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Bestatter in Miesbach (5 Treffer)

Häufige Fragen

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Die eigene Beerdigung im Voraus zu planen, mithilfe einer Bestattungsvorsorge, kann Angehörigen Klarheit über persönliche Wünsche geben und emotionale Belastungen mindern. Details wie Bestattungsart, Zeremonie und Finanzen können festgelegt werden. Die Familie wird entlastet und unerwartete Kosten vermieden. Eine schriftliche Dokumentation der Wünsche, sicher aufbewahrt, gibt Vertrauten Orientierung. Dies verleiht Kontrolle über den Abschied, ermöglicht eine Zeremonie im Einklang mit eigenen Werten und schenkt den Liebsten Unterstützung in schweren Zeiten. Bestattungsinstitute oder Berater helfen, alles rechtzeitig umzusetzen. Bestattungsvorsorge gestaltet die Zukunft verantwortungsvoll und unterstützt Angehörige. Gibt es keine Bestattungsvorsorge, so dauert die Planung einer Beerdigung im Normalfall 1 bis 2 Wochen.
Die Beerdigung in einem sogenannten Friedwald wird als innovative und alternative Bestattungsmöglichkeit betrachtet. Hier können Verstorbene in natürlicher Umgebung beerdigt werden. Jeder Baum im Friedwald symbolisiert eine individuelle Ruhestätte, unter der eine biologisch abbaubare Urne mit der Asche des Verstorbenen beigesetzt wird. Der Friedwald Altmühltal in Pappenheim bei Pappenheim (Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen) oder auch der Friedwald Duttenstein bei Osterhofen (Landkreis Heidenheim) liegen in der Nähe von Miesbach und wären geeignete Standorte, wenn Sie sich für eine Friedwald-Bestattung interessieren. Im Einklang mit der Natur sind Grabbeigaben, Grabsteine und Grabschmuck nicht gestattet. Stattdessen dient eine Namenstafel am Baum zur Identifizierung. Friedwälder bieten eine ökologische und harmonische Möglichkeit, den Verstorbenen eine letzte Ruhe in natürlicher Umgebung zu gewähren.
Es ist von großer Bedeutung, bei der Bestattersuche sorgfältig vorzugehen. Sie liegt in der Verantwortung eines nahen Verwandten des Verstorbenen. Dabei können Sie nach persönlichen Empfehlungen gehen oder die Erfahrungswerte des Anbieters prüfen, um sicherzustellen, dass Sie professionelle Dienstleistungen erhalten und den besten Bestatter in Miesbach zu finden. Stellen Sie sicher, dass der Bestatter die gewünschten Dienstleistungen anbietet, und klären Sie die Preise und Gebühren im Voraus. Eine weitere entscheidende Komponente ist die persönliche Betreuung und ein einfühlsamer Umgang, da Trauer eine emotionale Zeit ist. Eine gründliche Recherche und Vergleich verschiedener Alternativen wird Ihnen helfen, den richtigen Bestatter für Ihre Anforderungen zu finden.
Bei der Verabschiedung einer geliebten Person haben Angehörige in Deutschland die Möglichkeit, aus verschiedenen Bestattungsarten zu wählen. Die Entscheidung wird oft von persönlichen Überzeugungen, kulturellen Hintergründen und finanziellen Gegebenheiten geleitet. Die geläufigen Formen der Bestattung umfassen neben der Erdbestattung und Feuerbestattung auch die Naturbestattung. In Deutschland sind sowohl Erdbestattungen als auch Feuerbestattungen gesetzlich gestattet. Es ist jedoch wichtig zu bedenken, dass die Bestimmungen in verschiedenen Bundesländern unterschiedlich sein können. Naturbestattungen wie See- oder Baumbestattungen sind ebenfalls gestattet, unterliegen aber bestimmten Richtlinien, um die Natur und Umwelt zu schützen. Verboten sind in Deutschland beispielsweise Almwiesenbestattung, Weltraumbestattung sowie die sogenannte Tree-of-Life-Bestattung. Bevor in Bayern eine Bestattungsart gewählt wird, ist es ratsam, sich im Vorhinein über die geltenden rechtlichen Vorschriften in diesem Bundesland zu informieren oder die Expertise eines Bestattungsinstituts in Anspruch zu nehmen.
