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Bestatter in Felsberg Hessen (8 Treffer)

Häufige Fragen

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Die Aufgabe eines Bestatters besteht darin, alle organisatorischen und praktischen Aspekte im Zusammenhang mit einer Beerdigung zu übernehmen und zu koordinieren. Die Tätigkeiten eines Bestatters erstrecken sich über unterschiedliche Bereiche: Er kümmert sich um die Abholung des Verstorbenen, bereitet den Körper für die Beerdigung vor, organisiert und koordiniert die Trauerfeier und das Begräbnis, erledigt Formalitäten wie Dokumentenbeantragung und stellt Särge, Urnen und Blumenschmuck bereit. Ein Bestattungsunternehmen übernimmt in der Regel sämtliche dieser Verpflichtungen und offeriert ebenso ergänzende Dienstleistungen wie Trauerbegleitung und Beratung für die Angehörigen. In diesem Zusammenhang übernimmt der Bestatter die Organisation aller erforderlichen Schritte, um den Verstorbenen würdevoll zu bestatten und den Angehörigen eine zügige und problemlose Lösung anzubieten.

Sollten Sie sich für eine Einäscherung entscheiden, darf die Asche des geliebten Verstorbenen hierzulande nicht mit nach Hause genommen werden, wenngleich dies auch in anderen Ländern üblich und erlaubt ist. Mit Ausnahmen in einigen Bundesländern (wie in Bremen und NRW, wo es unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist, die Asche eines Verstorbenen zu verstreuen), gilt in Deutschland in der Regel die Bestattungspflicht. Diese Verpflichtung bedeutet, dass die Angehörigen das verstorbene Familienmitglied an einem dafür vorgesehenen Ort, im Allgemeinen also auf dem Friedhof, bestatten müssen. In Felsberg und der näheren Umgebung gibt es ingesamt 26 Friedhöfe, wie den Jüdischen Friedhof Felsberg in 34587 Felsberg oder den Alten Friedhof in 34587 Felsberg. Die Beerdigung auf dem Friedhof bietet die Möglichkeit zur persönlichen Abschiednahme und Erinnerung an einen geliebten Menschen durch die individuelle Gestaltung des Grabsteins und des Grabes mit Grabschmuck, wie Blumen, Gestecke oder persönliche Gegenstände. Auf der anderen Seite ist die Grabpflege auch ein wichtiger Aspekt der Bestattung auf Friedhöfen. Die Vorschriften zur Gestaltung und Pflege von Gräbern sind in den meisten Fällen, einschließlich Felsberg und Umland, in der Friedhofsordnung der jeweiligen Begräbnisstätte festgelegt.

Die Bestattungskosten in Felsberg können erheblich variieren, abhängig von den individuellen Umständen und Präferenzen. In der Regel bewegen sich die Preise für eine Bestattung jedoch schnell über 10.000 Euro. Es gibt aber kostengünstigere Optionen, bei denen Erdbestattungen oft ab 3.500 Euro und Urnenbestattungen ab 2.500 Euro angeboten werden. Nach oben hin sind kaum Grenzen gesetzt. Besprechen Sie Ihre Vorstellungen direkt mit einem Bestattungsinstitut und fragen Sie eine erste Kostenschätzung an.

Einer der größten Posten in den Bestattungskosten ist die Gestaltung des Grabes. Allein der Grabstein und die Umrandung des Grabs können leicht mehrere Tausend Euro kosten. Urnengräber sind oft billiger, kosten aber ebenfalls mehrere Tausend Euro. Ist bereits ein Familiengrab vorhanden, in dem die oder der Verstorbene beigesetzt werden kann, entfallen diese Kosten weitgehend. In diesem Fall muss lediglich die Grabinschrift aktualisiert werden. Weitere Kosten entstehen durch das Ausheben des Grabs und die Neuanlage des Blumenschmucks.

