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Bestatter in Essen (Oldenburg) (3 Treffer)

Häufige Fragen

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Die Bestattungsvorsorge ermöglicht Ihnen, Ihre eigene Beerdigung im Vorhinein festzulegen. Sie können dabei wichtige Details wie die Art der Bestattung, die Örtlichkeit und finanzielle Angelegenheiten festlegen. Diese Vorsorge kann nicht nur Angehörige entlasten, sondern auch unerwartet auftretende finanzielle Herausforderungen minimieren. Ihre schriftlich niedergelegten Vorstellungen werden klar umgesetzt, und die professionelle Hilfe sorgt für eine reibungslose Umsetzung. Üblicherweise benötigt die Planung einer Beisetzung 1-2 Wochen, jedoch kann die bereits getroffene Vorsorge diese Phase verkürzen und den Hinterbliebenen Raum für ihre Trauer geben. Haben Sie die Aufgabe, für einen Verstorbenen die Bestattung zu Planen, so achten Sie darauf, ob es Wünsche oder eine Bestattungsvorsorge des Verstrobenen gibt.
Als neue und alternative Bestattungsmethode gilt die Beerdigung auf einem sogenannten Friedwald. Für eine Friedwald-Bestattung nicht weit von Essen (Oldenburg) kann sich unter anderem der Friedwald Cloppenburg bei Staatsforsten (Landkreis Cloppenburg) oder der Friedwald bei Bramsche (Landkreis Osnabrück) anbieten. Hier können Verstorbene in natürlicher Umgebung beerdigt werden. Jeder Baum im Friedwald symbolisiert eine individuelle Ruhestätte, unter der eine biologisch abbaubare Urne mit der Asche des Verstorbenen beigesetzt wird. Im Einklang mit der Natur sind Grabbeigaben, Grabsteine und Grabschmuck nicht gestattet. Stattdessen dient eine Namenstafel am Baum zur Identifizierung. Friedwälder bieten eine ökologische und harmonische Möglichkeit, den Verstorbenen eine letzte Ruhe in natürlicher Umgebung zu gewähren.
Die Auswahl eines Bestatters ist in der Regel die Aufgabe der engsten Angehörigen des Verstorbenen, insbesondere des nächsten Familienmitglieds oder des Testamentsvollstreckers, falls vorhanden. Bei der Wahl sollte darauf geachtet werden, dass der Bestatter mit Mitgefühl und hoher Professionalität auftritt. Es ist essentiell, dass er die spezifischen Vorstellungen des Verstorbenen oder der Hinterbliebenen berücksichtigt und die Beerdigung entsprechend organisiert. Zudem spielt die Reputation des Bestatters eine entscheidende Rolle, ebenso wie seine Fähigkeit, alle notwendigen Formalitäten und Arrangements zu übernehmen.
Hinterbliebene, die sich von einer geliebten Person verabschieden, können in Deutschland aus einer Vielzahl von Bestattungsarten auswählen. Diese Wahl hängt oftmals von persönlichen Überzeugungen, kulturellen Hintergründen und finanziellen Gegebenheiten ab. Die Erdbestattung, Feuerbestattung und Naturbestattung sind nur einige der verbreiteten Formen der Bestattung. In Deutschland sind sowohl Erdbestattungen als auch Feuerbestattungen legal. Die genauen Regelungen und Anforderungen können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Die Bestattung in einem Friedwald und die Seebestattung in Ost- oder Nordsee sind ebenfalls gestattet, jedoch sind hierbei festgesetzte Richtlinien zur Erhaltung der Natur und Umwelt zu berücksichtigen. Verboten sind in Deutschland beispielsweise Flussbestattung, Weltraumbestattung sowie die sogenannte Tree-of-Life-Bestattung. Bevor in Niedersachsen eine Bestattungsart gewählt wird, ist es ratsam, sich im Vorhinein über die geltenden rechtlichen Vorschriften in diesem Bundesland zu informieren oder die Expertise eines Bestattungsinstituts in Anspruch zu nehmen.
Die Verantwortung eines Bestatters umfasst die gesamte Organisation und Durchführung einer Beisetzung, einschließlich aller praktischen Aspekte. Verschiedene Verantwortlichkeiten liegen in den Händen eines Bestatters: Er kümmert sich um die Abholung des Verstorbenen, bereitet den Körper für die Beerdigung vor, organisiert und koordiniert die Trauerfeier und das Begräbnis, erledigt Formalitäten wie Dokumentenbeantragung und stellt Särge, Urnen und Blumenschmuck bereit. Gewöhnlich übernimmt ein Bestattungsunternehmen alle genannten Verantwortlichkeiten und offeriert ebenso ergänzende Dienstleistungen wie Trauerbegleitung und Beratung für die Angehörigen. Der Bestatter übernimmt daher die Verantwortung für alle erforderlichen Schritte, um den Verstorbenen würdevoll zu bestatten und den Hinterbliebenen eine schnelle und unkomplizierte Lösung zur Verfügung zu stellen.
Der Bestatter kann bei verschiedenen Formalitäten die Angehörigen unterstützen. Der Totenschein kann jedoch nur von einem Arzt ausgestellt werden. Meist ist das der Hausarzt, ein Notarzt oder der diensthabende Arzt in einem Krankenhaus. Bestatter hingegen haben nicht die Befugnis, einen Totenschein auszustellen. Sie können die Angehörigen aber bei der Beantragung der Sterbeurkunde und anderen formalen Angelegenheiten unterstützen.
Wichtig ist, dass der Totenschein keine Sterbeurkunde ist. Diese muss innerhalb von drei Tagen nach dem Tod beim Standesamt beantragt werden. Dazu sollte der Totenschein, ein Personalausweis des Antragstellenden und bei Verheirateten die Heiratsurkunde mitgebracht werden.