Bestatter übernehmen eine zentrale Rolle bei der Organisation von Beerdigungszeremonien und Trauerfeiern. Zu den zentralen Verantwortlichkeiten eines Bestatters gehören die Abholung und Überführung des Verstorbenen vom Sterbeort, die Beratung und sorgfältige Planung sämtlicher Details der Bestattung, die Bewältigung aller erforderlichen Formalitäten und Dokumentationen, die angemessene Vorbereitung des Verstorbenen für die Aufbahrung, die Organisation der Trauerfeier und Beerdigung unter Berücksichtigung der individuellen Wünsche der Familie, die Auswahl und Pflege von Grabplätzen und gegebenenfalls die Trauerbegleitung der Hinterbliebenen. Es ist von großer Bedeutung, dass diese Aufgaben mit Sensibilität, Respekt und einem hohen Maß an Professionalität ausgeführt werden, um den Trauernden in dieser schwierigen Zeit zur Seite zu stehen und eine würdevolle Bestattung zu gewährleisten. Bestatter fungieren oft als die Hauptansprechpartner für die Organisation sämtlicher Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Tod und der Bestattung. Ihr Beitrag besteht darin, den Übergang des Verstorbenen zu begleiten und die Familie während des Trauerprozesses zu unterstützen.
Zu den Aufgaben des Bestattungsunternehmens gehört auch die Unterstützung der Angehörigen bei Formalitäten. Ausschließlich Ärzte dürfen aber Totenscheine ausstellen. In der Regel ist das der zum Zeitpunkt des Todes anwesende Arzt oder der Hausarzt. Im Gegensatz dazu sind Bestatter nicht berechtigt, Totenscheine auszustellen. Sie können jedoch bei der Beantragung der Sterbeurkunde und anderen bürokratischen Angelegenheiten behilflich sein.
Die Sterbeurkunde wird dagegen vom Standesamt ausgestellt. Der Totenschein ist keine Sterbeurkunde und ersetzt diese auch nicht. Er sollte aber bei der Beantragung der Urkunde mitgebracht werden, ebenso ein Personalausweis und - bei Ehepartnern - die Heiratsurkunde. Die Meldung beim Standesamt muss spätestens am dritten Werktag nach dem Tod erfolgen.
Daneben gibt es noch weitere Formalitäten, die die Angehörigen nach dem Tod erledigen müssen. Besonders wichtig ist die Information der Lebens- oder Sterbegeldversicherung, sofern eine solche abgeschlossen wurde. Einige Versicherungen verlangen innerhalb von 24 Stunden eine Benachrichtigung, teilweise schriftlich. Auch die Sozialversicherungsträger wie Kranken- und Rentenkasse müssen informiert werden. Bei all diesen Formalitäten kann der Bestatter helfen.
Für die Beantragung des Erbscheins steht in der Regel mehr Zeit zur Verfügung. Dieser wird vom Nachlassgericht ausgestellt, das in den meisten Fällen beim zuständigen Amtsgericht angesiedelt ist.
Die Kosten für Bestattungen in Miesbach variieren je nach den individuellen Umständen und Vorstellungen erheblich. Häufig übersteigen die Preise für eine Bestattung jedoch 10.000 Euro. Es gibt jedoch günstigere Alternativen, bei Erdbestattungen oft ab 3.500 Euro und bei Urnenbestattungen ab 2.500 Euro. Nach oben hin sind kaum Grenzen gesetzt. Es empfiehlt sich, die eigenen Wünsche direkt mit einem Bestattungsinstitut zu besprechen und eine erste Kostenschätzung anzufordern.
Viel Geld muss bei einer Bestattung für die Gestaltung des Grabes eingeplant werden, sofern es nicht bereits vorhanden ist. Allein für den Grabstein und die Umrandung können schnell mehrere Tausend Euro anfallen. Auch ein Urnengrab verursacht in der Regel Kosten in Höhe von mehreren Tausend Euro, ist aber im Regelfall günstiger als ein klassisches Grab. Wenn bereits ein Familiengrab vorhanden ist, in dem die Verstorbene oder der Verstorbene beigesetzt werden kann, reduziert das die Kosten erheblich. In diesem Fall muss lediglich die Grabinschrift aktualisiert werden. Für das Ausheben des Grabes und die anschließende Neugestaltung fallen allerdings in beiden Fällen weitere Kosten an.
