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Karte mit Treffern für bestatter in kitzingen

Bestatter in Kitzingen (8 Treffer)

Häufige Fragen

Im Anbieter-Bereich finden Sie alle Öffnungszeiten. Bitte beachten Sie, dass diese an Sonn- und Feiertagen abweichen können.
Normalerweise haben Sie als naher Angehöriger die Möglichkeit, den Bestatter auszuwählen, der das Begräbnis für einen Verstorbenen arrangiert. Es gibt in den meisten Regionen verschiedene Bestattungsunternehmen zur Auswahl. Kriterien wie Ruf, Erfahrung, Preisgestaltung und persönlichen Empfehlungen spielen eine große Rolle, um den passenden Bestatter in Kitzingen zu finden.. Es ist ratsam, die Dienstleistungen verschiedener Anbieter in Ruhe zu vergleichen, bevor Sie eine Wahl treffen. Sie solltensich bei der Auswahl des Bestatters wohl fühlen und Vertrauen in seine Dienstleistungen haben, da er in einer emotional belastenden Situation eine bedeutende Rolle spielt.
Emotionale und organisatorische Herausforderungen begleiten den Prozess einer Bestattung. Für die Planung einer Bestattung könnte Ihnen diese Checkliste eine Orientierung bieten.

* Das Bestattungsunternehmen kontaktieren

* Planen Sie im Voraus und bereiten Sie die Dokumente vor.

* Art der Bestattung festlegen

* Den Verstorbenen überführen

* Trauerfeier organisieren

* Sarg, Grab oder Urne wählen

* Aufbahrung gewünscht?

* Todesanzeige und Gedenkkarten

* Blumen, Grabschmuck, etc.

* Organisation eines Leichenschmaus

* Grabpflege regeln

* Absprachen mit dem Bestattungsunternehmen

* Nach der Beerdigung oder Bestattung sind noch verschiedene bürokratische Angelegenheiten zu erledigen.

