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Karte mit Treffern für bestatter in schöneck vogtland

Bestatter in Schöneck /Vogtland (5 Treffer)

Häufige Fragen

Im Anbieter-Bereich finden Sie alle Öffnungszeiten. Bitte beachten Sie, dass diese an Sonn- und Feiertagen abweichen können.
Bei der Verabschiedung einer geliebten Person haben Angehörige in Deutschland die Option, aus verschiedenen Bestattungsarten zu wählen. Persönliche Überzeugungen, kulturelle Einflüsse und finanzielle Umständen spielen oft eine wichtige Rolle bei dieser Entscheidung. Die gebräuchlichen Bestattungsoptionen schließen die Erdbestattung, Feuerbestattung sowie die Beisetzung in der Natur mit ein. Rechtlich zulässig sind in Deutschland sowohl Erdbestattungen als auch Feuerbestattungen. Die genauen Regelungen und Anforderungen können in verschiedenen Bundesländern unterschiedlich sein. Die Bestattung in einem Friedwald und die Seebestattung in Ost- oder Nordsee sind ebenfalls erlaubt, unterliegen aber bestimmten Vorgaben zum Schutz von Natur und Umwelt. Nicht erlaubt sind in Deutschland beispielsweise Kryonik, Felsbestattung sowie die sogenannte Tree-of-Life-Bestattung. Es ist wichtig, sich vorab über die rechtlichen Vorschriften im Bundesland Sachsen zu informieren oder sich von einem Bestattungsinstitut beraten zu lassen.
Das Bestattungsunternehmen kann den Angehörigen bei vielen Formalitäten helfen. Den Totenschein dürfen Bestatter nicht ausstellen, sie können aber bei der Beantragung der Sterbeurkunde und anderer bürokratischer Aufgaben helfen.
Üblicherweise stellt der Hausarzt oder der diensthabende Arzt im Krankenhaus den Totenschein aus, in jedem Fall aber muss es sich um einen Arzt handeln, der Bestatter ist dazu nicht berechtigt. Ein auf Todesfälle spezialisierter Pathologe wird meist nur hinzugezogen, wenn die Todesursache unklar ist oder auf Fremdverschulden hindeutet. Mit diesem Totenschein muss die Sterbekunde innerhalb von drei Tagen nach dem Tod beim Standesamt beantragt werden. Dazu sollte der Totenschein, ein Personalausweis des Antragstellenden und bei Verheirateten die Heiratsurkunde mitgebracht werden.
Daneben gibt es noch weitere Formalitäten, die die Angehörigen nach dem Tod erledigen müssen. Besonders wichtig ist die Information der Lebens- oder Sterbegeldversicherung, sofern eine solche abgeschlossen wurde. Einige Versicherungen verlangen innerhalb von 24 Stunden eine Benachrichtigung, teilweise schriftlich. Auch die Sozialversicherungsträger wie Kranken- und Rentenkasse müssen informiert werden. Bei all diesen Formalitäten kann der Bestatter helfen.
Mehr Zeit bleibt für die Beantragung des Erbscheins. Er wird vom Nachlassgericht ausgestellt, das meistens beim zuständigen Amtsgericht angesiedelt ist.
Die Bestattungskosten in Schöneck/Vogtl. können erheblich variieren, abhängig von den individuellen Umständen und Präferenzen. In der Regel bewegen sich die Preise für eine Bestattung jedoch schnell über 10.000 Euro. Es gibt aber kostengünstigere Optionen, bei denen Erdbestattungen oft ab 3.500 Euro und Urnenbestattungen ab 2.500 Euro angeboten werden. Nach oben hin sind kaum Grenzen gesetzt. Besprechen Sie Ihre Vorstellungen direkt mit einem Bestattungsinstitut und fragen Sie eine erste Kostenschätzung an.