Viele Bestatter bieten Unterstützung bei diesen und anderen Formalitäten an. Wichtig ist etwa die sofortige Benachrichtigung der Lebens- oder Sterbegeldversicherung, sofern vorhanden. Es ist ratsam, dies gleich am Tag des Todes zu erledigen, um den Anspruch nicht zu verlieren. Ebenso müssen die Sozialversicherungsträger informiert werden, beispielsweise die Krankenversicherung.
Beim Beantragen des Erbscheins besteht normalerweise ein längeres Zeitfenster. Dieser Schein wird vom Nachlassgericht ausgestellt, das sich in den meisten Fällen beim zuständigen Amtsgericht befindet.
Die Bestattungskosten in Essen (Oldenburg) können stark variieren und hängen von den individuellen Umständen und Präferenzen ab. In der Regel liegen die Preise für eine Bestattung jedoch schnell über 10.000 Euro. Es gibt aber erschwinglichere Optionen, bei denen Bestattungen oft ab 3.500 Euro und Urnenbestattungen ab 2.500 Euro erhältlich sind. Nach oben hin gibt es praktisch keine Begrenzung. Es ist ratsam, Ihre eigenen Vorstellungen direkt mit einem Bestattungsinstitut zu besprechen und eine erste Kostenschätzung anzufordern.
Viel Geld muss bei einer Bestattung für die Gestaltung des Grabes eingeplant werden, sofern es nicht bereits vorhanden ist. Allein für den Grabstein und die Umrandung können schnell mehrere Tausend Euro anfallen. Auch ein Urnengrab verursacht in der Regel Kosten in Höhe von mehreren Tausend Euro, ist aber im Regelfall günstiger als ein klassisches Grab. Wenn bereits ein Familiengrab vorhanden ist, in dem die Verstorbene oder der Verstorbene beigesetzt werden kann, reduziert das die Kosten erheblich. In diesem Fall muss lediglich die Grabinschrift aktualisiert werden. Für das Ausheben des Grabes und die anschließende Neugestaltung fallen allerdings in beiden Fällen weitere Kosten an.
Die Kosten für einen Sarg werden oft unterschätzt und können leicht mehrere Tausend Euro betragen. Sie variieren stark, je nach den individuellen Ansprüchen. Bei Feuerbestattungen wählen viele Menschen tendenziell preisgünstigere Modelle, während die Verbrennungskosten in der Regel nur einige hundert Euro ausmachen. Die Ausstattung des Sargs liegt normalerweise in der Verantwortung des Bestatters. Das Bestattungsinstitut übernimmt oft auch den Transport, kümmert sich auf Wunsch um Blumenschmuck und die Leichenaufbereitung. Für genaue Kostenauskünfte sollte man sich am besten direkt an Ihr Bestattungsunternehmen in Essen (Oldenburg) wenden.
Die Kosten für ein Grab variieren je nach dem gewählten Friedhof. An kaum einem anderen Punkt sind die Unterschiede in den Kosten so groß bei den Friedhofsgebühren, wobei Urnengräber in der Regel preisgünstiger sind ialsGräbern für klassische Erdbestattungen.
Werden für die Feierlichkeiten ein freier Trauredner und professionelle Musiker in Anspruch genommen werden, können die Kosten leicht über 1.000 Euro steigen. Deutlich günstiger ist eine kirchliche Bestattung, zumindest für Kirchenmitglieder. Dann fallen nur eine geringe Stolgebühr sowie ein Entgelt für den Organisten an. Beides zusammen liegt oft unter 100 Euro. Auch die Bewertungskosten halten sich im Rahmen, da beim sogenannten Trauerkaffee üblicherweise nur Kaffee und einfache Blechkuchen angeboten werden. Können die Hinterbliebenen die Kosten für die Beerdigung nicht tragen, kommt eine sogenannte Sozialbestattung infrage. Die Kosten übernimmt dabei das Sozialamt. Bezahlt wird allerdings nur eine sehr einfache Beisetzung.
Für die Beerdigung selbst benötigt der Bestatter nur wenige Dokumente, doch er kann bei den erforderlichen Formalitäten zu helfen. Dann sind oft ergänzende Unterlagen vonnöten.
Für die Bestattung ist die Sterbeurkunde zentral, ohne sie gibt es keine Beerdigung. Sollte die Sterbeurkunde noch nicht vorliegen, steht der Bestatter bei der Antragsstellung zur Seite. Falls bereits eine Grabstätte existiert, sind die entsprechenden Dokumente als Nachweis mitzubringen.
Ebenfalls von Relevanz sind alle Dokumente, in denen die beziehungsweise der Verstorbene spezifische Beerdigungswünsche festgehalten hat. Zusätzlich werden der Personalausweis des oder der Verstorbenen, die Geburtsurkunde bei ledig Verstorbenen, das Familienbuch oder die Heiratsurkunde bei Verheirateten sowie die Sterbeurkunde des Ehegatten oder der Ehegattin bei Verwitweten benötigt. Im Fall von Geschiedenen ist das Scheidungsurteil oder der Scheidungsbeschluss vorzuzeigen.
Darüber hinaus kann das Bestattungsunternehmen bei der Vorbereitung weiterer Unterlagen behilflich sein, wie beispielsweise Dokumente für die Rentenversicherung. In diesem Fall empfiehlt es sich, alle erforderlichen Papiere gemäß unserer Checkliste bereitzuhalten, sofern sie bereits vorhanden sind.
Die Koordination einer Bestattung ist sowohl in emotionaler als auch in organisatorischer Hinsicht anspruchsvoll. Falls Sie eine Beerdigung arrangieren müssen, könnte Ihnen diese Checkliste dabei behilflich sein.

