspruch abhängig. In vielen Fällen liegen die Preise für eine Bestattung aber über 10.000,- Euro. Günstige Bestattungen sind meist ab 3.500,- Euro mögliche, Urnenbestattungen ab 2.500,- Euro. Nach oben hin gibt es kaum Grenze. Am besten sollten die eigenen Vorstellungen direkt mit dem Bestattungsinstitut besprochen werden, das dann gleich eine erste Kostenschätzung abgeben kann.

Viel Geld muss bei einer Bestattung für die Gestaltung des Grabes eingeplant werden, sofern es nicht bereits vorhanden ist. Allein für den Grabstein und die Umrandung können schnell mehrere Tausend Euro anfallen. Auch ein Urnengrab verursacht in der Regel Kosten in Höhe von mehreren Tausend Euro, ist aber im Regelfall günstiger als ein klassisches Grab. Wenn bereits ein Familiengrab vorhanden ist, in dem die Verstorbene oder der Verstorbene beigesetzt werden kann, reduziert das die Kosten erheblich. In diesem Fall muss lediglich die Grabinschrift aktualisiert werden. Für das Ausheben des Grabes und die anschließende Neugestaltung fallen allerdings in beiden Fällen weitere Kosten an.

Die Kosten für einen Sarg werden oft unterschätzt und können leicht mehrere Tausend Euro betragen. Sie variieren stark, je nach den individuellen Ansprüchen. Bei Feuerbestattungen wählen viele Menschen tendenziell preisgünstigere Modelle, während die Verbrennungskosten in der Regel nur einige hundert Euro ausmachen. Die Ausstattung des Sargs liegt normalerweise in der Verantwortung des Bestatters. Das Bestattungsinstitut übernimmt oft auch den Transport, kümmert sich auf Wunsch um Blumenschmuck und die Leichenaufbereitung. Für genaue Kostenauskünfte sollte man sich am besten direkt an Ihr Bestattungsunternehmen in Sennfeld wenden.

Die Kosten für ein Grab variieren je nach dem gewählten Friedhof. An kaum einem anderen Punkt sind die Unterschiede in den Kosten so groß bei den Friedhofsgebühren, wobei Urnengräber in der Regel preisgünstiger sind ialsGräbern für klassische Erdbestattungen.

Was für die Trauerfeier zu bezahlen ist, hängt außer vom Anspruch auch von der Kirchenzugehörigkeit ab. Mitglieder der katholischen Kirche oder einer evangelischen Landeskirche zahlen in der Regel nur eine sogenannte Stolgebühr für die Trauerfeier und eine Gebühr für den Organisten, die oft zusammen weniger als 100 Euro ausmachen. Bedürftigen muss auch dieser Betrag nach Kirchenrecht erlassen werden, da darauf zu achten ist, dass "Bedürftige nicht wegen ihrer Armut der Hilfe der Sakramente beraubt werden". Wenn jedoch ein freier Trauredner und professionelle Musiker gewünscht werden, können die Kosten schnell über 1.000 Euro betragen. Die Ausgaben für den sogenannten Trauerkaffee sind dagegen normalerweise recht gering. Üblich ist in Deutschland nur eine einfache Bewirtung mit Kaffee und Blechkuchen. Wenn die Kosten für die Bestattung von den Hinterbliebenen nicht getragen werden können, kann das Sozialamt die Kosten übernehmen. Diese sogenannte Sozialbestattung ist aber sehr einfach gehalten.

Sich für einen Bestatter zu entscheiden ist in der Regel die Aufgabe der engsten Angehörigen des Verstorbenen, insbesondere des nächsten Familienmitglieds oder des Testamentsvollstreckers, falls vorhanden. Bei der Wahl sollte darauf geachtet werden, dass der Bestatter mit Mitgefühl und hoher Professionalität handelt. Es ist essentiell, dass er die individuellen Wünsche des Verstorbenen oder der Hinterbliebenen berücksichtigt und die Beisetzung entsprechend gestaltet. Zudem spielt die Reputation des Bestatters eine entscheidende Rolle, ebenso wie seine Fähigkeit, alle notwendigen Formalitäten und Arrangements zu übernehmen.

Um eine Bestattung gut zu organisieren, braucht es eine sorgfältige Planung und Koordination, und es ist von großer Bedeutung, dass man in dieser emotional anspruchsvollen Situationen Unterstützung bekommt. Falls Sie eine Beerdigung arrangieren müssen, könnte Ihnen diese Checkliste dabei behilflich sein.


