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Karte mit Treffern für bestatter in herrsching am ammersee

Bestatter in Herrsching am Ammersee (9 Treffer)

Häufige Fragen

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Die Bestattungskosten in Herrsching a. Ammersee können erheblich variieren, abhängig von den individuellen Umständen und Präferenzen. In der Regel bewegen sich die Preise für eine Bestattung jedoch schnell über 10.000 Euro. Es gibt aber kostengünstigere Optionen, bei denen Erdbestattungen oft ab 3.500 Euro und Urnenbestattungen ab 2.500 Euro angeboten werden. Nach oben hin sind kaum Grenzen gesetzt. Besprechen Sie Ihre Vorstellungen direkt mit einem Bestattungsinstitut und fragen Sie eine erste Kostenschätzung an.

Einer der größten Kostenblöcke ist die Anlage des Grabs. Allein der Grabstein und die Einfassung kosten schnell mehrere Tausend Euro. Ein Urnengrab ist günstiger, kostet aber ebenfalls meist mehrere Tausend Euro. Viel Geld wird deshalb gespart, wenn bereits ein Familiengrab besteht, in das der oder die Verstorbene gelegt wird. Dann muss lediglich die Grabinschrift aktualisiert werden. Kosten für das Ausheben des Grabes und die anschließende Neuanlage fallen allerdings auch dann an.

Es wird oft übersehen, wie hoch die Kosten für einen Sarg sein können, die nicht selten mehrere Tausend Euro betragen. Die Preise variieren erheblich, abhängig von den individuellen Ansprüchen. Gerade bei Feuerbestattungen bevorzugen viele Menschen preisgünstigere Modelle, während die Kosten für die Verbrennung selbst in der Regel nur einige hundert Euro betragen. Die Ausstattung des Sargs wird in der Regel vom Bestatter übernommen. Das Bestattungsinstitut organisiert oft auch den Transport, kümmert sich auf Wunsch um Blumenschmuck und die Aufbereitung der Leiche. Für detaillierte Kostenangaben empfiehlt es sich, direkt bei einem Bestattungsunternehmen in Herrsching a. Ammersee nachzufragen.

Die Kosten für ein Grab sind vom gewählten Friedhof abhängig. Bei kaum einem Kostenpunkt gibt es so große Unterschiede wie bei den Friedhofsgebühren, wobei Urnengräber meist günstiger sind als Gräber für eine klassische Erdbestattung.

Werden für die Feierlichkeiten ein freier Trauredner und professionelle Musiker in Anspruch genommen werden, können die Kosten leicht über 1.000 Euro steigen. Deutlich günstiger ist eine kirchliche Bestattung, zumindest für Kirchenmitglieder. Dann fallen nur eine geringe Stolgebühr sowie ein Entgelt für den Organisten an. Beides zusammen liegt oft unter 100 Euro. Auch die Bewertungskosten halten sich im Rahmen, da beim sogenannten Trauerkaffee üblicherweise nur Kaffee und einfache Blechkuchen angeboten werden. Können die Hinterbliebenen die Kosten für die Beerdigung nicht tragen, kommt eine sogenannte Sozialbestattung infrage. Die Kosten übernimmt dabei das Sozialamt. Bezahlt wird allerdings nur eine sehr einfache Beisetzung.

Die Bestattersuche liegt normalerweise in der Verantwortung der engsten Angehörigen des Verstorbenen, insbesondere des nächsten Familienmitglieds oder des Testamentsvollstreckers, falls vorhanden. Um den besten Bestatter in Herrsching a. Ammersee zu finden, sollten Sie sicher gehen, dass er mit Mitgefühl und hoher Professionalität handelt. Es ist unerlässlich, dass er die persönlichen Präferenzen des Verstorbenen oder der Hinterbliebenen berücksichtigt und die Beisetzung entsprechend organisiert. Zudem spielt der Ruf des Bestatters eine entscheidende Rolle, ebenso wie seine Fähigkeit, alle notwendigen Formalitäten und Arrangements zu übernehmen.