* **Den Kontakt mit dem Bestattungsunternehmen herstellen:** Sie haben die Wahl, mit welchem Bestattungsunternehmen Sie in Kontakt treten möchten.

* **Wichtige Dokumente:** Denken Sie daran, die Dokumente frühzeitig vorzubereiten.

* **Art der Bestattung festlegen:** Bedenken Sie, dass es bezüglich der Bestattungsoptionen Unterschiede zwischen den Bestattungsunternehmen gibt.

* **Überführung des Verstorbenen**

* **Hygienische Versorgung des Verstorbenen:** Einige Menschen hegen den Wunsch, bei der Vorbereitung des Verstorbenen für die Beisetzung mitzuwirken.

* **Organisation der Trauerfeier:** Sprechen Sie diesen Aspekt auch ausführlich mit den engsten Vertrauten des Verstorbenen ab.

* **Sarg, Grab oder Urne auswählen:** Särge, Urnen und Grabstätten bieten unterschiedliche Auswahlmöglichkeiten. Vergewissern Sie sich, wer die Verantwortung für den Grabstein übernimmt, indem Sie dies mit dem Bestattungsunternehmen besprechen.

* **Aufbahrung:** Die Möglichkeit einer Aufbahrung, bei der der Verstorbene sichtbar ist, kann den Hinterbliebenen bei der Trauer behilflich sein.

