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Karte mit Treffern für bestatter in fichtenau

Bestatter in Fichtenau (5 Treffer)

Häufige Fragen

Im Anbieter-Bereich finden Sie alle Öffnungszeiten. Bitte beachten Sie, dass diese an Sonn- und Feiertagen abweichen können.
Während Phasen der Trauer und des Verlustes erweist sich ein Bestatter als einfühlsamer Begleiter. Der Schwerpunkt des Bestatters liegt darauf, die Hinterbliebenen während dieser gefühlsgeladenen Phase zu unterstützen. Angefangen bei der durchdachten Planung der Beerdigung bis zur umfassenden Organisation der Trauerfeier trägt das Bestattungsunternehmen vielfältige Verantwortung. Es kümmert sich um Einzelheiten, wie die Auswahl der Beerdigungslieder, und hilft bei der Entscheidung über den passenden Sarg oder die Urne sowie bei der Gestaltung von Trauerkarten, Traueranzeigen und Todesanzeigen. Der Bestatter trägt die Verantwortung für die Abwicklung formaler Angelegenheiten und die Abstimmung mit dem Friedhof oder Krematorium. Indem er die Beerdigung sorgfältig plant, nimmt der Bestatter den Angehörigen eine große Last ab und schenkt Raum für ihre Trauer. Er fungiert als vertrauensvoller Ansprechpartner und bietet eine schnelle und unkomplizierte Lösung, um den Prozess für die Trauernden so reibungslos wie möglich zu gestalten.
Mit wenigen Ausnahmen in spezifischen Bundesländern (wie zum Beispiel Bremen und Nordrhein-Westfalen, wo die Verstreuung der Asche unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist) besteht in Deutschland eine Regelung des Friedhofszwangs. Dieser verpflichtet die Hinterbliebenen dazu, den Verstorbenen an einem dafür vorgesehenen Ort - im Regelfall auf einem Friedhof - beisetzen zu lassen. Eine besondere Situation ergibt sich bei der aber ebenfalls zugelassenen Seebestattung in der Ostsee und der Nordsee. Hier wird der Verstorbene zur letzten Ruhe zu Wasser gelassen. Die persönliche Aushändigung der Asche bzw. Urne wird jedoch nicht gestattet. Ortskundigen von Fichtenau sollten Friedhöfe wie die folgenden, die sich allesamt in und um Fichtenau befinden, bekannt vorkommen:

* Friedhof Bernhardsweiler (74579 Fichtenau Bernhardsweiler)
* Friedhof Unterdeufstetten (74579 Unterdeufstetten Oberdeufstetten)
* Friedhof Wildenstein (74579 Wildenstein)
* Friedhof Matzenbach (74579 Matzenbach)
* Friedhof Weipertshofen (74597 Weipertshofen)
* Friedhof Rechenberg (74597 Rechenberg Hammerschmiede)
* Friedhof Wört (73499 Wört)
* Friedhof Bösenlustnau (73499 Wört Bösenlustnau)
* Segringer Friedhof (91550 Segringen Scheckenmühle)

Falls Sie sich entscheiden, eine Beisetzung auf dem Friedhof durchführen zu lassen, können Sie nach persönlichen Vorlieben an der Gestaltung des Grabsteins und des Grabes selbst hinsichtlich Grabschmuck (Blumen, persönliche Gegenstände, Kerzen etc.) mitwirken und so individuell Abschied nehmen. Die Gestaltung des Grabsteins, des Grabes und die nachträgliche Grabespflege regeln die Friedhöfe in der Regel in eigenen Ordnungen selbst, so auch in der Region Fichtenau.
In Deutschland haben Angehörige die Möglichkeit, aus verschiedenen Bestattungsarten zu wählen, wenn sie sich von einer geliebten Person verabschieden. Persönliche Überzeugungen, kulturelle Hintergründe und finanzielle Gegebenheiten spielen oft eine wichtige Rolle bei dieser Entscheidung. Die gebräuchlichen Bestattungsoptionen schließen die Erdbestattung, Feuerbestattung sowie die Beisetzung in der Natur mit ein. In Deutschland sind sowohl Erdbestattungen als auch Feuerbestattungen legal. Die genauen Regelungen und Anforderungen können je nach Bundesland unterschiedlich sein. Die Bestattung in einem Friedwald und die Seebestattung in Ost- oder Nordsee sind ebenfalls möglich, unterliegen allerdings spezifischen Auflagen, um die Natur und Umwelt zu schützen. Verboten sind in Deutschland beispielsweise Flussbestattung, Felsbestattung sowie die sogenannte Tree-of-Life-Bestattung. Bei der Organisation einer Bestattung in Baden-Württemberg ist es essenziell, sich im Voraus über die spezifischen rechtlichen Vorschriften in diesem Bundesland zu informieren oder sich professionell von einem Bestattungsinstitut beraten zu lassen.