Emotionale und organisatorische Herausforderungen begleiten den Prozess einer Bestattung. Hier ist eine einfache Checkliste, die als Ausgangspunkt dienen kann.



  • Benachrichtigung der engsten Angehörigen und weitere Schritte besprechen

  • Wichtige Unterlagen suchen

  • Verträge und Verfügungen des Verstorbenen suchen und entsprechend handeln

  • Bestatter auswählen und Bestattungsvertrag schließen

  • Bestimmung der Bestattungsform

  • Überführung des Leichnams

  • Sterbeurkunde ausstellen lassen

  • Grabnutzungsrechte erwerben bzw. verlängern

  • Termin für Bestattung festlegen

  • Genehmigung des Krematoriums einholen (nur bei Feuerbestattungen)

  • Terminabsprache und Trauergespräch mit dem Pfarrer oder Trauerredner

  • Grabschmuck bestellen und Gaststätte für Leichenschmaus reservieren

  • Danksagungskarten und/oder Danksagungsanzeige

  • Laufende Zahlungen abbrechen & Verträge kündigen

  • Abmelden bei Versicherungen, Behörden usw.

  • Akte mit wichtigen Dokumenten anlegen

  • Räumung der Wohnung

  • Erbschein beantragen

  • Grabpflege organisieren


Es sollte in Betracht gezogen werden, dass die Anforderungen und Traditionen je nach Kultur, Religion und individuellen Präferenzen variieren können. Vergewissern Sie sich, dass Sie die örtlichen Gesetze und die Wünsche des Verstorbenen oder der Familie beachten.

Die Bestattungsart im Friedwald, auch bekannt als Wald- oder Baumbestattung, stellt eine einzigartige Alternative zur Beisetzung auf einem herkömmlichen Friedhof dar. Hier können Verstorbene mitten in einem dafür vorgesehen Wald ihre letzte Ruhe finden. Ganz im Einklang mit der Natur wird ein Baum ganz persönlich dem Verschiedenem gewidmet, unter dem eine biologisch abbaubare Urne mit der Asche vergraben wird. Wenn Sie in Herrsching a. Ammersee eine Beerdigung im Friedwald planen, dann bieten sich hierfür die am nächsten gelegenen Friedwälder Duttenstein bei Osterhofen (Landkreis Heidenheim) und Altmühltal in Pappenheim bei Pappenheim (Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen) an. Um die natürliche Schönheit der Umgebung zu bewahren, sind im Friedwald keine Grabbeigaben, Grabsteine oder Grabschmuck erlaubt. Stattdessen dient eine Namenstafel am ausgewählten Baum dazu, die Person zuzuordnen und ihren Platz in diesem natürlichen Refugium zu kennzeichnen.

Die Bestattungsvorsorge ermöglicht Ihnen, im Voraus alle Aspekte Ihrer Beerdigung zu planen. Sie können dabei wichtige Details wie die Art der Beisetzung, die Örtlichkeit und finanzielle Angelegenheiten festlegen. Diese Vorsorge kann nicht nur Angehörige entlasten, sondern auch unvorhergesehene finanzielle Herausforderungen minimieren. Ihre schriftlich niedergelegten Vorgaben werden klar umgesetzt, und die professionelle Hilfe sorgt für eine reibungslose Umsetzung. Üblicherweise benötigt die Planung einer Beisetzung 1-2 Wochen, jedoch kann die bereits getroffene Vorsorge diese Phase verkürzen und den Hinterbliebenen Raum für ihre Trauer geben. Haben Sie die Aufgabe, für einen Verstorbenen die Bestattung zu Planen, so achten Sie darauf, ob es Wünsche oder eine Bestattungsvorsorge des Verstrobenen gibt.

Der Bestatter selbst benötigt nur wenige Unterlagen. Allerdings kann er bei den notwendigen Formalitäten helfen. Dann benötigt er natürlich weitere Dokumente.