Die Kosten für einen Sarg werden oft unterschätzt und können leicht mehrere Tausend Euro betragen. Sie variieren stark, je nach den individuellen Ansprüchen. Bei Feuerbestattungen wählen viele Menschen tendenziell preisgünstigere Modelle, während die Verbrennungskosten in der Regel nur einige hundert Euro ausmachen. Die Ausstattung des Sargs liegt normalerweise in der Verantwortung des Bestatters. Das Bestattungsinstitut übernimmt oft auch den Transport, kümmert sich auf Wunsch um Blumenschmuck und die Leichenaufbereitung. Für genaue Kostenauskünfte sollte man sich am besten direkt an Ihr Bestattungsunternehmen in Felsberg wenden.

Die Kosten für ein Grab variieren je nach gewähltem Friedhof. Es gibt kaum einen anderen Bereich, in dem die Preisunterschiede so deutlich sind wie bei den Friedhofsgebühren, wobei Urnengräber in der Regel preiswerter sind als Gräber für Erdbestattungen.

Die Kosten für die Trauerfeier selbst ist vor allem vom Anspruch und der Kirchenzugehörigkeit abhängig. Wer Mitglied in der katholischen Kirche oder einer evangelischen Landeskirche ist, zahlt für die Trauerfeier meist nur eine Stolgebühr und ein Entgelt für den Organisten. Beides zusammen liegt oft unter 100 Euro. Für einen freien Trauredner und professionelle Musiker können dagegen schnell weit über 1.000 Euro fällig werden. Die Bewirtungskosten sind dagegen meist niedrig. Üblich ist in Deutschland oft nur der sogenannte Trauerkaffee, bei dem neben Kaffee meist einfache Blechkuchen gereicht werden. Wenn die Kosten für die Bestattung von den Hinterbliebenen nicht getragen werden können, kann das Sozialamt die Kosten übernehmen. Diese sogenannte Sozialbestattung ist aber sehr einfach gehalten.

Der Bestatter selbst benötigt nur wenige Unterlagen. Allerdings kann er bei den notwendigen Formalitäten helfen. Dann benötigt er natürlich weitere Dokumente.

Zu den wichtigsten Unterlagen für die Bestattung gehört die Sterbeurkunde. Ohne sie ist keine Beerdigung möglich. Liegt sie noch nicht vor, kann der Bestatter bei der Beantragung helfen. Gibt es bereits ein Grab, müssen natürlich die entsprechenden Belege darüber mitgebracht werden. Wichtig sind darüber hinaus alle Dokumente, in denen der oder die Verstorbene Details zur Beerdigung selbst festgelegt hat. Weitere wichtige Dokumente sind der Personalausweis des oder der Verstorbenen, bei ledig verstorbenen die Geburtsurkunde, das Familienbuch oder die Heiratsurkunde und bei Verwitweten die Sterbeurkunde des Ehegatten oder der Ehegattin. Bei Geschiedenen sollte das Scheidungsurteil oder der Scheidungsbeschluss mitgenommen werden.

Darüber hinaus kann das Bestattungsunternehmen helfen, weitere Unterlagen für den Todesfall vorzubereiten, beispielsweise Unterlagen für die Rentenversicherung. Dann ist es sinnvoll, wenn sie alle Dokumente aus unserer Checkliste dabei haben, sofern schon vorhanden.

Die Bestattungsart im Friedwald, auch bekannt als Wald- oder Baumbestattung, stellt eine einzigartige Alternative zur Beisetzung auf einem herkömmlichen Friedhof dar. Hier können Verstorbene mitten in einem dafür vorgesehen Wald ihre letzte Ruhe finden. Ganz im Einklang mit der Natur wird ein Baum ganz persönlich dem Verschiedenem gewidmet, unter dem eine biologisch abbaubare Urne mit der Asche vergraben wird. Nicht weit von Felsberg befinden sich zum Beispiel die Friedwälder Waldhessen bei Ersrode (Landkreis Hersfeld-Rotenburg) oder Reinhardswald (Landkreis Kassel). Diese bieten sich für Sie unter Umständen für eine ganz besondere Beerdigung im Friedwald an. Um den natürlich Charakter der Umgebung zu erhalten, sind im Friedwald keine Grabbeigaben, Grabstein oder Grabschmuck gestattet. Eine kleine Tafel am Baum hilft für die Zuordnung der Person.