Die Bestattungskosten in Fichtenau können stark variieren und hängen von den individuellen Umständen und Präferenzen ab. In der Regel liegen die Preise für eine Bestattung jedoch schnell über 10.000 Euro. Es gibt aber erschwinglichere Optionen, bei denen Bestattungen oft ab 3.500 Euro und Urnenbestattungen ab 2.500 Euro erhältlich sind. Nach oben hin gibt es praktisch keine Begrenzung. Es ist ratsam, Ihre eigenen Vorstellungen direkt mit einem Bestattungsinstitut zu besprechen und eine erste Kostenschätzung anzufordern.
Einer der größten Posten in den Bestattungskosten ist die Gestaltung des Grabes. Allein der Grabstein und die Umrandung des Grabs können leicht mehrere Tausend Euro kosten. Urnengräber sind oft billiger, kosten aber ebenfalls mehrere Tausend Euro. Ist bereits ein Familiengrab vorhanden, in dem die oder der Verstorbene beigesetzt werden kann, entfallen diese Kosten weitgehend. In diesem Fall muss lediglich die Grabinschrift aktualisiert werden. Weitere Kosten entstehen durch das Ausheben des Grabs und die Neuanlage des Blumenschmucks.
Unterschätzt werden oft die Kosten für einen Sarg. Dieser kostet oft mehrere Tausend Euro. Die Preise liegen hier allerdings - je nach Anspruch - weit auseinander. Gerade bei Feuerbestattungen werden oft lieber günstige Modelle gewählt. Die Kosten für die Verbrennung sind dagegen nur mit einigen hundert Euro zu kalkulieren. Um den Sarg und dessen Ausstattung kümmert sich im Regelfall der Bestatter. Das Bestattungsinstitut organisiert meist auch den Transport, kümmert sich auf Wunsch um den Blumenschmuck und die Aufbereitung der Leiche. Die Kosten dafür sollten am besten direkt bei einem Bestattungsunternehmen in Fichtenau erfragt werden.
Die Kosten für ein Grab sind vom gewählten Friedhof abhängig. Bei kaum einem Kostenpunkt gibt es so große Unterschiede wie bei den Friedhofsgebühren, wobei Urnengräber meist günstiger sind als Gräber für eine klassische Erdbestattung.
Die Kosten für die Trauerfeier selbst ist vor allem vom Anspruch und der Kirchenzugehörigkeit abhängig. Wer Mitglied in der katholischen Kirche oder einer evangelischen Landeskirche ist, zahlt für die Trauerfeier meist nur eine Stolgebühr und ein Entgelt für den Organisten. Beides zusammen liegt oft unter 100 Euro. Für einen freien Trauredner und professionelle Musiker können dagegen schnell weit über 1.000 Euro fällig werden. Die Bewirtungskosten sind dagegen meist niedrig. Üblich ist in Deutschland oft nur der sogenannte Trauerkaffee, bei dem neben Kaffee meist einfache Blechkuchen gereicht werden. Können die Hinterbliebenen die Kosten für die Beerdigung nicht tragen, kommt eine sogenannte Sozialbestattung infrage. Die Kosten übernimmt dabei das Sozialamt. Bezahlt wird allerdings nur eine sehr einfache Beisetzung.
Die Bestattersuche ist in der Regel die Pflicht der engsten Angehörigen des Verstorbenen, insbesondere des nächsten Familienmitglieds oder des Testamentsvollstreckers, falls vorhanden. Bei der Wahl sollte darauf geachtet werden, dass der Bestatter mit Feingefühl und Kompetenz handelt. Es ist wichtig, dass er die spezifischen Vorstellungen des Verstorbenen oder der Hinterbliebenen berücksichtigt und die Beerdigung entsprechend ausrichtet. Zudem spielt der Leumund des Bestatters eine entscheidende Rolle, ebenso wie seine Fähigkeit, alle notwendigen Formalitäten und Arrangements zu übernehmen.
