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Karte mit Treffern für bestatter in eschershausen

Bestatter in Eschershausen (7 Treffer)

Häufige Fragen

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Eines vorweg: Die Urne mit der Asche eines Angehörigen darf man in der BRD nicht mit nach Hause nehmen. In anderen Ländern ist das teilweise üblich und erlaubt, aber nicht hierzulande. Bis auf Ausnahmen in einzelnen Bundesländern (in Bremen und NRW zum Beispiel darf die Asche eines verstorbenen Angehörigen nach bestimmten Vorgaben verstreut werden) herrscht in Deutschland Friedhofszwang. Darunter versteht man die Pflicht der Angehörigen, das verstorbene Familienmitglied auf einem zu diesem Zwecke hergerichteten Ort – im Grunde also dem Friedhof – beisetzen zu lassen. Im Stadtgebiet und der näheren Umgebung von Eschershausen findet man ingesamt 3 Friedhöfe, etwa den Friedhof Negenborn in 37643 Negenborn oder den Friedhof Grünenplan in 31073 Grünenplan. Die Bestattung auf einem Friedhof ermöglicht die persönliche Gelegenheit, Abschied von einem geliebten Menschen zu nehmen und an ihn zu erinnern, indem man den Grabstein und das Grab individuell gestaltet und mit Grabschmuck wie Blumen, Kränzen oder persönlichen Gegenständen verziert. Andererseits ist auch die Grabpflege ein wichtiger Aspekt der Friedhofsbestattung. Die Richtlinien zur Grabgestaltung und Grabpflege sind in den meisten Fällen, wie auch in den Friedhöfen in Eschershausen, in der Friedhofsordnung der jeweiligen Begräbnisstätte festgehalten.
In Deutschland haben Hinterbliebene die Option, aus verschiedenen Bestattungsarten zu wählen, wenn sie sich von einem geliebten Menschen verabschieden. Persönliche Überzeugungen, kulturelle Hintergründe und finanzielle Möglichkeiten spielen oft eine entscheidende Rolle bei dieser Wahl. Die gebräuchlichen Bestattungsoptionen schließen die Erdbestattung, Feuerbestattung sowie die Beisetzung in der Natur mit ein. In Deutschland sind sowohl Erdbestattungen als auch Feuerbestattungen rechtlich zulässig. Die genauen Regelungen und Anforderungen können je nach Bundesland unterschiedlich sein. Die Bestattung in einem Friedwald und die Seebestattung in Ost- oder Nordsee sind ebenfalls gestattet, jedoch sind hierbei bestimmte Maßnahmen zum Schutz der Natur und Umwelt zu beachten. Nicht gestattet sind in Deutschland beispielsweise Kryonik, Weltraumbestattung sowie die sogenannte Tree-of-Life-Bestattung. Bevor in Niedersachsen eine Bestattungsart gewählt wird, ist es ratsam, sich im Vorhinein über die geltenden rechtlichen Vorschriften in diesem Bundesland zu informieren oder die Expertise eines Bestattungsinstituts in Anspruch zu nehmen.
Das Bestattungsunternehmen kann den Angehörigen bei vielen Formalitäten helfen. Den Totenschein dürfen Bestatter nicht ausstellen, sie können aber bei der Beantragung der Sterbeurkunde und anderer bürokratischer Aufgaben helfen.
Üblicherweise stellt der Hausarzt oder der diensthabende Arzt im Krankenhaus den Totenschein aus, in jedem Fall aber muss es sich um einen Arzt handeln, der Bestatter ist dazu nicht berechtigt. Ein auf Todesfälle spezialisierter Pathologe wird meist nur hinzugezogen, wenn die Todesursache unklar ist oder auf Fremdverschulden hindeutet. Mit diesem Totenschein muss die Sterbekunde innerhalb von drei Tagen nach dem Tod beim Standesamt beantragt werden. Dazu sollte der Totenschein, ein Personalausweis des Antragstellenden und bei Verheirateten die Heiratsurkunde mitgebracht werden.
Daneben gibt es noch weitere Formalitäten, die die Angehörigen nach dem Tod erledigen müssen. Besonders wichtig ist die Information der Lebens- oder Sterbegeldversicherung, sofern eine solche abgeschlossen wurde. Einige Versicherungen verlangen innerhalb von 24 Stunden eine Benachrichtigung, teilweise schriftlich. Auch die Sozialversicherungsträger wie Kranken- und Rentenkasse müssen informiert werden. Bei all diesen Formalitäten kann der Bestatter helfen.