Zu den wichtigsten Unterlagen für die Bestattung gehört die Sterbeurkunde. Ohne sie ist keine Beerdigung möglich. Liegt sie noch nicht vor, kann der Bestatter bei der Beantragung helfen. Gibt es bereits ein Grab, müssen natürlich die entsprechenden Belege darüber mitgebracht werden. Wichtig sind darüber hinaus alle Dokumente, in denen der oder die Verstorbene Details zur Beerdigung selbst festgelegt hat. Weitere wichtige Dokumente sind der Personalausweis des oder der Verstorbenen, bei ledig verstorbenen die Geburtsurkunde, das Familienbuch oder die Heiratsurkunde und bei Verwitweten die Sterbeurkunde des Ehegatten oder der Ehegattin. Bei Geschiedenen sollte das Scheidungsurteil oder der Scheidungsbeschluss mitgenommen werden.

Darüber hinaus kann das Bestattungsunternehmen helfen, weitere Unterlagen für den Todesfall vorzubereiten, beispielsweise Unterlagen für die Rentenversicherung. Dann ist es sinnvoll, wenn sie alle Dokumente aus unserer Checkliste dabei haben, sofern schon vorhanden.

Ein Bestatter spielt eine zentrale Rolle bei der Organisation von Beerdigungszeremonien und Trauerfeiern. In den Hauptverantwortlichkeiten eines Bestatters finden sich die Abholung und Überführung des Verstorbenen vom Sterbeort, die eingehende Beratung und sorgfältige Planung der Bestattungsdetails, die sorgfältige Abwicklung aller notwendigen Formalitäten und Dokumentationen, die Vorbereitung des Verstorbenen für die Aufbahrung sowie die Organisation der Trauerfeier und Beerdigung unter Berücksichtigung der individuellen Wünsche der Familie. Zudem zählt die Auswahl und Pflege von Grabplätzen, und gegebenenfalls die Trauerbegleitung der Hinterbliebenen zu den Aufgaben des Bestatters.. Sensibilität, Respekt und eine professionelle Herangehensweise sind unerlässlich, um den Trauernden in dieser belastenden Phase beizustehen und sicherzustellen, dass die Bestattung einen würdigen Abschluss findet. Bestatter fungieren oft als die Hauptansprechpartner, wenn es um die Koordination aller Belange rund um den Tod und die Bestattung geht. Ihr Beitrag besteht darin, den Übergang des Verstorbenen zu begleiten und die Familie während des Trauerprozesses zu unterstützen.

Weil die Bestattungsgesetze Ländersache sind, werden mittlerweile vereinzelt Regelungen aufgeweicht. Mancherorts, etwa in Bremen, darf die Asche eines Verstorbenen unabhängig vom Ort frei verstreut werden, ansonsten herrscht der sogenannte Friedhofszwang. Dieser besagt, dass Bestattungen nur an einem dafür vorgesehenen Ort durchgeführt werden dürfen - im Grunde also dem Friedhof. Eine besondere Situation ergibt sich bei der aber ebenfalls zugelassenen Seebestattung in der Ostsee und der Nordsee. Hier wird der Verstorbene zur letzten Ruhe zu Wasser gelassen. In keinem Fall bekommt man aber die Urne mit der Asche selbst heraus gegeben. Falls Sie sich entscheiden, eine Beisetzung auf dem Friedhof durchführen zu lassen, dürfen Sie natürlich mit einer ganz persönlichen Note durch Grabsteingestaltung und Herrichtung des Grabes mit Grabschmuck, Kerzen, Blumen und Ähnlichem Abschied nehmen und ihren Liebsten gedenken. Die Gestaltung des Grabsteins, des Grabes und die nachträgliche Grabespflege unterliegt in den meisten Fällen aber den Vorgaben der jeweiligen Friedhofsordnung, so auch in der Region Herrsching a. Ammersee. Insgesamt 3 Friedhöfe gibt es im Einzugsgebiet von Herrsching a. Ammersee, wie z.B. der Friedhof Riederau in 86911 Riederau oder der Friedhof Hechendorf in 82229 Hechendorf.