Bitte beachten Sie, dass die Anforderungen und Traditionen je nach Kultur, Religion und individuellen Präferenzen variieren können. Stellen Sie sicher, dass die die Gesetze vor Ort eingehalten und die besonderen Präferenzen des Verstorbenen ernst genommen werden.
Die Wald- oder auch Baumbestattung im Friedwald ist eine besondere Bestattungsform und eine Alternative zur Beisetzung auf einem Friedhof. Unweit von Kitzingen befinden sich unter anderem die Friedwälder Schwanberg (Landkreis Kitzingen) oder Main-Tauber bei Großrinderfeld (Main-Tauber-Kreis). Diese bieten sich für Sie unter Umständen für eine ganz besondere natürliche Beisetzung im Friedwald an. Hier können Verstorbene mitten in einem dafür vorgesehen Wald ihre letzte Ruhe finden. Ganz im Einklang mit der Natur wird ein Baum ganz persönlich dem Verschiedenem gewidmet, unter dem eine biologisch abbaubare Urne mit der Asche vergraben wird. Um den natürlich Charakter der Umgebung zu erhalten, sind im Friedwald keine Grabbeigaben, Grabstein oder Grabschmuck gestattet. Eine Tafel mit Namen und Widmung weist hier auf die dort beigesetzte Person hin.
Die Planungsdauer einer Beerdigung ist vielseitig und hängt von unterschiedlichen Faktoren ab, darunter individuelle Vorlieben, kirchliche Sitten, Friedhofsoptionen und gesetzliche Vorgaben. Im Allgemeinen beanspruchtdie Ausrichtung einer Beisetzung etwa 1 bis 2 Wochen. Diese Zeit ermöglicht es, die Feierlichkeit, die Auswahl von Särgen oder Urnen sowie Details wie Blumen und Musik gewissenhaft zu koordinieren. Die Planugszeit kann sich verändern, wenn es besondere Verhältnisse gibt, wie beispielsweise eine internationale Beisetzung. Eine Bestattungsvorsorge kann helfen, den organisatorischen Aufwand bei der Planung einer Beerdigung zu minimieren.. Die professionelle Unterstützung eines Bestattungsunternehmens erleichtert oft den Ablauf und sorgt für einen angemessenen Abschied.
Für seine eigene Arbeit benötigt der Bestatter lediglich wenige Unterlagen, jedoch steht er bei den erforderlichen bürokratischen Schritten hilfreich zur Seite. In derartigen Situationen werden weitere Dokumente von Bedeutung.
Die Sterbeurkunde nimmt eine Schlüsselrolle im Bestattungsprozess ein, da ohne dieses Dokument keine Beisetzung durchgeführt werden kann. Falls die Sterbeurkunde noch nicht vorliegt, kann der Bestatter bei der Einreichung des Antrags helfen. Wenn bereits ein Grab vorhanden ist, sind die Nachweise mitzubringen.
Zudem sind alle Dokumente wichtig, in denen der oder die Verstorbene spezifische Beerdigungswünsche niedergelegt hat. Des Weiteren werden der Personalausweis des Verstorbenen, die Geburtsurkunde bei ledig Verstorbenen, das Familienbuch oder die Heiratsurkunde bei Verheirateten sowie die Sterbeurkunde des Ehegatten oder der Ehegattin bei Verwitweten benötigt. Bei Geschiedenen ist das Scheidungsurteil oder der Scheidungsbeschluss vorzulegen.
Auch ist das Bestattungsunternehmen gerne bei weiteren Formalitäten behilflich, wie zum Beispiel Dokumente für die Rentenversicherung. Falls möglich, empfehlen wir, alle notwendigen Papiere gemäß unserer Checkliste vorzubereiten, sofern sie bereits zur Hand sind.
Bestatter spielen eine zentrale Rolle bei der Gestaltung von Beerdigungen und Trauerzeremonien. Die Hauptverantwortlichkeiten eines Bestatters beinhalten die Abholung und Überführung des Verstorbenen vom Sterbeort, die umfassende Beratung und Planung der Bestattungsdetails, die Bewältigung aller erforderlichen Formalitäten und Dokumentationen, die Vorbereitung des Verstorbenen für die Aufbahrung, die Organisation der Trauerfeier und Beerdigung unter Berücksichtigung der individuellen Wünsche der Familie, die Auswahl und Pflege von Grabplätzen und gegebenenfalls die Trauerbegleitung der Hinterbliebenen. Sensibilität, Respekt und eine professionelle Herangehensweise sind unerlässlich, um den Trauernden in dieser schweren Zeit zu helfen und sicherzustellen, dass die Bestattung würdevoll verläuft. Bestatter fungieren oft als die Hauptansprechpartner für die Koordination aller Aspekte rund um den Tod und die Bestattung und tragen dazu bei, den Übergang des Verstorbenen und den Trauerprozess der Familie zu erleichtern.