* **Todesanzeige und Gedenkkarten:** Normalerweise kümmert sich das Bestattungsunternehmen um die Organisation von Todesanzeigen online und in Zeitungen. Trotzdem steht es Ihnen frei, Ihre Vorstellungen zur Gestaltung von Text und Bildern beizusteuern.

* **Blumen, Grabschmuck, etc.:** In der Trauerkultur sind gewöhnlich bestimmte Blumensorten gebräuchlich, wobei jede Blume eine eigene Bedeutung mit sich bringt. Kränze und Blumenspenden werden häufig verwendet.

* **Organisation eines Leichenschmaus:** Traditionell wird nach einer Beerdigung oft gemeinsam gegessen, aber die Angehörigen sollten sich absprechen, ob und in welcher Art und Weise dies organisiert wird und wer eingeladen wird.

* **Regelung der Grabpflege:** Eventuell hat der Verstorbene testamentarisch bestimmt, dass die Grabpflege von einem Erben übernommen werden soll. Diese Frage kann vorläufig zurückgestellt und später nach der Beisetzung behandelt werden.

* **Absprache mit dem Bestattungsunternehmen:** Besprechen Sie mit dem Bestattungsunternehmen, wie es weitergeht und welche Aufgaben zu bewältigen sind.

* **Nach der Bestattung:** Im Anschluss an die Bestattung stehen noch diverse rechtliche Aufgaben an, wie die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses und die Beantragung eines Erbscheins sowie weitere individuelle Pflichten.