Unterschätzt werden oft die Kosten für einen Sarg. Dieser kostet oft mehrere Tausend Euro. Die Preise liegen hier allerdings - je nach Anspruch - weit auseinander. Gerade bei Feuerbestattungen werden oft lieber günstige Modelle gewählt. Die Kosten für die Verbrennung sind dagegen nur mit einigen hundert Euro zu kalkulieren. Um den Sarg und dessen Ausstattung kümmert sich im Regelfall der Bestatter. Das Bestattungsinstitut organisiert meist auch den Transport, kümmert sich auf Wunsch um den Blumenschmuck und die Aufbereitung der Leiche. Die Kosten dafür sollten am besten direkt bei einem Bestattungsunternehmen in Miesbach erfragt werden.
Die Kosten für ein Grab variieren je nach gewähltem Friedhof. Es gibt kaum einen anderen Bereich, in dem die Preisunterschiede so deutlich sind wie bei den Friedhofsgebühren, wobei Urnengräber in der Regel preiswerter sind als Gräber für Erdbestattungen.
Die Kosten für die Trauerfeier hängen in erster Linie vom Anspruch und der Kirchenzugehörigkeit ab. Mitglieder der katholischen Kirche oder einer evangelischen Landeskirche zahlen in der Regel lediglich die "Taxa Stola" (Stolgebühr) für die Trauerfeier und ein meist kleines Entgelt für den Organisten. Beides zusammen liegt oft unter 100 Euro. Wenn jedoch ein freier Trauredner und professionelle Musiker in Anspruch genommen werden, können die Kosten leicht über 1.000 Euro steigen. Die Ausgaben für den sogenannten Leichenschmaus sind in der Regel recht niedrig. Üblicherweise gibt es in Deutschland nur einen Trauerkaffee, bei dem Kaffee und Blechkuchen serviert werden. Wenn die Kosten für die Bestattung von den Hinterbliebenen nicht getragen werden können, kann das Sozialamt die Kosten übernehmen. Diese sogenannte Sozialbestattung ist aber sehr einfach gehalten.
Der Bestatter selbst benötigt nur wenige Unterlagen. Allerdings kann er bei den notwendigen Formalitäten helfen. Dann benötigt er natürlich weitere Dokumente.
Zu den wichtigsten Unterlagen für die Bestattung gehört die Sterbeurkunde. Ohne sie ist keine Beerdigung möglich. Liegt sie noch nicht vor, kann der Bestatter bei der Beantragung helfen. Gibt es bereits ein Grab, müssen natürlich die entsprechenden Belege darüber mitgebracht werden. Wichtig sind darüber hinaus alle Dokumente, in denen der oder die Verstorbene Details zur Beerdigung selbst festgelegt hat. Weitere wichtige Dokumente sind der Personalausweis des oder der Verstorbenen, bei ledig verstorbenen die Geburtsurkunde, das Familienbuch oder die Heiratsurkunde und bei Verwitweten die Sterbeurkunde des Ehegatten oder der Ehegattin. Bei Geschiedenen sollte das Scheidungsurteil oder der Scheidungsbeschluss mitgenommen werden.
Darüber hinaus kann das Bestattungsunternehmen helfen, weitere Unterlagen für den Todesfall vorzubereiten, beispielsweise Unterlagen für die Rentenversicherung. Dann ist es sinnvoll, wenn sie alle Dokumente aus unserer Checkliste dabei haben, sofern schon vorhanden.
Die Planung und Koordination einer Bestattung erfordert Gründlichkeit, und das genau in einem Moment, der auch emotional eine riesige Herausforderung ist. Hier ist eine einfache Checkliste, die als Ausgangspunkt dienen kann.

* Benachrichtigung der engsten Angehörigen und weitere Schritte besprechen
* Wichtige Unterlagen suchen
* Verträge und Verfügungen des Verstorbenen suchen und entsprechend handeln
* Bestatter auswählen und Bestattungsvertrag schließen
* Bestimmung der Bestattungsform
* Überführung des Leichnams
* Sterbeurkunde ausstellen lassen
* Grabnutzungsrechte erwerben bzw. verlängern
* Termin für Bestattung festlegen
* Genehmigung des Krematoriums einholen (nur bei Feuerbestattungen)
* Terminabsprache und Trauergespräch mit dem Pfarrer oder Trauerredner
* Grabschmuck bestellen und Gaststätte für Leichenschmaus reservieren
* Danksagungskarten und/oder Danksagungsanzeige
* Laufende Zahlungen abbrechen & Verträge kündigen
* Abmelden bei Versicherungen, Behörden usw.