In Deutschland gibt es genaue Richtlinien für Begräbnisse, die darauf abzielen, eine geordnete Totenruhe zu garantieren. Die aktuellen Gesetze zu Friedhofswesen und Bestattungen sind hierbei Sache der Bundesländer. Insgesamt 15 Friedhöfe liegen in und um Kitzingen, unter anderem der Etwashäuse Friedhof in Kitzingen Etwashausen oder der Friedhof Friedwiese in 97318 Kitzingen. Im deutschen Bundesgebiet herrscht Friedhofszwang. Dieser schreibt vor, dass Verstorbene grundsätzlich an einem zu diesem Zwecke gewidmeten Ort, im Wesentlichen also dem Friedhof, beigesetzt werden müssen. Die Urne darf zwar nicht zu Hause aufbewahrt werden, in Bundesländern wie Bremen oder Nordrhein-Westfalen ist aber mittlerweile auch das Verstreuen der Asche an genehmigten Orten zulässig. An Nordsee und Ostsee kann man auch eine Seebestattung in Betracht ziehen. Eine Beisetzung auf dem Friedhof bietet die Möglichkeit zur persönlichen Erinnerung an den Verstorbenen. Grabsteine können individuell gestaltet und das Grab mit Grabschmuck, wie Blumengestecken und persönlichen Gegeständen versehen werden.
In Deutschland stehen den Hinterbliebenen beim Abschiednehmen von einer geliebten Person verschiedene Bestattungsarten zur Auswahl. Oftmals wird diese Entscheidung von persönlichen Überzeugungen, kulturellen Einflüssen und finanziellen Gegebenheiten geleitet. Zu den üblichen Arten der Bestattung zählen die Erdbestattung, die Feuerbestattung und die Naturbestattung. Erlaubt sind in Deutschland sowohl Feuer- als auch Erdbestattungen. Die genauen Regelungen und Anforderungen können je nach Bundesland unterschiedlich sein. Bestimmte Formen der Naturbestattung sind ebenfalls erlaubt, jedoch sind hierbei bestimmte Maßnahmen zur Bewahrung der Natur und Umwelt zu beachten. Nicht gestattet sind in Deutschland beispielsweise Almwiesenbestattung, Diamantbestattung sowie eine eigene Aufbewahrung der Urne. Es ist wichtig, sich vorab über die rechtlichen Vorschriften im Bundesland Bayern zu informieren oder sich von einem Bestattungsinstitut beraten zu lassen.
Der Bestatter kann bei verschiedenen Formalitäten die Angehörigen unterstützen. Der Totenschein kann jedoch nur von einem Arzt ausgestellt werden. Meist ist das der Hausarzt, ein Notarzt oder der diensthabende Arzt in einem Krankenhaus. Bestatter hingegen haben nicht die Befugnis, einen Totenschein auszustellen. Sie können die Angehörigen aber bei der Beantragung der Sterbeurkunde und anderen formalen Angelegenheiten unterstützen.
Die Sterbeurkunde wird dagegen vom Standesamt ausgestellt. Der Totenschein ist keine Sterbeurkunde und ersetzt diese auch nicht. Er sollte aber bei der Beantragung der Urkunde mitgebracht werden, ebenso ein Personalausweis und - bei Ehepartnern - die Heiratsurkunde. Die Meldung beim Standesamt muss spätestens am dritten Werktag nach dem Tod erfolgen.
Viele Bestatter bieten Unterstützung bei diesen und anderen Formalitäten an. Wichtig ist etwa die sofortige Benachrichtigung der Lebens- oder Sterbegeldversicherung, sofern vorhanden. Es ist ratsam, dies gleich am Tag des Todes zu erledigen, um den Anspruch nicht zu verlieren. Ebenso müssen die Sozialversicherungsträger informiert werden, beispielsweise die Krankenversicherung.
Mehr Zeit bleibt für die Beantragung des Erbscheins. Er wird vom Nachlassgericht ausgestellt, das meistens beim zuständigen Amtsgericht angesiedelt ist.