Sowohl auf emotionaler als auch organisatorischer Ebene ist eine Bestattung eine große Herausforderung. Wenn Sie eine Bestattung arrangieren, könnte Ihnen diese Checkliste dabei helfen.

* Benachrichtigen Sie Familienmitglieder und enge Freunde über den Tod.
* Holen Sie eine Todesbescheinigung und Sterbeurkunden ein.
* Wählen Sie ein Bestattungsunternehmen aus und besprechen Sie die Details.
* Klären Sie die finanzielle Situation und decken Sie die Bestattungskosten ab.
* Entscheiden Sie über die Art der Bestattung (Beerdigung, Einäscherung) und den Ort.
* Wählen Sie einen Sarg oder eine Urne aus (bei Einäscherung).
* Organisieren Sie die Trauerfeier und die Zeremonie, inklusive Musik und Blumen.
* Legen Sie die Beerdigungskleidung und Accessoires fest.
* Informieren Sie Krankenkasse, Rentenstelle, Banken und Institutionen über den Tod.
* Erstellen Sie Todesanzeigen und Nachrufe.
* Erwägen Sie professionelle Trauerberatung.
* Sammeln Sie wichtige Unterlagen wie Testament und Versicherungspolicen.
* Klären Sie Ansprüche auf Sozialleistungen und kümmern Sie sich um den Nachlass.
* Planen Sie eine Trauerfeier oder Gedenkveranstaltung.
* Organisieren Sie den Transport zum Friedhof oder Krematorium.
* Wählen Sie einen Bestattungsplatz oder Urnenplatz aus.
* Regelungen für persönliche Gegenstände treffen.
* Nach der Bestattung senden Sie Dankeskarten und kümmern sich um Abschlussangelegenheiten des Nachlasses.


Diese Checkliste soll vor allem als allgemeine Übersicht dienen. Aufgrund der individuellen Gegebenheiten der Angehörigen könnten weitere Aufgaben notwendig sein. Es ist auch ratsam, sich rechtzeitig um diese Angelegenheiten zu kümmern, um den Stress während dieser ohnehin anspruchsvollen Phase zu minimieren.
Bei der Planung und Organisation einer Bestattung sind umfassende Überlegungen erforderlich. Für eine individuelle Gestaltung und als Methode, um den Stress für die Hinterbliebenen zu reduzieren ist die eigene Beerdigungsvorsorge eine hilfreiche Option. Dabei können persönliche Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt werden. Normalerweise dauern Beerdigungsvorbereitungen etwa 1-2 Wochen, doch durch die Bestattungsvorsorge ist es möglich, diesen Prozess zu beschleunigen und den Angehörigen Raum zur emotionalen Verarbeitung zu lassen. Haben Sie die Aufgabe, für einen Verstorbenen die Bestattung zu Planen, so achten Sie darauf, ob es Wünsche oder eine Bestattungsvorsorge des Verstrobenen gibt.
Zu den Aufgaben des Bestattungsunternehmens gehört auch die Unterstützung der Angehörigen bei Formalitäten. Ausschließlich Ärzte dürfen aber Totenscheine ausstellen. In der Regel ist das der zum Zeitpunkt des Todes anwesende Arzt oder der Hausarzt. Im Gegensatz dazu sind Bestatter nicht berechtigt, Totenscheine auszustellen. Sie können jedoch bei der Beantragung der Sterbeurkunde und anderen bürokratischen Angelegenheiten behilflich sein.
Wichtig ist, dass der Totenschein keine Sterbeurkunde ist. Diese muss innerhalb von drei Tagen nach dem Tod beim Standesamt beantragt werden. Dazu sollte der Totenschein, ein Personalausweis des Antragstellenden und bei Verheirateten die Heiratsurkunde mitgebracht werden.
Bei diesen und anderen Formalitäten kann der Bestatter helfen, wenn er damit beantragt wird. Sehr wichtig ist die sofortige Information der Lebens- oder Sterbegeldversicherung, sofern vorhanden. Das sollte am besten gleich am Todestag erfolgen, da sonst der Anspruch erlöschen kann. Auch die Sozialversicherungsträger müssen informiert werden, beispielsweise die Pflege- oder Rentenversicherung, wenn der oder die Tote Leistungen erhalten hat.