Bei der Verabschiedung eines geliebten Menschen haben Angehörige in Deutschland die Möglichkeit, aus verschiedenen Bestattungsarten zu wählen. Persönliche Überzeugungen, kulturelle Einflüsse und finanzielle Gegebenheiten spielen oft eine entscheidende Rolle bei dieser Wahl. Zu den üblichen Arten der Bestattung zählen neben der Erdbestattung und Feuerbestattung auch die Naturbestattung. In Deutschland sind sowohl Erdbestattungen als auch Feuerbestattungen rechtlich zulässig. Dennoch sollte man im Hinterkopf behalten, dass die Bestimmungen von Bundesland zu Bundesland variieren können. Bestimmte Formen der Naturbestattung sind ebenfalls möglich, jedoch sind hierbei bestimmte Maßnahmen zum Erhalt der Natur und Umwelt zu berücksichtigen. Nicht gestattet sind in Deutschland beispielsweise Kryonik, Diamantbestattung sowie die Bestattung im eigenen Garten. Es ist wichtig, sich vorab über die rechtlichen Vorschriften im Bundesland Bayern zu informieren oder sich von einem Bestattungsinstitut beraten zu lassen.

Das Bestattungsunternehmen kann den Angehörigen bei vielen Formalitäten helfen. Den Totenschein dürfen Bestatter nicht ausstellen, sie können aber bei der Beantragung der Sterbeurkunde und anderer bürokratischer Aufgaben helfen. Üblicherweise stellt der Hausarzt oder der diensthabende Arzt im Krankenhaus den Totenschein aus, in jedem Fall aber muss es sich um einen Arzt handeln, der Bestatter ist dazu nicht berechtigt. Ein auf Todesfälle spezialisierter Pathologe wird meist nur hinzugezogen, wenn die Todesursache unklar ist oder auf Fremdverschulden hindeutet. Mit diesem Totenschein muss die Sterbekunde innerhalb von drei Tagen nach dem Tod beim Standesamt beantragt werden. Dazu sollte der Totenschein, ein Personalausweis des Antragstellenden und bei Verheirateten die Heiratsurkunde mitgebracht werden. Daneben gibt es noch weitere Formalitäten, die die Angehörigen nach dem Tod erledigen müssen. Besonders wichtig ist die Information der Lebens- oder Sterbegeldversicherung, sofern eine solche abgeschlossen wurde. Einige Versicherungen verlangen innerhalb von 24 Stunden eine Benachrichtigung, teilweise schriftlich. Auch die Sozialversicherungsträger wie Kranken- und Rentenkasse müssen informiert werden. Bei all diesen Formalitäten kann der Bestatter helfen. Mehr Zeit bleibt für die Beantragung des Erbscheins. Er wird vom Nachlassgericht ausgestellt, das meistens beim zuständigen Amtsgericht angesiedelt ist.

Der Beruf des Bestatters hat eine lange historische Entwicklung durchlaufen. Ursprünglich waren Bestatter oft Handwerker, die sich auf die Herstellung von Särgen und die Organisation von Beisetzungen spezialisiert hatten. Mit der Zeit hat sich dieser Beruf zu einer spezialisierten Dienstleistung gewandelt, die neben der reinen Versorgung Verstorbener auch die Unterstützung und Betreuung der Hinterbliebenen umfasst. Die Bedeutung der Bestattung innerhalb der Trauerrituale ist in zahlreichen Kulturen stark ausgeprägt, was die Relevanz der Tätigkeit von Bestattern gesteigert hat. Die Tätigkeit in diesem Bereich ist äußerst abwechslungsreich und umfasst die Planung von Beerdigungsabläufen, Präparation der Verstorbenen und die Hilfeleistung der Hinterbliebenen.

In einem Bestattungsunternehmen gibt es neben dem Bestatter noch weitere Berufe. Dazu gehören beispielsweise Bestattungsfachkräfte, die bei der Planung und Umsetzung von Beisetzungen behilflich sind, sowie Verwaltungskräfte, die für die Koordination und Abwicklung administrativer Aufgaben verantwortlich sind. Auch Fahrer, die den Transport des Verstorbenen übernehmen, gehören oft zum Team. Der Verdienst eines Bestatters ist abhängig von der eigenen Erfahrung und dem Standort. Der Beruf eröffnet auch Quereinsteigern Chancen, sofern sie über Einfühlungsvermögen und organisatorische Kompetenzen verfügen. Aufgrund der unregelmäßigen Natur von Bestattungen sind flexible Arbeitszeiten oft notwendig. Empathie im Umgang mit Trauernden und die Fähigkeit, in emotional belastenden Situationen zu arbeiten, sind unabdingbare Voraussetzungen.