Die Bestattungskosten in Kitzingen können erheblich variieren, abhängig von den individuellen Umständen und Präferenzen. In der Regel bewegen sich die Preise für eine Bestattung jedoch schnell über 10.000 Euro. Es gibt aber kostengünstigere Optionen, bei denen Erdbestattungen oft ab 3.500 Euro und Urnenbestattungen ab 2.500 Euro angeboten werden. Nach oben hin sind kaum Grenzen gesetzt. Besprechen Sie Ihre Vorstellungen direkt mit einem Bestattungsinstitut und fragen Sie eine erste Kostenschätzung an.
Einer der größten Posten in den Bestattungskosten ist die Gestaltung des Grabes. Allein der Grabstein und die Umrandung des Grabs können leicht mehrere Tausend Euro kosten. Urnengräber sind oft billiger, kosten aber ebenfalls mehrere Tausend Euro. Ist bereits ein Familiengrab vorhanden, in dem die oder der Verstorbene beigesetzt werden kann, entfallen diese Kosten weitgehend. In diesem Fall muss lediglich die Grabinschrift aktualisiert werden. Weitere Kosten entstehen durch das Ausheben des Grabs und die Neuanlage des Blumenschmucks.
Die Kosten für einen Sarg werden häufig unterschätzt und können leicht mehrere Tausend Euro erreichen. Je nach den individuellen Ansprüchen variieren die Preise erheblich. Bei Feuerbestattungen entscheiden sich viele Menschen oft für preisgünstigere Modelle, während die Verbrennungskosten in der Regel nur einige hundert Euro betragen. In der Regel obliegt die Ausstattung des Sargs dem Bestatter. Das Bestattungsinstitut kümmert sich häufig auch um den Transport, arrangiert Blumenschmuck und die Leichenaufbereitung, sofern gewünscht. Für genaue Kostenauskünfte empfiehlt es sich, direkt bei einem Bestattungsunternehmen in Kitzingen nachzufragen.
Die Kosten für ein Grab variieren je nach gewähltem Friedhof. Es gibt kaum einen anderen Bereich, in dem die Preisunterschiede so deutlich sind wie bei den Friedhofsgebühren, wobei Urnengräber in der Regel preiswerter sind als Gräber für Erdbestattungen.
Die Kosten für die Trauerfeier selbst ist vor allem vom Anspruch und der Kirchenzugehörigkeit abhängig. Wer Mitglied in der katholischen Kirche oder einer evangelischen Landeskirche ist, zahlt für die Trauerfeier meist nur eine Stolgebühr und ein Entgelt für den Organisten. Beides zusammen liegt oft unter 100 Euro. Für einen freien Trauredner und professionelle Musiker können dagegen schnell weit über 1.000 Euro fällig werden. Die Bewirtungskosten sind dagegen meist niedrig. Üblich ist in Deutschland oft nur der sogenannte Trauerkaffee, bei dem neben Kaffee meist einfache Blechkuchen gereicht werden. Können die Hinterbliebenen die Kosten für die Beerdigung nicht tragen, kommt eine sogenannte Sozialbestattung infrage. Die Kosten übernimmt dabei das Sozialamt. Bezahlt wird allerdings nur eine sehr einfache Beisetzung.
Unter gewissen Umständen können Beerdigungskosten steuerlich absetzbar sein, wenn sie höher sind als das geerbte Vermögen und die Übernahme der Kosten rechtlich oder moralisch verpflichtend ist. Steuerliche Vorteile ergeben sich erst, wenn die Gesamtausgaben die Schwelle von 1,0 bis 7,0 Prozent des Bruttoeinkommens überschreiten, wobei Beerdigungskosten zusammen mit anderen außergewöhnlichen Belastungen berücksichtigt werden. Die absetzbaren Kosten umfassen übliche Aufwendungen wie Blumenschmuck, Bestattungsunternehmen und die Bewirtung der Trauergäste, ohne eine feste Pauschale für Beerdigungskosten.