Mehr Zeit bleibt für die Beantragung des Erbscheins. Er wird vom Nachlassgericht ausgestellt, das meistens beim zuständigen Amtsgericht angesiedelt ist.
Die Bestattungskosten in Eschershausen können erheblich variieren, abhängig von den individuellen Umständen und Präferenzen. In der Regel bewegen sich die Preise für eine Bestattung jedoch schnell über 10.000 Euro. Es gibt aber kostengünstigere Optionen, bei denen Erdbestattungen oft ab 3.500 Euro und Urnenbestattungen ab 2.500 Euro angeboten werden. Nach oben hin sind kaum Grenzen gesetzt. Besprechen Sie Ihre Vorstellungen direkt mit einem Bestattungsinstitut und fragen Sie eine erste Kostenschätzung an.
Einer der größten Posten in den Bestattungskosten ist die Gestaltung des Grabes. Allein der Grabstein und die Umrandung des Grabs können leicht mehrere Tausend Euro kosten. Urnengräber sind oft billiger, kosten aber ebenfalls mehrere Tausend Euro. Ist bereits ein Familiengrab vorhanden, in dem die oder der Verstorbene beigesetzt werden kann, entfallen diese Kosten weitgehend. In diesem Fall muss lediglich die Grabinschrift aktualisiert werden. Weitere Kosten entstehen durch das Ausheben des Grabs und die Neuanlage des Blumenschmucks.
Häufig werden die Kosten für einen Sarg unterschätzt, die mehrere Tausend Euro betragen können. Die Preisspanne ist groß, abhängig von den individuellen Ansprüchen. Besonders bei Feuerbestattungen entscheiden sich viele Menschen für kostengünstigere Modelle. Die Verbrennungskosten sind dagegen vergleichsweise niedrig, meist liegen sie nur bei einigen hundert Euro. In der Regel ist die Auswahl und Ausstattung des Sargs Aufgabe des Bestatters. Das Bestattungsinstitut übernimmt meist auch den Transport, arrangiert Blumenschmuck und kümmert sich um die Leichenaufbereitung. Für detaillierte Kosteninformationen empfiehlt es sich, direkt beim Bestattungsunternehmen in Eschershausen nachzufragen.
Die Kosten für ein Grab variieren je nach gewähltem Friedhof. Es gibt kaum einen anderen Bereich, in dem die Preisunterschiede so deutlich sind wie bei den Friedhofsgebühren, wobei Urnengräber in der Regel preiswerter sind als Gräber für Erdbestattungen.
Die Kosten für die Trauerfeier selbst ist vor allem vom Anspruch und der Kirchenzugehörigkeit abhängig. Wer Mitglied in der katholischen Kirche oder einer evangelischen Landeskirche ist, zahlt für die Trauerfeier meist nur eine Stolgebühr und ein Entgelt für den Organisten. Beides zusammen liegt oft unter 100 Euro. Für einen freien Trauredner und professionelle Musiker können dagegen schnell weit über 1.000 Euro fällig werden. Die Bewirtungskosten sind dagegen meist niedrig. Üblich ist in Deutschland oft nur der sogenannte Trauerkaffee, bei dem neben Kaffee meist einfache Blechkuchen gereicht werden. Wenn die Kosten für die Bestattung von den Hinterbliebenen nicht getragen werden können, kann das Sozialamt die Kosten übernehmen. Diese sogenannte Sozialbestattung ist aber sehr einfach gehalten.
Typischerweise liegt es in Ihrer Hand als nächster Angehöriger, den Bestatter auszuwählen, der die Bestattung für einen Verstorbenen arrangiert. Hierzu können Sie aus den Bestattungsinstituten in Ihrer Region aussuchen. Um den besten Bestatter in Eschershausen für sich zu finden, achen Sie auf Faktoren wie Ruf, Erfahrung, Preisgestaltung und persönliche Empfehlungen.. Es wird empfohlen, in aller Ruhe den Kontakt zu mehreren Bestattern aufzunehmen und die Dienstleistungen miteinander zu vergleichen, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Sie müssensich bei der Auswahl des Bestatters wohl fühlen und Vertrauen in seine Dienstleistungen haben, da er in einem gefühlsintensiven Moment eine wichtige Aufgabe erfüllt.
Eine Bestattung ist eine enorme Herausforderung. Falls Sie eine Beerdigung arrangieren müssen, könnte Ihnen diese Checkliste dabei behilflich sein.