* Akte mit wichtigen Dokumenten anlegen
* Räumung der Wohnung
* Erbschein beantragen
* Grabpflege organisieren


Die vorliegende Liste bietet eine grundlegende Richtlinie. Aufgrund der individuellen Präferenzen der Angehörigen können zusätzliche Aufgaben anfallen. Es ist auch ratsam, diese Angelegenheiten frühzeitig zu regeln, um zusätzlichen Stress in dieser ohnehin schwierigen Zeit zu vermeiden.
Bewohnern von Miesbach sollten Friedhöfe wie die folgenden, die sich allesamt im Stadtgebiet und der näheren Umgebung von Miesbach befinden, bekannt vorkommen:

* Gotzing Friedhof (83629 Weyarn Gotzing)
* St. Martin (83727 Kalkgraben Westenhofen)
* Friedhof Hausham (83734 Hausham Nagelbach)

Die Regelungen zu Begräbnisse ist in der BRD Angelegenheit der einzelnen Länder. Eine bewährteste Methode, um den Verlust eines Familienmitglieds zu ehren, besteht natürlich darin, ihn auf dem Friedhof zu beerdigen. Einen sogenannten Friedhofszwang, auch als Bestattungspflicht bezeichnet, legen die Gesetze zur Bestattung in den Bundesländern aus Gründen der Hygiene und zur Förderung einer geordneten Bestattungskultur fest. In Deutschland ist es demzufolge vorgeschrieben, dass Verstorbene ihre letzte Ruhestätte an einem speziell dafür vorgesehenen Ort finden sollen. Die Urne als Andenken im eigenen Heim kommt hierzulande nicht in Frage. Abweichend von der Beerdigung auf dem Friedhof kann an Nordsee und Ostsee auch eine Seebestattung durchgeführt werden. Dazu kommt auch, dass es mittlerweile in einigen wenigen Bundesländern, wie NRW oder Bremen, erlaubt ist, die Asche im Wind zu verstreuen. Dafür benötigt man aber auch eine entsprechende Genehmigung.
Für das Bestattungsrecht sind die Bundesländer zuständig. Somit gilt das Bestattungsgesetz Bayerns für alle Beerdigungen in Miesbach. Darin ist unter anderem eine Bestattungspflicht festgelegt. Die Beerdigung darf demnach nur auf einem offiziellen Friedhof stattfinden. Auch das von vielen Menschen gewünschte Verstreuen der Asche nach einer Feuerbestattung ist in Miesbach aufgrund des Bestattungsgesetzes des Freistaats Bayern nicht erlaubt. Allerdings kann in Bayern eine Bestattung außerhalb eines Friedhofs bei der zuständigen Behörde beantragt werden, also der Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Das bayerische Bestattungsgesetz macht keine Angaben zu dem Zeitraum, in dem die Leiche überführt werden muss, die Überführung muss aber zeitnah erfolgen. In anderen Bundesländern ist eine Frist von 24 bis 48 Stunden üblich. Festgelegt ist auch, wie lange es bis zur Beerdigung dauern darf. Generell darf die Beerdigung frühestens 48 Stunden nach dem Tod stattfinden. Bis zur Beerdigung dürfen in Bayern höchstens vier Tage vergehen. Bayern gehört mit fünf weiteren Ländern zu jenen Gebieten, in denen die 1934 erlassene Reichsgesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens keine Gültigkeit mehr hat.