Mehr Zeit bleibt für die Beantragung des Erbscheins. Er wird vom Nachlassgericht ausgestellt, das meistens beim zuständigen Amtsgericht angesiedelt ist.
Ohne Sterbeurkunde ist keine Beerdigung möglich. Sie ist das wichtigste Dokument, das zum Bestatter mitgenommen werden muss. Allerdings sind noch einige andere Papiere notwendig. Außerdem kann das Bestattungsunternehmen helfen, bürokratische Formalitäten bei Behörden, Banken und Versicherungen zu klären. Dann müssen unter Umständen weitere Dokumente mitgebracht werden.
Neben der Sterbeurkunde sind zunächst alle Dokumente wichtig, die Begräbnis und Trauerfeier betreffen. Dazu gehören beispielsweise Unterlagen zum Familiengrab, falls bereits eines existiert. Auch Aufzeichnungen des oder der Verstorbenen zum Ablauf der Feierlichkeit sollten mitgebracht werden, ebenso das Familienbuch mit wichtigen Dokumenten wie Geburts- und Heiratsurkunden.
Daneben kann das Bestattungsunternehmen auch bei der Kommunikation mit Behörden, Unternehmen und Versicherungen helfen. Dann sollten auch weitere Unterlagen wie die Versichertenkarte der Krankenkasse, Daten zur Rentenversicherung oder der Versichertenschein der Lebensversicherung mit dabei sein.
Die Wald- oder auch Baumbestattung im Friedwald ist eine besondere Bestattungsform und eine Alternative zur Beisetzung auf einem Friedhof. Wenn für Sie eine natürliche Beisetzung im Friedwald nahe bei Fichtenau interessant ist, dann bieten sich hierfür die am nächsten gelegenen Friedwälder Hohenlohe bei Bartenstein (Landkreis Schwäbisch Hall) und Duttenstein bei Osterhofen (Landkreis Heidenheim) an. In diesem besonderen Konzept können Verstorbene ihre letzte Ruhe inmitten eines eigens dafür vorgesehenen Waldes finden. Diese Form der Bestattung betont die harmonische Einbindung in die Natur, indem einem Baum eine ganz persönliche Bedeutung für den Verstorbenen zukommt. Unter diesem Baum wird eine biologisch abbaubare Urne mit der Asche des Verstorbenen beigesetzt. Um den natürlich Charakter der Umgebung zu erhalten, sind im Friedwald keine Grabbeigaben, Grabstein oder Grabschmuck gestattet. Eine kleine Tafel am gewählten Baum erinnert an die dort bestattete Person.
Wie lange und in welchen Fällen Angestellte beim Tod von Verwandten Sonderurlaub bekommen, ist vom Arbeitsvertrag abhängig. Das Gesetz und die Rechtssprechung legen nur einen Mindeststandard fest. Demnach besteht beim Tod eines Elternteils, eines Kindes oder des Partners beziehungsweise der Parterin ein Anspruch auf Sonderurlaub, üblicherweise zwei Tage. Wenn nichts anders im Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegt ist, wird dieser auch bezahlt. Allerdings lässt sich der Anspruch vertraglich in einen unbezahlten Urlaub umwandeln. Viele Tarifverträge sind allerdings großzügiger. In den Vereinbarungen des Einzelhandels, der Metallindustrie oder das Hotel- und Gaststättengewerbe werden drei bis vier Tage Sonderurlaub beim Tod des Ehegatten oder der Ehegattin gewährt, ein bis drei Tag beim Tod eines Kindes und ein bis zwei Tage beim Tod von Großeltern und Geschwistern. Einige Verträge sehen sogar eine bezahlte Abwesenheit beim Tod der Schwiegereltern vor.
Wird die Leiche unverbrannt in der Erde beigesetzt, spricht man von einer Erdbestattung. Die wichtigsten Alternativen sind das Urnenbergräbnis und die Seebestattung. Nach diesem Schritt werfen die Trauergäste oft symbolisch Erde auf den Sarg, bevor die Grube vom Bestattungsunternehmen wieder verschlossen wird. Üblicherweise geht diesem Prozess eine kurze Trauerfeier oder ein Trauergottesdienst voran.