Planung des Bestattungsprozesses * Todesbescheinigung: Stellen Sie sicher, dass eine offizielle Todesbescheinigung vorhanden ist. * Bestattungsdokumente: Stellen Sie sicher, dass Sie alle relevanten Dokumente zusammentragen. * Bestattungsart festlegen: Treffen Sie die Wahl, ob die Bestattung eine Beerdigung, Einäscherung, Seebestattung oder eine andere Art der Bestattung sein soll. * Bestattungsort wählen: Entscheiden Sie, wo die Bestattung stattfinden soll, z.B. Krematorium, Friedhof oder eine davon abweichende Stätte. * Trauerfeier: Legen Sie die Art und den Ort der Bestattung fest..


Gestaltung der Bestattung * Bestattungsunternehmen: Suchen Sie die Unterstützung eines Bestattungsunternehmens, um Ihnen bei der Gestaltung der Bestattung zur Seite zu stehen. * Traueranzeigen: Gestalten Sie Todesanzeigen und setzen Sie sie sowohl in Printmedien als auch im Internet in Umlauf. * Blumendekoration: Planen Sie Blumenschmuck entweder für die Trauerfeier oder zur Dekoration des Sargs. * Trauerredner/Pfarrer: Erwägen Sie, wer im Falle, dass Sie dies wünschen, die Trauerrede halten könnte. * Musikalische Gestaltung: Gestalten Sie das Musikprogramm und gestalten Sie Programmhefte für die Trauerfeier.


Finanzielle und rechtliche Angelegenheiten * Kosten für die Bestattung: Gewährleisten Sie, dass Sie die Kosten für die Bestattung entweder über bestehende Versicherungen oder aus eigenen Mitteln finanzieren können. * Erbangelegenheiten: Falls notwendig,erwägen Sie die Konsultation eines Anwalts oder Notars in Bezug auf die Verteilung des Erbes.


Sonstiges * Bestattungskleidung: Wählen Sie die Kleidung, in der der Verstorbene bestattet werden soll. * Transport: Organisieren Sie den Transport des Verstorbenen zur Bestattungsstätte. * Grabstelle: Wenn es sich um eine Beerdigung handelt, ist es wichtig, die Grabstelle auszusuchen und vorzubereiten. * Grabstein: Sofern gewünscht, können Sie einen Grabstein wählen und die Gravur veranlassen.


Nach der Bestattung * Danksagungen: Zeigen Sie Ihre Dankbarkeit, indem Sie Dankeskarten an die Menschen senden, die ihr Beileid ausgesprochen haben. * Nachlassregelung: Sollte die Nachlassregelung und -verteilung noch nicht beendet sein, empfiehlt es sich, diese fortzusetzen. * Erinnerung: Denken Sie daran, wie Sie dem Gedächtnis des Verstorbenen Tribut zollen wollen und ihn in Erinnerung halten können.


Die vorliegende Liste bietet eine allgemeine Orientierungshilfe. Es besteht die Möglichkeit, dass aufgrund der speziellen Gegebenheiten der Angehörigen weitere Schritte anfallen. Eine rechtzeitige Organisation ist ratsam, um zusätzlichen Stress in dieser ohnehin schwierigen Zeit zu vermeiden.

Für viele Menschen bedeutet die "letzte Ruhe" zu finden, in den Kreislauf der Natur zu kehren. Der Friedwald stellt eine moderne und angemessene Alternative zur herkömmlichen Grabbestattung dar. Der für die Beisetzung verantwortliche Angehörige oder sogar man selbst (zu Lebzeiten) kann sich in einem Friedwald einen Baum aussuchen, an dem die Urne mit der Asche beigesetzt und somit wieder der Natur zugeführt werden soll. Die Urne baut sich über die Zeit dabei vollständig ab. Für eine Friedwald-Bestattung nicht weit von Sennfeld kann sich beispielsweise der Friedwald Zabelstein bei Traustadt (Landkreis Schweinfurt) oder der Friedwald bei Schwanberg (Landkreis Kitzingen) anbieten. Diese Bestattungsart bietet eine vollständig natürliche Umgebung, an der auch Grabsteine und Grabschmuck nicht gestattet sind, kleine Täfelchen an den Bäumen weisen jedoch auf den dort bestatteten Verstorbenen hin.