Wenn jemand heute in Bayern verstirbt, hängt der Zeitpunkt der Grablegung von mehreren Faktoren ab, einschließlich kultureller, religiöser und rechtlicher Überlegungen sowie individueller Wünsche der Familie. In einigen Kulturen und Religionen werden Beerdigungen so schnell wie möglich nach dem Tod durchgeführt. Andere Kulturen bevorzugen eine längere Zeitspanne, um den Angehörigen Zeit zur Trauer zu geben und weit entfernt lebende Familienmitglieder zu informieren. Die Wünsche der Familie und engen Freunde des Verstorbenen spielen eine wichtige Rolle bei der Festlegung des Zeitpunkts. Die Verfügbarkeit des Friedhofs, des Bestattungsunternehmens, des Geistlichen oder Redners und anderer Dienstleister kann den Zeitpunkt der Beerdigung beeinflussen. Je nach den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes müssen bestimmte Schritte wie eine Leichenschau oder eine gerichtliche Untersuchung durchgeführt werden, bevor die Beerdigung stattfinden kann. Diese Schritte können die Beerdigung um einige Tage verzögern. In Bayern liegt die Höchstdauer einer Erdbestattung bei 96 Stunden (§ 19 BestVO), weitere Vorgaben zum Zeitpunkt der Bestattung gibt es hier nicht.
Zur Trauerfeier werden gerne Blumen als Zeichen der Anteilnahme mitgebracht. In der Regel wählt man dabei weiße Blumen wie Rosen, Lilien oder Chrysanthemen, da sie für Reinheit, Liebe und Erherbietung stehen. Bei einer Beerdigung entscheiden sich Angehörige oft für Kränze, Gestecke oder Sträuße, deren Farben gedämpft und neutral sind, um Respekt und Trauer auf angemessene Weise zu zeigen.
Bei einer Feuerbestattung wird der Verstorbene zunächst von einem Arzt offiziell für tot erklärt. Die Angehörigen kontaktieren dann ein Bestattungsunternehmen, um die Organisation zu planen. Gemeinsam wird ein Krematorium ausgesucht, in dem die Einäscherung erfolgt. Der Verstorbene wird für die Einäscherung vorbereitet, einschließlich Reinigung und Vorbereitung des Körpers. Die Einäscherung selbst erfolgt im Krematorium, wobei der Verstorbene bei hohen Temperaturen verbrannt wird, bis nur Aschereste übrig sind. Diese werden in einer Urne aufbewahrt und können dann beigesetzt werden. Es kann vor oder nach der Einäscherung eine Trauerfeier oder ein Gottesdienst abgehalten werden, abhängig von den Wünschen der Hinterbliebenen. Der genaue Ablauf kann je nach individuellen Vorlieben und örtlichen Bestimmungen variieren.
Die Aufwendungen für eine Feuerbestattung variieren je nach Krematorium, oft ist diese Variante aber günstiger als eine Erdbestattung. Der Zeitraum zwischen dem Todesfall und der Einäscherung hängt von verschiedenen Faktoren ab, im Regelfall beträgt sie nur wenige Tage. Wenden Sie sich an ein Bestattungsunternehmen in Miesbach, um weitere Informationen zu erhalten.
Der Sonderurlaub im Todesfall ist nicht einheitlich geregelt. Grundsätzlich bestimmt der Paragraph 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), dass Beschäftigten für besondere Ereignisse bezahlter Sonderurlaub zusteht. Dazu gehören auch Trauerfälle. Doch der Paragraph regelt weder die Dauer der Freistellung noch legt er fest, bei welchen Verwandten Sonderurlaub gewährt werden muss. Außerdem lässt sich die Lohnzahlung vertraglich ausschließen.
Üblich ist Sonderurlaub beim Tod von Eltern, Kindern (sowohl eigene als auch adoptierte oder Stiefkinder) und Partnern. Teilweise wird auch Sonderurlaub gewährt, wenn Geschwister oder Großeltern gestorben sind. Als Faustregel werden oft zwei oder drei Tage beim Tod des Partners oder der Partnerin genannt, zwei bei Kindern oder Eltern und ein Tag, wenn Großeltern oder Geschwister verstorben sind.
In diesem Sonderurlaub erhalten die Beschäftigten nach Paragraph 616 weiterhin ihr Gehalt. Allerdings kann diese Regelung vertraglich ausgeschlossen werden. Die Angehörigen können dann zwar Urlaub nehmen, müssen dafür aber einen Urlaubstag opfern oder erhalten den freien Tag vom Gehalt abgezogen.
Viele Tarifverträge treffen aber großzügigere Regelungen. Der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) beispielsweise sieht beim Tod von Eltern, Partnern oder Kindern jeweils zwei Tage bezahlten Sonderurlaub vor. Beim Tod von Schwiegereltern oder Geschwistern gibt es keinen bezahlten Sonderurlaub.

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