Die Erdbestattung hat Vor- und Nachteile. Für orthodoxe Juden und gläubige Muslime ist sie aus religösen Gründen verpflichtend, während die christlichen Kirchen die Feuerbestattung im vergangenen Jahrhundert erlaubt haben. Neben religiösen Überlegungen gibt es auch ökologische Gründe für die Erdbestattung, da der Körper durch Verwesung wieder mit der Erde verschmilzt. Jedoch erfordert eine Erdbestattung mehr Platz, was höhere Kosten zur Folge hat. Insgesamt ist eine Feuerbestattung oft kostengünstiger. Gegen die Erdbestattung spricht für viele Menschen auch die Bindung an einen Friedhof, wohin gegen Urnen auch in Friedwäldern beigesetzt werden können.
Waren bis vor rund 150 Jahren in Deutschland fast alle Beisetzungen Erdbestattungen, so sind es aktuell nur noch rund ein Viertel.
Bei einer Trauerfeier ist Kleidung, die dem Anlass gerecht wird, von Bedeutung. Frauen können in einem dunklen Kleid, einem schlichten Rock oder einer Bluse erscheinen. Männer wählen am besten einen dunklen Anzug mit dezenter Krawatte. Für Kinder empfehlen sich unauffällige, dunkel gefärbte Outfits, die dem Anlass entsprechen. Die Kleidung sollte respektvoll und zurückhaltend sein, um den Anlass zu würdigen und den Fokus auf die gemeinsame Erinnerung zu lenken.
Ursprünglich waren es Handwerker, die sich auf die Fertigung von Särgen und die Koordination von Beisetzungen spezialisiert hatten, aus denen sich der Beruf des Bestatters entwickelte. Im Verlauf der Geschichte hat sich dieser Beruf zu einer professionellen Dienstleistung gewandelt, die sowohl die Pflege der Verstorbenen als auch die Unterstützung der Angehörigen während der Trauerzeit beinhaltet. In diversen Kulturen hat die Bestattung eine herausragende Bedeutung in den Trauerbräuchen erlangt, was den Stellenwert der Tätigkeit von Bestattern erhöht. Die Arbeit als Bestatter ist vielfältig und anspruchsvoll. Sie umfasst die Planung und Abwicklung von Beerdigungen oder Kremationen, die Vorbereitung und Präsentation des Verstorbenen, die Begleitung der Familie bei behördlichen Angelegenheiten und Trauerprozessen sowie die logistische Planung verschiedener Abläufe.
Zusätzlich zum Bestatter agieren in einem Bestattungsunternehmen verschiedene andere Berufsgruppen. Dazu zählen unter anderem Bestattungsfachkräfte, die bei der Durchführung von Beisetzungen behilflich sind, sowie Verwaltungspersonal, das die Koordination administrativer Angelegenheiten sicherstellt. Ebenso spielen Fahrer eine Rolle, die den Transport der Verstorbenen ausführen. Der Verdienst eines Bestatters ist abhängig von der eigenen Erfahrung und dem Standort. Darüber hinaus zieht der Beruf auch Quereinsteiger an, die über einfühlsame und organisatorische Fähigkeiten verfügen. Aufgrund der Unvorhersehbarkeit von Bestattungen sind flexible Arbeitszeiten häufig gefordert. Sensibilität im Umgang mit Trauernden und die Fähigkeit, in emotional anspruchsvollen Situationen zu arbeiten, sind grundlegende Anforderungen für die Arbeit in diesem Job.
Das Bestattungsrecht ist von Bundesland zu Bundesland verschieden, allerdings gibt es viele Gemeinsamkeiten. Bestattungen in Schwabach müssen sich somit nach dem Bestattungsgesetz Baden-Württembergs richten. Ein wesentlicher Punkt darin ist die Bestattungspflicht. Die Beerdigung darf demnach nur auf einem offiziellen Friedhof stattfinden. Das gilt auch für Urnen, diese dürfen also nicht nach Hause genommen werden.
Das Bestattungsrecht in Baden-Württemberg legt außerdem fest, dass die Leiche innerhalb von 36 Stunden überführt werden muss. Festgelegt ist auch, wie lange es bis zur Beerdigung dauern darf. Gleich ist in allen deutschen Bundesländern die Regel, nach der Tote frühstens 48 Stunden nach dem Ableben beerdigt werden dürfen. Maximal dürfen bis zur Beerdingung in Baden-Württemberg vier Tage vergehen. Baden-Württemberg gehört mit fünf weiteren Ländern zu jenen Gebieten, in denen die 1934 erlassene Reichsgesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens keine Gültigkeit mehr hat.

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