Einer der größten Kostenblöcke ist die Anlage des Grabs. Allein der Grabstein und die Einfassung kosten schnell mehrere Tausend Euro. Ein Urnengrab ist günstiger, kostet aber ebenfalls meist mehrere Tausend Euro. Viel Geld wird deshalb gespart, wenn bereits ein Familiengrab besteht, in das der oder die Verstorbene gelegt wird. Dann muss lediglich die Grabinschrift aktualisiert werden. Kosten für das Ausheben des Grabes und die anschließende Neuanlage fallen allerdings auch dann an.
Es wird oft übersehen, wie hoch die Kosten für einen Sarg sein können, die nicht selten mehrere Tausend Euro betragen. Die Preise variieren erheblich, abhängig von den individuellen Ansprüchen. Gerade bei Feuerbestattungen bevorzugen viele Menschen preisgünstigere Modelle, während die Kosten für die Verbrennung selbst in der Regel nur einige hundert Euro betragen. Die Ausstattung des Sargs wird in der Regel vom Bestatter übernommen. Das Bestattungsinstitut organisiert oft auch den Transport, kümmert sich auf Wunsch um Blumenschmuck und die Aufbereitung der Leiche. Für detaillierte Kostenangaben empfiehlt es sich, direkt bei einem Bestattungsunternehmen in Schöneck/Vogtl. nachzufragen.
Die Kosten für ein Grab sind vom gewählten Friedhof abhängig. Bei kaum einem Kostenpunkt gibt es so große Unterschiede wie bei den Friedhofsgebühren, wobei Urnengräber meist günstiger sind als Gräber für eine klassische Erdbestattung.
Die Kosten für die Trauerfeier selbst ist vor allem vom Anspruch und der Kirchenzugehörigkeit abhängig. Wer Mitglied in der katholischen Kirche oder einer evangelischen Landeskirche ist, zahlt für die Trauerfeier meist nur eine Stolgebühr und ein Entgelt für den Organisten. Beides zusammen liegt oft unter 100 Euro. Für einen freien Trauredner und professionelle Musiker können dagegen schnell weit über 1.000 Euro fällig werden. Die Bewirtungskosten sind dagegen meist niedrig. Üblich ist in Deutschland oft nur der sogenannte Trauerkaffee, bei dem neben Kaffee meist einfache Blechkuchen gereicht werden. Wenn die Kosten für die Bestattung von den Hinterbliebenen nicht getragen werden können, kann das Sozialamt die Kosten übernehmen. Diese sogenannte Sozialbestattung ist aber sehr einfach gehalten.
Einen Bestatter auszuwählen liegt normalerweise in der Verantwortung der engsten Angehörigen des Verstorbenen, insbesondere des nächsten Familienmitglieds oder des Testamentsvollstreckers, falls vorhanden. Bei der Wahl sollte darauf geachtet werden, dass der Bestatter mit Feingefühl und Kompetenz auftritt. Es ist essentiell, dass er die spezifischen Vorstellungen des Verstorbenen oder der Hinterbliebenen berücksichtigt und die Beisetzung entsprechend ausrichtet. Zudem spielt die Reputation und Expertise des Bestatters eine entscheidende Rolle, ebenso wie seine Fähigkeit, alle notwendigen Formalitäten und Arrangements zu übernehmen.
Emotionale und organisatorische Herausforderungen begleiten den Prozess einer Bestattung. Hier ist eine grundlegende Checkliste, um eine Beerdigung vorzubereiten.