Die Vorsorge für die Beerdigung gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre eigene Beerdigung im Vorhinein festzulegen. Sie können dabei wichtige Details wie die Art der Beisetzung, die Örtlichkeit und finanzielle Aspekte festlegen. Diese Vorsorge kann nicht nur Angehörige entlasten, sondern auch unerwartete finanzielle Herausforderungen minimieren. Ihre schriftlich niedergelegten Vorstellungen werden klar umgesetzt, und die professionelle Unterstützung sorgt für eine reibungslose Umsetzung. Üblicherweise benötigt die Organisation einer Beisetzung 1-2 Wochen, jedoch kann die bereits getroffene Vorsorge diese Phase verkürzen und den Hinterbliebenen Raum für ihre Trauer geben. Haben Sie die Aufgabe, für einen Verstorbenen die Bestattung zu Planen, so achten Sie darauf, ob es Wünsche oder eine Bestattungsvorsorge des Verstrobenen gibt.

Für die Beerdigung selbst benötigt der Bestatter nur wenige Dokumente, doch er kann bei den erforderlichen Formalitäten zu helfen. Dann sind oft ergänzende Unterlagen vonnöten.

Die Sterbeurkunde ist ein zentrales Dokument für die Bestattungsformalitäten, da ohne sie keine Beerdigung möglich ist. Falls die Sterbeurkunde noch nicht vorliegt, kann der Bestatter bei der Antragstellung behilflich sein. Ist bereits eine Grabstätte vorhanden, sind die entsprechenden Nachweise mitzubringen.

Ebenso relevant sind alle Unterlagen, in denen der oder die Verstorbene spezifische Wünsche für die Beerdigung festgelegt hat. Ergänzend dazu werden der Personalausweis der oder des Verstorbenen, die Geburtsurkunde bei ledigen Verstorbenen, das Familienbuch oder die Heiratsurkunde bei Verheirateten sowie die Sterbeurkunde des Ehegatten oder der Ehegattin bei Verwitweten benötigt. Bei Geschiedenen ist das Scheidungsurteil oder der Scheidungsbeschluss erforderlich.

Darüber hinaus steht das Bestattungsunternehmen zur Verfügung, um bei der Zusammenstellung weiterer notwendiger Dokumente zu helfen, dazu zählen beispielsweise Unterlagen für die Rentenversicherung. Es wird empfohlen, alle erforderlichen Unterlagen entsprechend unserer Checkliste bereitzuhalten, sofern sie bereits vorhanden sind.

Die Verantwortung eines Bestatters umfasst die gesamte Organisation und Durchführung einer Beisetzung, einschließlich aller praktischen Aspekte. Die Aufgaben eines Bestatters umfassen die Abholung des Verstorbenen, die Vorbereitung des Körpers für die Beerdigung, die Koordination und Organisation der Trauerfeier und des Begräbnisses, die Beantragung von Dokumenten und Formalitäten sowie die Bereitstellung von Särgen, Urnen und Blumenschmuck. Ein Bestattungsunternehmen übernimmt in der Regel all diese Aufgaben und stellt auch zusätzliche Services wie Trauerbegleitung und Beratung für die Angehörigen bereit. Auf diese Weise sorgt der Bestatter für die Durchführung aller notwendigen Schritte, um den Verstorbenen angemessen zu bestatten und den Angehörigen eine zügige und problemlose Lösung anzubieten.

In der BRD gibt es genaue Regelungen für Beisetzungen, die darauf abzielen, eine wohlgeordnete Bestattungskultur zu erhalten. Die aktuellen Bestattungsgesetze liegen in der Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer. Bewohnern von Sennfeld sollten Friedhöfe wie der Deutschfeldfriedhof in Schweinfurt Zeilbaum oder der Städt. Friedhof Oberndorf in Schweinfurt Oberndorf bekannt sein - zwei von insgesamt 9 Friedhöfen in der Region Sennfeld. Im deutschen Bundesgebiet herrscht der sogenannte Friedhofszwang. Dieser schreibt vor, dass Verstorbene grundsätzlich an einem zu diesem Zwecke gewidmeten Ort, im Wesentlichen also dem Friedhof, beigesetzt werden müssen. Ausnahmen der Bestattung bestehen hierzulande für die Bestattung in der See und mittlerweile auch in einzelnen Bundesländern (Bremen, NRW), wo es genehmigt werden kann, die Asche eines Angehörigen frei zu verstreuen. Dass man die Urne samt Asche mit nach Hause nehmen darf, wie in anderen Ländern zB. üblich, ist hierzulande nicht möglich. Die Pflege und Hege des Grabes und seiner Komponenten auf einem Friedhof ist Angelegenheit der verantwortlichen Angehörigen. Daneben dürfen diese den Grabstein und den Grabschmuck, wie Pflanzengestecke, Kerzen und persönliche Gegenstände, individuell und nach eigenen Wünschen gestalten.