Bei der Verabschiedung eines geliebten Menschen haben Angehörige in Deutschland die Option, aus verschiedenen Bestattungsarten zu wählen. Diese Entscheidung hängt häufig von individuellen Überzeugungen, kulturellen Einflüssen und finanziellen Möglichkeiten ab. Die gebräuchlichen Bestattungsoptionen schließen die Erdbestattung, Feuerbestattung sowie die Beisetzung in der Natur mit ein. In Deutschland sind sowohl Feuer- als auch Erdbestattungen legal. Die genauen Regelungen und Anforderungen können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Bestimmte Formen der Naturbestattung sind ebenfalls legal, unterliegen jedoch bestimmten Auflagen, um die Natur und Umwelt zu schützen. Nicht erlaubt sind in Deutschland beispielsweise Luftbestattung, Felsbestattung sowie die Bestattung im eigenen Garten. Vor der Bestattungsplanung in Hessen ist es von großer Bedeutung, sich im Voraus über die spezifischen rechtlichen Vorschriften in diesem Bundesland zu informieren oder sich professionell von einem Bestattungsinstitut beraten zu lassen.

Zu den Aufgaben des Bestattungsunternehmens gehört auch die Unterstützung der Angehörigen bei Formalitäten. Ausschließlich Ärzte dürfen aber Totenscheine ausstellen. In der Regel ist das der zum Zeitpunkt des Todes anwesende Arzt oder der Hausarzt. Im Gegensatz dazu sind Bestatter nicht berechtigt, Totenscheine auszustellen. Sie können jedoch bei der Beantragung der Sterbeurkunde und anderen bürokratischen Angelegenheiten behilflich sein.

Der Totenschein ist nicht identisch mit der Sterbeurkunde. Diese muss innerhalb von drei Werktagen nach dem Tod beim Standesamt beantragt werden. Dabei sollten neben dem Totenschein ein Personalausweis und gegebenenfalls die Heiratsurkunde mitgebracht werden.

Daneben gibt es noch weitere Formalitäten, die die Angehörigen nach dem Tod erledigen müssen. Besonders wichtig ist die Information der Lebens- oder Sterbegeldversicherung, sofern eine solche abgeschlossen wurde. Einige Versicherungen verlangen innerhalb von 24 Stunden eine Benachrichtigung, teilweise schriftlich. Auch die Sozialversicherungsträger wie Kranken- und Rentenkasse müssen informiert werden. Bei all diesen Formalitäten kann der Bestatter helfen.

Mehr Zeit bleibt für die Beantragung des Erbscheins. Er wird vom Nachlassgericht ausgestellt, das meistens beim zuständigen Amtsgericht angesiedelt ist.

Die Dauer der Vorbereitung einer Beisetzung kann variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Wünsche der Familie, religiöse oder kulturelle Gewohnheiten, die Verfügbarkeit von Friedhöfen und Dienstleistern sowie rechtliche Anforderungen. In der Regel dauert es etwa 1 bis 2 Wochen, um eine Beisetzung zu organisieren. Dies ermöglicht ausreichend Zeit für die Planung der Zeremonie, die Auswahl eines Sargs oder einer Urne, die Koordinierung von Blumen, Musik und anderen Details. In einigen Fällen, wie bei internationalen oder komplexen Bestattungen, kann die Vorbereitungszeit jedoch länger sein. Die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Bestattungsunternehmen kann dabei helfen, den Prozess reibungsloser zu gestalten. Damit eine Beerdigung schneller und effizienter geplant werden kann, ist es empfehlenswert, eine Bestattungsvorsorge in Betracht zu ziehen.