Der Beginn einer Feuerbestattung erfolgt nach dem Tod des Verstorbenen, wobei ein Arzt den Tod feststellt und einen Totenschein ausstellt. Die Familie oder Angehörigen setzen sich mit einem Bestattungsunternehmen in Verbindung, um die Feinheiten der Feuerbestattung zu besprechen. In Kooperation mit dem Bestattungsunternehmen erfolgt die Auswahl des Krematoriums, in dem die Einäscherung durchgeführt wird. Danach wird der Verstorbene auf die Einäscherung vorbereitet, wozu die Reinigung und Vorbereitung des Leichnams gehören. Vor oder nach der Einäscherung kann eine Trauerfeier oder ein Gottesdienst abgehalten werden. Die eigentliche Einäscherung erfolgt im Krematorium, bei dem der Körper in einem speziellen Ofen bei hohen Temperaturen verbrannt wird. Die Aschenreste werden in einer Urne aufbewahrt und können auf verschiedene Arten beigesetzt werden. Die Kosten einer Feuerbestattung variieren je nach Standort und gewählten Dienstleistungen. Im Allgemeinen ist eine Feuerbestattung oft kostengünstiger als eine Erdbestattung. Die Zeitspanne vom Tod bis zur Beerdigung mit Einäscherung kann ebenfalls variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich organisatorischer und gesetzlicher Aspekte, oft kann sie nur wenige Tage betragen. Wenden Sie sich anein örtliches Bestattungsunternehmen, um weitere Informationen zu erhalten.
Für das Bestattungsrecht sind die Bundesländer zuständig. Für Bestattungen in Kitzingen gilt somit das Bestattungsgesetz Bayerns. Ein wesentlicher Punkt darin ist die Bestattungspflicht. Sie bestimmt, dass Tote nicht im heimischen Garten beerdigt werden dürfen, sondern auf einem Friedhof ihre letzte Ruhe finden müssen.
Das bayerische Bestattungsgesetz macht keine Angaben zu dem Zeitraum, in dem die Leiche überführt werden muss, die Überführung muss aber zeitnah erfolgen. In anderen Bundesländern ist eine Frist von 24 bis 48 Stunden üblich. Festgelegt ist auch, wie lange es bis zur Beerdigung dauern darf. Generell darf die Beerdigung frühestens 48 Stunden nach dem Tod stattfinden. Maximal dürfen bis zur Beerdingung in Bayern nach dem Tod nur vier Tage vergehen. Bayern gehört mit fünf weiteren Ländern zu jenen Gebieten, in denen die 1934 erlassene Reichsgesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens keine Gültigkeit mehr hat.
Bei einer Erdbestattung erfolgt die Beerdigung der unverbrannten Leiche in einem Sarg. Im Anschluss daran werfen die Trauergäste symbolisch Erde auf den Sarg, bevor das Bestattungsunternehmen die Grube wieder verschließt. Üblicherweise geht diesem Vorgang eine kurze Trauerfeier oder ein Trauergottesdienst voraus.
Für orthodoxe Juden und gläubige Muslime ist die Erdbestattung verpflichtend. Die evangelische Kirche erlaubt Feuerbestattungen dagegen schon seit den 1920er Jahren, die katholische Kirche seit dem 2. Vatikanischen Konzil 1963. Neben religiösen Überlegungen spricht auch die Nachhaltigkeit für die Erdbestattung, da der Körper durch Verwesung wieder eins mit der Erde wird. Allerdings erfordert eine Erdbestattung mehr Platz, was die Kosten erhöht. Insgesamt ist eine Feuerbestattung in der Regel wirtschaftlicher. Ein weiterer Nachteil der Erdbestattung ist die Bindung an Friedhöfe, während bei Urnengräbern auch Friedwälder in Betracht gezogen werden können.
Lag der Anteil der Erdbestattungen 1960 noch bei mehr als 90 Prozent, so ist der Anteil auf weniger als ein Viertel gefallen. In den östlichen Bundesländern hat sich das Verhältnis sogar gedreht, dort liegt der Anteil der Erdbestattungen nur noch zwischen zehn Prozent in Brandenburg und vier Prozent in Berlin.
Zur Trauerfeier werden gerne Blumen als Zeichen der Anteilnahme mitgebracht. Meistens bevorzugt man hierbei weiße Blumen wie Rosen, Lilien oder Chrysanthemen, da sie Reinheit, Liebe und Ehrerbietung symbolisieren. Bei einer Beerdigung entscheiden sich Angehörige oft für Kränze, Gestecke oder Sträuße, deren Farben gedämpft und neutral sind, um Respekt und Trauer angemessen zum Ausdruck zu bringen.

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