* **Mit dem Bestattungsdienst in Kontakt treten:** Es liegt ganz in Ihrer Hand, bei welchem Bestattungsunternehmen Sie anfragen möchten.

* **Wichtige Dokumente:** Sorgen Sie rechtzeitig für die Vorbereitung der Dokumente.

* **Form der Bestattung festlegen:** Beachten Sie, dass nicht alle Bestattungsunternehmen dieselbe Palette an Bestattungsoptionen zur Verfügung stellen.

* **Überführung des Verstorbenen**

* **Hygienische Versorgung des Verstorbenen:** Es gibt Menschen, die es bevorzugen, bei der Vorbereitung des Verstorbenen für die Beisetzung anwesend zu sein.

* **Planung der Trauerfeier:** Sprechen Sie diesen Aspekt auch ausführlich mit den engsten Vertrauten des Verstorbenen ab.

* **Sarg, Grab oder Urne auswählen:** Es gibt verschiedene Auswahlmöglichkeiten für Särge, Urnen und Grabstätten. Sprechen Sie mit dem Bestattungsunternehmen ab,wer die Verantwortung für den Grabstein übernimmt.

* **Aufbahrung:** Eine offene Aufbahrung, bei der der Verstorbene sichtbar ist, kann Angehörige bei der Trauer unterstützen

* **Todesanzeige und Gedenkkarten:** Gewöhnlich übernimmt das Bestattungsunternehmen die Gestaltung von Todesanzeigen in Online- und Printmedien. Dennoch können Sie Ihre Ideen zur Text- und Bildgestaltung einbringen..

* **Blumen, Grabschmuck, etc.:** In der Trauerkultur sind bestimmte Blumenarten üblich, und jede Blume trägt ihre eigene Symbolik. Kränze und Blumenspenden werden häufig verwendet.

* **Organisation eines Leichenschmaus:** Nach einer Beerdigung ist es gängig, ein gemeinsames Essen zu haben, aber die Angehörigen sollten miteinander abklären, ob und in welcher Form dies stattfinden soll und wer daran teilhaben möchte.

* **Bestimmungen zur Grabpflege:** Der Verstorbene könnte im Testament bestimmt haben, dass ein Erbe die Grabpflege übernehmen soll. Dieses Thema kann vorübergehend auf Eis gelegt und nach der Beisetzung besprochen werden.

* **Absprache mit dem Bestattungsunternehmen:** Sprechen Sie mit dem Bestattungsunternehmen darüber, welche Schritte als Nächstes unternommen werden müssen und welche Aufgaben anstehen.

* **Nach der Bestattung:** Im Anschluss an die Bestattung sind noch verschiedene formale Schritte zu regeln, wie die Einlösung von Vermächtnissen und die Erfüllung von Auflagen .