In Deutschland haben Hinterbliebene die Möglichkeit, aus verschiedenen Bestattungsarten zu wählen, wenn sie sich von einem geliebten Menschen verabschieden. Persönliche Überzeugungen, kulturelle Hintergründe und finanzielle Rahmenbedingungen spielen oft eine entscheidende Rolle bei dieser Wahl. Neben der traditionellen Erdbestattung und der Feuerbestattung zählt auch die Naturbestattung zu den gängigen Wahlmöglichkeiten. Sowohl Erdbestattungen als auch Feuerbestattungen sind rechtlich in Deutschland zulässig. Die Vorschriften können jedoch in verschiedenen Bundesländern variieren. Naturbestattungen wie See- oder Baumbestattungen sind ebenfalls möglich, unterliegen jedoch spezifischen Richtlinien um die natürliche Umgebung zu bewahren. Verboten sind in Deutschland beispielsweise Almwiesenbestattung, Felsbestattung sowie eine eigene Aufbewahrung der Urne. Bei der Organisation einer Bestattung in Bayern ist es essenziell, sich im Voraus über die spezifischen rechtlichen Vorschriften in diesem Bundesland zu informieren oder sich professionell von einem Bestattungsinstitut beraten zu lassen.

Zu den Aufgaben des Bestattungsunternehmens gehört auch die Unterstützung der Angehörigen bei Formalitäten. Ausschließlich Ärzte dürfen aber Totenscheine ausstellen. In der Regel ist das der zum Zeitpunkt des Todes anwesende Arzt oder der Hausarzt. Im Gegensatz dazu sind Bestatter nicht berechtigt, Totenscheine auszustellen. Sie können jedoch bei der Beantragung der Sterbeurkunde und anderen bürokratischen Angelegenheiten behilflich sein.

Die Sterbeurkunde wird dagegen vom Standesamt ausgestellt. Der Totenschein ist keine Sterbeurkunde und ersetzt diese auch nicht. Er sollte aber bei der Beantragung der Urkunde mitgebracht werden, ebenso ein Personalausweis und - bei Ehepartnern - die Heiratsurkunde. Die Meldung beim Standesamt muss spätestens am dritten Werktag nach dem Tod erfolgen.

Viele Bestatter bieten Unterstützung bei diesen und anderen Formalitäten an. Wichtig ist etwa die sofortige Benachrichtigung der Lebens- oder Sterbegeldversicherung, sofern vorhanden. Es ist ratsam, dies gleich am Tag des Todes zu erledigen, um den Anspruch nicht zu verlieren. Ebenso müssen die Sozialversicherungsträger informiert werden, beispielsweise die Krankenversicherung.

Beim Beantragen des Erbscheins besteht normalerweise ein längeres Zeitfenster. Dieser Schein wird vom Nachlassgericht ausgestellt, das sich in den meisten Fällen beim zuständigen Amtsgericht befindet.

Der Ablauf einer Feuerbestattung startet nach dem Ableben des Verstorbenen, bei dem ein Arzt den Todeszeitpunkt bestätigt und einen Totenschein ausstellt. Die Familienangehörigen nehmen Kontakt mit einem Bestattungsunternehmen auf, um die Feinheiten der Feuerbestattung zu besprechen. In Zusammenarbeit mit dem Bestattungsunternehmen wird ein Krematorium ausgesucht, in dem die Einäscherung durchgeführt wird. Danach wird der Verstorbene auf die Einäscherung vorbereitet, wozu die Reinigung und Vorbereitung des Leichnams gehören. Vor oder nach der Einäscherung kann eine Trauerfeier oder ein Gottesdienst abgehalten werden. Die eigentliche Einäscherung erfolgt im Krematorium, bei dem der Körper in einem speziellen Ofen bei hohen Temperaturen verbrannt wird. Die Aschenreste werden in einer Urne aufbewahrt und können auf verschiedene Arten beigesetzt werden. Die Kosten einer Feuerbestattung variieren je nach Standort und gewählten Dienstleistungen. Im Allgemeinen ist eine Feuerbestattung oft kostengünstiger als eine Erdbestattung. Die Zeitspanne vom Tod bis zur Beerdigung mit Einäscherung kann ebenfalls variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich organisatorischer und gesetzlicher Aspekte, oft kann sie nur wenige Tage betragen. Wenn Sie zusätzliche Informationen wünschen, kontaktieren Sie bitte ein ein örtliches Bestattungsunternehmen.