Emotionale und organisatorische Herausforderungen begleiten die Organisation einer Bestattung. Sollten Sie mit der Organisation einer Bestattung betraut sein, könnte Ihnen diese Checkliste helfen.


Planung des Bestattungsprozesses * Todesbescheinigung: Sehen Sie nach, ob eine offizielle Todesbescheinigung vorliegt. * Bestattungsdokumente: Es sollten alle relevanten Dokumente, wie das Testament, Bestattungsvorsorgevereinbarungen und Versicherungspolicen des Verstorbenen zusammengesucht werden. * Bestattungsart festlegen: Treffen Sie die Wahl,ob die Bestattung als Beerdigung, Einäscherung, Seebestattung oder in einer anderen Form erfolgen soll. * Bestattungsort wählen: Legen Sie den Ort für die Bestattung fest, z.B. Krematorium, Friedhof oder eine andere spezielle Stätte. * Trauerfeier: Legen Sie die Art und den Ort der Gedenkveranstaltung fest..


Organisation der Bestattung * Bestattungsunternehmen: Konsultieren Sie ein Bestattungsunternehmen, um bei der Vorbereitung und Durchführung der Bestattung professionelle Unterstützung zu erhalten. * Traueranzeigen: Fertigen Sie Todesanzeigen an und setzen Sie sie sowohl in Printmedien als auch im Internet in Umlauf. * Blumendekoration: Kümmern Sie sich um die Blumendekoration entweder für die Trauerzeremonie oder zur Dekoration des Sargs. * Trauerredner/Pfarrer: Denken Sie darüber nach, wer im Falle, dass Sie dies wünschen, die Trauerrede halten könnte. * Musik und Programme: Wählen Sie Musikstücke und entwerfen Sie Programmhefte für die Trauerfeier.


Finanzielle und rechtliche Angelegenheiten * Kosten für die Bestattung: Sorgen Sie dafür, dass die Bestattungskosten entweder durch bestehende Versicherungen oder aus eigenen Mitteln abgesichert sind. * Erbangelegenheiten: Wenn es notwendig wird, sollten Sie in Erwägung ziehen, die Dienste eines Anwalts oder Notars für die Nachlassverteilung in Anspruch zu nehmen.


Sonstiges * Bestattungskleidung: Wählen Sie die Kleidung, in der der Verstorbene bestattet werden soll. * Transport: Organisieren Sie den Transport des Verstorbenen zur Bestattungsstätte. * Grabstelle: Wenn es um eine Beerdigung geht, kümmern Sie sich um die Auswahl und Vorbereitung der Grabstelle. * Grabstein: Sofern gewünscht, können Sie einen Grabstein aussuchen und die Gravur veranlassen.


Nach der Bestattung * Danksagungen: Machen Sie sich die Mühe, Dankeskarten an jene zu schicken, die ihr Beileid ausgesprochen haben. * Nachlassregelung: Setzen Sie die Nachlassregelungen fort, sofern diese noch nicht abgeschlossen sind. * Gedenken: Überlegen Sie, wie Sie den Verstorbenen in Ehren halten und in liebevoller Erinnerung bewahren können.


Diese Checkliste ist als generelle Richtschnur gedacht. Abhängig von den individuellen Präferenzen der Angehörigen könnten zusätzliche Aufgaben notwendig sein.

Die Wahl eines Bestatters liegt normalerweise in der Verantwortung der engsten Angehörigen des Verstorbenen, insbesondere des nächsten Familienmitglieds oder des Testamentsvollstreckers, falls vorhanden. Um den besten Bestatter in Felsberg zu finden, sollten Sie sicher gehen, dass er mit Feingefühl und Erfahrung auftritt. Es ist essentiell, dass er die persönlichen Präferenzen des Verstorbenen oder der Hinterbliebenen berücksichtigt und die Beisetzung entsprechend ausrichtet. Zudem spielt die Reputation des Bestatters eine entscheidende Rolle, ebenso wie seine Fähigkeit, alle notwendigen Formalitäten und Arrangements zu übernehmen.