Die vorliegende Liste soll vor allem als allgemeine Richtschnur dienen. Aufgrund der individuellen Umstände der Angehörigen könnten zusätzliche Aufgaben anfallen.
Mit wenigen Ausnahmen in spezifischen Bundesländern (wie zum Beispiel Bremen und Nordrhein-Westfalen, wo die Verstreuung der Asche unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist) besteht in Deutschland eine Regelung des Friedhofszwangs. Die Hinterbliebenen haben die Pflicht, den Verstorbenen an einem speziell dafür vorgesehenen Ort, normalerweise auf einem Friedhof, zu bestatten. Einen Sonderfall bildet hier die Seebestattung an Ostsee und Nordsee. In keinem Fall bekommt man aber die Urne mit der Asche selbst heraus gegeben. Insgesamt 7 Friedhöfe gibt es in Essen (Oldenburg) und der näheren Umgebung, wie beispielsweise der Friedhof Bevern in 49632 Bevern oder der Friedhof Muslimische Gräbe in Quakenbrück Antoniort. Wenn Sie sich für eine Friedhofsbeisetzung entscheiden, dürfen Sie natürlich mit einer ganz persönlichen Note durch Grabsteingestaltung und Herrichtung des Grabes mit Grabschmuck, Kerzen, Blumen und Ähnlichem Abschied nehmen und ihren Liebsten gedenken. Die Gestaltung des Grabsteins, des Grabes und die nachträgliche Grabespflege wird aber unter Umständen in der Friedhofsordnung direkt geregelt, so auch in der Region Essen (Oldenburg).
Der Tod gehört zum Leben. Beerdigungskosten gelten deshalb üblicherweise nicht als besondere Belastung und sind daher in den meisten Fällen nicht steuerlich absetzbar. Eine Ausnahme ist der Fall, dass die Beerdigungskosten höher sind als der Nachlass. Außerdem muss die Übernahme der Beerdigungskosten sittlich oder rechtlich geboten sein. Eine sittliche Verpflichtung entsteht, wenn von einer Person üblicherweise die Übernahme der Beerdiungskosten erwartet wird, etwa vom Ehemann beim Tod der Gattin oder den Kindern beim Tod eines Elternteils. Die Entscheidung trifft das Finanzamt im Einzelfall.
Abgerechnet werden die tatsächlichen Kosten, eine Pauschale für Beerdigungskosten gibt es nicht. Dazu zählen alle Ausgaben, vom Blumenschmuck über die Kosten für die Beerdigung selbst bis zur Trauerfeier.
Die aus der Beerdigung entstanden Kosten müssen - zusammen mit weiteren außergewöhlichen Belastungen, etwas aus Krankheit, über der Grenze für die zumutbare Belastung liegen. Diese liegt, abhängig vom Einkommen und der Kinderzahl, bei 1,0 bis 7,0 Prozent des Bruttoeinkommens.
Der Beginn einer Feuerbestattung erfolgt nach dem Tod des Verstorbenen, bei dem ein Arzt den Todeszeitpunkt feststellt und einen Totenschein ausstellt. Ein Bestattungsunternehmen wird von den Angehörigen kontaktiert, um die Einzelheiten der Feuerbestattung zu klären. Gemeinsam mit dem Bestattungsunternehmen erfolgt die Auswahl des Krematoriums, in dem die Einäscherung abgehalten wird. Anschließend erfolgt die Vorbereitung des Verstorbenen auf die Einäscherung, was die Reinigung und Präparation des Körpers einschließt. Vor oder nach der Einäscherung kann eine Trauerfeier oder ein Gottesdienst stattfinden. Die eigentliche Einäscherung erfolgt im Krematorium, bei dem der Körper in einem speziellen Ofen bei hohen Temperaturen verbrannt wird. Die Aschenreste werden in einer Urne aufbewahrt und können auf verschiedene Arten beigesetzt werden. Die Kosten einer Feuerbestattung variieren je nach Standort und gewählten Dienstleistungen. Im Allgemeinen ist eine Feuerbestattung oft kostengünstiger als eine Erdbestattung. Die Zeitspanne vom Tod bis zur Beerdigung mit Einäscherung kann ebenfalls variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich organisatorischer und gesetzlicher Aspekte, oft kann sie nur wenige Tage betragen. Um weitere Informationen zu erhalten, kontaktieren Sie bitte ein ein örtliches Bestattungsunternehmen.
Wie lange und in welchen Fällen Angestellte beim Tod von Verwandten Sonderurlaub bekommen, ist vom Arbeitsvertrag abhängig. Das Gesetz und die Rechtssprechung legen nur einen Mindeststandard fest. Demnach besteht beim Tod eines Elternteils, eines Kindes oder des Partners beziehungsweise der Parterin ein Anspruch auf Sonderurlaub, üblicherweise zwei Tage. Wenn nichts anders im Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegt ist, wird dieser auch bezahlt. Allerdings lässt sich der Anspruch vertraglich in einen unbezahlten Urlaub umwandeln. Viele Tarifverträge sind allerdings großzügiger. In den Vereinbarungen des Einzelhandels, der Metallindustrie oder das Hotel- und Gaststättengewerbe werden drei bis vier Tage Sonderurlaub beim Tod des Ehegatten oder der Ehegattin gewährt, ein bis drei Tag beim Tod eines Kindes und ein bis zwei Tage beim Tod von Großeltern und Geschwistern. Einige Verträge sehen sogar eine bezahlte Abwesenheit beim Tod der Schwiegereltern vor.
Eine Trauerfeier kann mit oder ohne Bestattung abgehalten werden. Im ersten Fall kommen Angehörige und Freunde zusammen, um Reden, Gebete und Musik zu hören, bevor die Bestattung auf dem Friedhof oder im Krematorium erfolgt. Ein Leichenschmaus lädt zur Reflexion über die gemeinsame Zeit mit dem Verstorbenen ein. Ohne eine Beerdigung wird dem Verstorbenen in Kirchen oder Versammlungsräumen Respekt gezollt. Dabei werden auch Ansprachen und Musik dargeboten. Nach der Zeremonie kann ein Leichenschmaus den Trauergästen Gelegenheit zum gemeinsamen Gedenken geben. Die Dauer variiert nach Präferenzen und kann einige Stunden bis einen Tag betragen.
Die Auswahl der passenden Songs für eine Trauerfeier trägt dazu bei, den Verstorbenen zu ehren und den Hinterbliebenen Trost zu spenden. Bei einer Trauerfeier werden in der Regel etwa drei bis fünf Musikstücke ausgewählt. Zu den Liedern, die häufig für solche Traueranlässe gewählt werden, gehören unter anderem "My Way" von Frank Sinatra, "Fields of Gold" von Sting, das berührende "Amazing Grace", sowie "Over the Rainbow" in der Interpretation von Israel Kamakawiwo'ole. Die Trauerlieder sollten am besten das Leben und die Persönlichkeit des Verstorbenen wiederspiegeln.

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