Bedenken Sie dabei, dass sich die Anforderungen und Traditionen je nach kulturellem Hintergrund, religiöser Zugehörigkeit und individuellen Präferenzen stark unterscheiden können. Achten Sie darauf, dass die örtlichen Gesetze und die Vorlieben des Verstorbenen oder der Familie ernst genommen werden.
Wenn Sie bisher nichts von Friedwäldern oder einer Friedwald-Bestattung gehört haben, ist dies nicht verwunderlich. Denn diese Bestattungsalternative ist relativ jung, freut sich aber immer größerer Beliebtheit. Hier findet die Asche Verstorbener in biologisch abbaubaren Urnen unter Bäumen inmitten eines Waldes ihre letzte Ruhe. Eine dezente Namenstafel am Baum dient zur Kennzeichnung der Grabstätte. Freie Ruhestätten sind durch farbige Bänder erkennbar, die um die Bäume gewunden sind. Mithilfe der Baumnummer können Angehörige den spezifischen Baum im Friedwald leicht auffinden. Nahe Schöneck/Vogtl. befinden sich beispielsweise die Friedwälder Luisenburg oder Waldenburg (Zwickau). Diese bieten sich für Sie unter Umständen für eine ganz besondere Bestattung in einem Friedwald an. Diese naturnahe Bestattungsvariante verbindet die Verbundenheit mit der Natur und den Respekt vor dem Verstorbenen auf besondere Weise.
Die eigene Beerdigung im Voraus zu planen, mithilfe einer Bestattungsvorsorge, kann Angehörigen Klarheit über persönliche Wünsche geben und emotionale Belastungen mindern. Details wie Bestattungsart, Zeremonie und Finanzen können festgelegt werden. Die Familie wird entlastet und unerwartete Kosten vermieden. Eine schriftliche Dokumentation der Wünsche, sicher aufbewahrt, gibt Vertrauten Orientierung. Dies verleiht Kontrolle über den Abschied, ermöglicht eine Zeremonie im Einklang mit eigenen Werten und schenkt den Liebsten Unterstützung in schweren Zeiten. Bestattungsinstitute oder Berater helfen, alles rechtzeitig umzusetzen. Bestattungsvorsorge gestaltet die Zukunft verantwortungsvoll und unterstützt Angehörige. Gibt es keine Bestattungsvorsorge, so dauert die Planung einer Beerdigung im Normalfall 1 bis 2 Wochen.
Ohne Sterbeurkunde ist keine Beerdigung möglich. Sie ist das wichtigste Dokument, das zum Bestatter mitgenommen werden muss. Allerdings sind noch einige andere Papiere notwendig. Außerdem kann das Bestattungsunternehmen helfen, bürokratische Formalitäten bei Behörden, Banken und Versicherungen zu klären. Dann müssen unter Umständen weitere Dokumente mitgebracht werden.
Neben der Sterbeurkunde sind zunächst alle Dokumente wichtig, die Begräbnis und Trauerfeier betreffen. Dazu gehören beispielsweise Unterlagen zum Familiengrab, falls bereits eines existiert. Auch Aufzeichnungen des oder der Verstorbenen zum Ablauf der Feierlichkeit sollten mitgebracht werden, ebenso das Familienbuch mit wichtigen Dokumenten wie Geburts- und Heiratsurkunden.
Daneben kann das Bestattungsunternehmen auch bei der Kommunikation mit Behörden, Unternehmen und Versicherungen helfen. Dann sollten auch weitere Unterlagen wie die Versichertenkarte der Krankenkasse, Daten zur Rentenversicherung oder der Versichertenschein der Lebensversicherung mit dabei sein.
Ein Bestatter übernimmt die Verantwortung für sämtliche organisatorischen und praktischen Aufgaben im Zusammenhang mit einer Beerdigung. Die Tätigkeiten eines Bestatters erstrecken sich über unterschiedliche Bereiche: Er kümmert sich um die Abholung des Verstorbenen, bereitet den Körper für die Beerdigung vor, organisiert und koordiniert die Trauerfeier und das Begräbnis, erledigt Formalitäten wie Dokumentenbeantragung und stellt Särge, Urnen und Blumenschmuck bereit. Ein Bestattungsunternehmen übernimmt in der Regel sämtliche dieser Verpflichtungen und stellt darüber hinaus ergänzende Dienste wie Trauerbegleitung und Beratung für die Hinterbliebenen bereit. Der Bestatter übernimmt daher die Verantwortung für alle notwendigen Schritte, um den Verstorbenen in Würde zu bestatten und den Angehörigen eine rasche und problemlose Lösung anzubieten.
Mit wenigen Ausnahmen in spezifischen Bundesländern (wie zum Beispiel Bremen und Nordrhein-Westfalen, wo die Verstreuung der Asche unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist) besteht in Deutschland eine Regelung des Friedhofszwangs. Dieser verpflichtet die Hinterbliebenen dazu, den Verstorbenen an einem dafür vorgesehenen Ort - im Regelfall auf einem Friedhof - beisetzen zu lassen. Einen Sonderfall bildet hier die Seebestattung an Ostsee und Nordsee. Die Urne allerdings mit der Asche eines Toten wird niemals persönlich mit nach Hause gegeben. Falls Sie sich entscheiden, eine Beisetzung auf dem Friedhof durchführen zu lassen, dürfen Sie natürlich ganz persönlich Abschied nehmen und die Erinnerung an eine geliebte Person pflegen, indem sie den Grabstein und auch das Grab selbst mit Grabschmuck, Blumengebinden, Gegenständen und Kerzen individuell gestalten und herrichten. Die Gestaltung des Grabsteins, des Grabes und die nachträgliche Grabespflege unterliegt in den meisten Fällen aber den Vorgaben der jeweiligen Friedhofsordnung, wie in der Region Schöneck/Vogtl. auch. Im Stadtgebiet und der näheren Umgebung von Schöneck/Vogtl. findet man 2 Friedhöfe, und zwar den Hauptfriedhof in 08261 Schöneck/Vogtl. und den Friedhof Hammerbrücke in 08262 Hammerbrücke.