Es gibt die Option, Trauerfeiern mit oder ohne Bestattung zu organisieren. Im ersten Fall versammeln sich Angehörige und Freunde, um Reden, Gebete und Musik zu hören, bevor die Bestattung auf dem Friedhof oder im Krematorium stattfindet. Ein anschließender Leichenschmaus gibt Raum für das Teilen von Erinnerungen unter den Trauergästen. Ohne Bestattung ehren Trauernde den Verstorbenen in Kirchen oder Versammlungsräumen. Hier werden ebenfalls Reden und Musik eingebracht. Nach der Zeremonie kann ein Leichenschmaus den Trauergästen Gelegenheit zum gemeinsamen Gedenken geben. Je nach persönlichen Wünschen variiert die Dauer der Trauerfeier und kann mehrere Stunden oder gar einen ganzen Tag in Anspruch nehmen.

Bei einer Trauerfeier ist es üblich, Blumen als Zeichen des Mitgefühls und der Anteilnahme mitzubringen. Weiße Blumen, insbesondere Chrysanthemen, Rosen und Lilien, gelten oft als angemessene Wahl, da sie Liebe, Reinheit und Ehrerbietung repräsentieren. Zur Beerdigung selbst wählen die Angehörigen häufig Kränze, Gestecke oder Sträuße aus. Diese können eine Mischung aus verschiedenen Blumen enthalten, wobei die Farben oft eher gedämpft und neutral sind, um Respekt und Trauer auszudrücken. Bei der Auswahl von Blumen zur Beerdigung ist es ratsam, auf klassische und stilvolle Optionen zu setzen, die den Ernst der Situation angemessen widerspiegeln.

Manche Menschen wünschen sich bei einer Beerdigung keine Blumen als Geschenk, da sie möglicherweise den Fokus eher auf andere Formen der Unterstützung und des Trostes legen möchten. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, Kondolenzkarten mit persönlichen Worten als Alternative zu Blumen herzugeben. Eine kleine Gabe wie eine Kerze oder ein stilvolles Trauergeschenk, das Trost spendet, kann ebenfalls passend sein. Achten Sie darauf, dass Ihre Geste durch Mitgefühl und Respekt gekennzeichnet ist, um den Hinterbliebenen in dieser belastenden Zeit Halt zu bieten.

Der Sonderurlaub im Todesfall ist nicht einheitlich geregelt. Grundsätzlich bestimmt der Paragraph 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), dass Beschäftigten für besondere Ereignisse bezahlter Sonderurlaub zusteht. Dazu gehören auch Trauerfälle. Doch der Paragraph regelt weder die Dauer der Freistellung noch legt er fest, bei welchen Verwandten Sonderurlaub gewährt werden muss. Außerdem lässt sich die Lohnzahlung vertraglich ausschließen.

Üblich ist Sonderurlaub beim Tod von Eltern, Kindern (sowohl eigene als auch adoptierte oder Stiefkinder) und Partnern. Teilweise wird auch Sonderurlaub gewährt, wenn Geschwister oder Großeltern gestorben sind. Als Faustregel werden oft zwei oder drei Tage beim Tod des Partners oder der Partnerin genannt, zwei bei Kindern oder Eltern und ein Tag, wenn Großeltern oder Geschwister verstorben sind.

In diesem Sonderurlaub erhalten die Beschäftigten nach Paragraph 616 weiterhin ihr Gehalt. Allerdings kann diese Regelung vertraglich ausgeschlossen werden. Die Angehörigen können dann zwar Urlaub nehmen, müssen dafür aber einen Urlaubstag opfern oder erhalten den freien Tag vom Gehalt abgezogen.

Viele Tarifverträge treffen aber großzügigere Regelungen. Der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) beispielsweise sieht beim Tod von Eltern, Partnern oder Kindern jeweils zwei Tage bezahlten Sonderurlaub vor. Beim Tod von Schwiegereltern oder Geschwistern gibt es keinen bezahlten Sonderurlaub.

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