Beschäftigte haben Anspruch auf Sonderurlaub im Todesfall, allerdings kann vertraglich festgelegt werden, dass die Abwesenheit unbezahlt bleibt. Basis für die Regelung ist § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Er regelt die Abwesenheit aber nur grob. Üblich sind zwei Tage bezahlter Sonderurlaub beim Tod der Partnerin oder des Partners, eines Kinders oder Elternteils, wenn keine abweichenden Regelungen getroffen wurden. Allerdings enthalten viele Tarifverträge weitergehende Regelungen. Dann sind längere Abwesenheiten möglich, teilweise gibt es auch Sonderurlaub beim Tod von Geschwistern, seltener auch der Schwiegereltern. Andere Arbeitsverträge enthalten dagegen Klauseln, nach denen die bei Sonderurlaub kein Gehalt gezahlt wird. Dann können Beschäftigte zwar Sonderurlaub nehmen, erhalten dafür aber einen Tag Urlaub abgezogen oder müss ihr Gehalt kürzen lassen.

Bei einer Erdbestattung erfolgt die Beerdigung der unverbrannten Leiche in einem Sarg. Im Anschluss daran werfen die Trauergäste symbolisch Erde auf den Sarg, bevor das Bestattungsunternehmen die Grube wieder verschließt. Üblicherweise geht diesem Vorgang eine kurze Trauerfeier oder ein Trauergottesdienst voraus.

Die Erdbestattung ist für gläubige Muslime und orthodoxe Juden zwingend vorgeschrieben, während die katholische Kirche Feuerbestattungen seit 1963 erlaubt und die evangelische Kirche dies bereits seit über 100 Jahren praktiziert. Neben religiösen Motiven gibt es auch ökologische Gründe, die für die Erdbestattung sprechen, da der Körper durch Verwesung wieder in den natürlichen Kreislauf zurückkehrt. Allerdings erfordert eine Erdbestattung mehr Fläche, was die Kosten erhöht. Außerdem ist der Sarg bei einer Erdbestattung oft aufwändiger und die Leiche wird üblicherweise zuerst präpariert, was ebenfalls Geld kostet. Alles in allem ist eine Feuerbestattung in der Regel kostengünstiger. Außerdem ist die Beisetzung bei Erdbestattungen nur auf einem Friedhof erlaubt.

Der Anteil der Erdbestattungen ist in den vergangenen Jahrzehnten stetig gesunken. Erst 1878 wurde in Gotha das erste Krematorium Deutschlands eröffnet. In den 1960er Jahren waren dennoch weiterhin mehr als 90 Prozent aller Bestattungen Erdbestattungen, aktuell liegt der Anteil nur noch bei rund einem Viertel.

Beerdigungskosten können unter bestimmten Umständen von der Steuer abgesetzt werden. Dazu müssen drei Bedingungen erfüllt sein.

Erstens müssen die Kosten über dem Erbe liegen. Wer 3.000 Euro für die Beerdigung seines Vater zahlt, aber 10.000 Euro von diesem geerbt hat, kann steuerlich nichts geltend machen. Zweitens muss die Übernahme der Beerdigungskosten rechtlich oder sittlich geboten sein. Sittlich geboten heißt hier, dass die Ausrichtung der Bestattung gesellschaftlich erwartet wird, etwa von den Kindern beim Tod eines verwitweten Elternteils. Sind beide Bedigungen erfüllt, gelten die Ausgaben als außergewöhnliche Belastung. Wirklich Steuern lassen sich aber erst sparen, wenn als dritte Bedingung bei den Kosten ein Grenzwert von 1,0 bis 7,0 Prozent des Bruttoeinkommens überschritten wird. Dabei werden die Beerdigungskosten allerdings mit weiteren außergewöhnlichen Belastungen zusammengerechnet, beispielsweise aus einer Krankheit.

Abgesetzt werden können alle üblichen Ausgaben, etwa für den Blumenschmuck, das Bestattungsunternehmen oder die Bewirtung der Trauergäste. Eine Pauschale für Beerdigungskosten gibt es nicht.

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