Von einer Erdbestattung ist die Rede, wenn die Leiche unverbrannt beerdigt wird. Alternativen dazu sind die Feuer- und die Seebestattung. In der Regel geht der Beerdigung eine kurze Trauerfeier oder ein Trauergottesdienst voraus.

Die Erdbestattung ist für gläubige Muslime und orthodoxe Juden zwingend vorgeschrieben, während die katholische Kirche Feuerbestattungen seit 1963 erlaubt und die evangelische Kirche dies bereits seit über 100 Jahren praktiziert. Neben religiösen Motiven gibt es auch ökologische Gründe, die für die Erdbestattung sprechen, da der Körper durch Verwesung wieder in den natürlichen Kreislauf zurückkehrt. Allerdings erfordert eine Erdbestattung mehr Fläche, was die Kosten erhöht. Außerdem ist der Sarg bei einer Erdbestattung oft aufwändiger und die Leiche wird üblicherweise zuerst präpariert, was ebenfalls Geld kostet. Alles in allem ist eine Feuerbestattung in der Regel kostengünstiger. Außerdem ist die Beisetzung bei Erdbestattungen nur auf einem Friedhof erlaubt.

Der Anteil der Erdbestattungen liegt in Deutschland zwischen vier Prozent in Berlin und 31 Prozent in Nordrhein-Westfalen. Noch in den 1960er Jahren wurden mehr als 90 Prozent der Toten unverbrannt beerdigt.

Unter bestimmten Umständen können Beerdigungskosten steuerlich absetzbar sein. Hierfür müssen drei Bedingungen erfüllt sein.

Erstens müssen die Kosten höher sein als das geerbte Vermögen. Wer 1.000 Euro nach dem Tod seines Vaters erbt, für dessen Beerdigung aber 3.000 Euro aufbringen muss, kann 2.000 Euro steuerlich gelten machen. Dafür muss aber die zweite Bedingung erfüllt sein, die Übernahme der Beerdigungskosten muss rechtlich oder moralisch verpflichtend sein. Moralisch verpflichtend bedeutet hier, dass es als angemessen erachtet wird, beispielsweise von den Kindern, wenn ein verwitweter Elternteil verstorben ist. Wenn beide Bedingungen erfüllt sind, werden die Ausgaben als außergewöhnliche Belastungen betrachtet. Tatsächliche Steuerersparnisse sind jedoch erst möglich, wenn die Ausgaben den Schwellenwert von 1,0 bis 7,0 Prozent des Bruttoeinkommens überschreiten. Hierbei werden die Beerdigungskosten jedoch mit anderen außergewöhnlichen Belastungen, wie beispielsweise Krankheitskosten, addiert.

Abgesetzt werden können alle üblichen Ausgaben, etwa für den Blumenschmuck, das Bestattungsunternehmen oder die Bewirtung der Trauergäste. Eine Pauschale für Beerdigungskosten gibt es nicht.

Es gibt Situationen, in denen Blumen bei Beerdigungen nicht gewünscht sind. Dies kann aus religiösen Gründen, persönlichen Vorlieben oder anderen kulturellen Traditionen resultieren. Ist dies der Fall, sollten Sie auf Alternativen zurückgreifen, um Ihr Mitgefühl auszudrücken. Sie können beispielsweise Kondolenzkarten schreiben, eine Spende an eine gemeinnützige Organisation im Namen des Verstorbenen leisten oder eine Gedenktafel für das Grab gestalten. Andere Optionen umfassen die Mitgabe eines Buches, eines Fotoalbums oder einer Erinnerungsgabe, die die Persönlichkeit des Verstorbenen ehrt. Diese Gesten respektieren die individuellen Wünsche der Familie und drücken gleichzeitig Ihr Beileid und Mitgefühl aus.

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