Beerdigungskosten können unter bestimmten Umständen von der Steuer abgesetzt werden. Dazu müssen drei Bedingungen erfüllt sein.
Erstens müssen die Kosten über dem Erbe liegen. Wer 3.000 Euro für die Beerdigung seines Vater zahlt, aber 10.000 Euro von diesem geerbt hat, kann steuerlich nichts geltend machen. Zweitens muss die Übernahme der Beerdigungskosten rechtlich oder sittlich geboten sein. Sittlich geboten heißt hier, dass die Ausrichtung der Bestattung gesellschaftlich erwartet wird, etwa von den Kindern beim Tod eines verwitweten Elternteils. Sind beide Bedigungen erfüllt, gelten die Ausgaben als außergewöhnliche Belastung. Wirklich Steuern lassen sich aber erst sparen, wenn als dritte Bedingung bei den Kosten ein Grenzwert von 1,0 bis 7,0 Prozent des Bruttoeinkommens überschritten wird. Dabei werden die Beerdigungskosten allerdings mit weiteren außergewöhnlichen Belastungen zusammengerechnet, beispielsweise aus einer Krankheit.
Abgesetzt werden können alle üblichen Ausgaben, etwa für den Blumenschmuck, das Bestattungsunternehmen oder die Bewirtung der Trauergäste. Eine Pauschale für Beerdigungskosten gibt es nicht.
Manche Menschen möchten bei einer Beerdigung keine Blumen als Geschenk, da sie möglicherweise den Fokus eher auf andere Formen der Unterstützung und des Trostes legen möchten. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, Kondolenzkarten mit persönlichen Worten als Alternative zu Blumen herzugeben. Eine kleine Gabe wie eine Kerze oder ein stilvolles Trauergeschenk, das Trost spendet, kann ebenfalls passend sein. Achten Sie darauf, dass Ihre Geste durch Mitgefühl und Respekt gekennzeichnet ist, um den Hinterbliebenen in dieser belastenden Zeit Halt zu bieten.
Das Bestattungsrecht ist von Bundesland zu Bundesland verschieden, allerdings gibt es viele Gemeinsamkeiten. Bestattungen in Schwabach müssen sich somit nach dem Bestattungsgesetz Sachsens richten. Beispielsweise wird im Gesetz eine Bestattungspflicht festgelegt. Die Beerdigung darf demnach nur auf einem offiziellen Friedhof stattfinden. Diese Regelung gilt auch für Urnen. Sie dürfen also in Sachsen ebenfalls nicht im eigenen Garten bestattet werden. Auch das Verstreuen der Asche ist in Schöneck vogtl. nicht möglich.
Laut sächsischem Bestattungsrecht bleibt für die Überführug der Leihe 24 Stunden Zeit. Das Gesetz bestimmt auch die Dauer bis zur Beerdigung. Gleich ist in allen deutschen Bundesländern die Regel, nach der Tote frühstens 48 Stunden nach dem Ableben beerdigt werden dürfen. Nach dem Sächsisches Gesetz über das Friedhofs-, Leichen- und Bestattungswesen muss die Beerdigung innerhalb von fünf Tagen stattfinden, bei Einäscherungen innerhalb von sieben Tagen. Sachsen gehört mit fünf weiteren Ländern zu jenen Gebieten, in denen die 1934 erlassene Reichsgesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens keine Gültigkeit mehr hat.
Wenn jemand heute in Sachsen verstirbt, hängt der Zeitpunkt des Begräbnisses von mehreren Faktoren ab, einschließlich kultureller, religiöser und rechtlicher Überlegungen sowie individueller Wünsche der Familie. In einigen Kulturen und Religionen werden Beerdigungen so schnell wie möglich nach dem Tod durchgeführt. Andere Kulturen bevorzugen eine längere Zeitspanne, um den Angehörigen Zeit zur Trauer zu geben und weit entfernt lebende Familienmitglieder zu informieren. Die Wünsche der Familie und engen Freunde des Verstorbenen spielen eine wichtige Rolle bei der Festlegung des Zeitpunkts. Die Verfügbarkeit des Friedhofs, des Bestattungsunternehmens, des Geistlichen oder Redners und anderer Dienstleister kann den Zeitpunkt der Beerdigung beeinflussen. Gemäß der verschiedenen Gesetze auf Landesebene muss die Bestattung innerhalb einer bestimmten Frist nach dem Tod erfolgen. Diese Frist kann je nach Art der Bestattung unterschiedlich sein. Die genauen Fristen können sich ändern, daher ist es wichtig, die aktuelle Gesetzgebung zu überprüfen.

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