**Vorbereitung der Bestattung**
* Todesbescheinigung: Stellen Sie sicher, dass eine offizielle Todesbescheinigung ausgestellt wurde.
* Bestattungsdokumente: Tragen Sie alle relevanten Dokumente, wie zum Beispiel das Testament, Versicherungspolicen des Verstorbenen und Bestattungsvorsorgevereinbarungen, zusammen.
* Bestattungsart festlegen: Trefffen Sie eine Entscheidung darüber,welche Form der Bestattung am besten zu Ihren Vorstellungen passt, sei es eine Beerdigung, Einäscherung, Seebestattung oder eine andere Variante.
* Bestattungsort wählen: Legen Sie den Ort für die Bestattung fest, z.B. Krematorium, Friedhof oder eine alternative Stätte.
* Trauerfeier: Planen Sie die Art und den Ort der Trauerfeier.

**Koordination der Bestattung**
* Bestattungsunternehmen: Suchen Sie die Unterstützung eines Bestattungsunternehmens, um Ihnen bei der Gestaltung der Bestattung zur Seite zu stehen.
* Traueranzeigen: Fertigen Sie Traueranzeigen an und stellen Sie sie sowohl in gedruckten als auch digitalen Medien zur Verfügung.
* Blumenarrangements: Stellen Sie sicher, dass Blumenschmuck für die Trauerzeremonie oder zur Ausgestaltung des Sargs bereitsteht.
* Trauerredner/Pfarrer: Überlegen Sie, wer im Falle, dass Sie dies wünschen, die Trauerrede halten könnte.
* Musikalische Gestaltung: Wählen Sie Musikstücke und fertigen Sie Programmhefte für die Trauerfeier an.

**Finanzielle und rechtliche Angelegenheiten**
* Kosten: Vergewissern Sie sich, dass Sie die Bestattung entweder über bestehende Versicherungen oder aus eigenen Mitteln finanzieren können.
* Erbangelegenheiten: Im Bedarfsfall könnte es sinnvoll sein, die Dienste eines Anwalts oder Notars für die Nachlassverteilung in Anspruch zu nehmen.

**Logistik und Details**
* Bestattungskleidung: Wählen Sie die Kleidung, in der der Verstorbene bestattet werden soll.
* Transport: Organisieren Sie den Transport des Verstorbenen zur Bestattungsstätte.
* Grabstelle: Bei einer Beerdigung sollten Sie die Wahl und Vorbereitung der Grabstelle in Angriff nehmen.
* Grabstein: Falls gewünscht, treffen Sie die Entscheidung über den Grabstein und geben die Gravur in Auftrag.

**Nach der Bestattung**
* Danksagungen: Bedanken Sie sich bei den Menschen, die ihr Beileid ausgedrückt haben, indem Sie Dankeskarten verschicken.
* Nachlassregelung: Sollte die Nachlassregelung und -verteilung noch nicht beendet sein, setzen Sie diese fort.
* Erinnerung: Überlegen Sie, wie Sie den Verstorbenen ehren und in liebevoller Erinnerung bewahren können.

Diese Liste bietet eine grundlegende Richtschnur Aufgrund der individuellen Umstände der Angehörigen könnten weitere Aufgaben anfallen. Eine rechtzeitige Organisation ist ratsam, um weiteren Stress in dieser ohnehin schwierigen Zeit zu vermeiden.
Der Friedwald ist ein ganz spezieller Ort, nämlich ein Wald, der als naturnahe Begräbnisstätte dient. Hier können Verstorbene ihre letzte Ruhestätte finden, indem ihre Asche unter einem Baum beigesetzt wird. Die Besonderheit besteht darin, dass keine traditionellen Grabsteine vorhanden sind, sondern die Bäume als Gedenkstätten dienen. Die Angehörigen können den Baum auswählen, unter dem die Beisetzung stattfinden soll. Der Friedwald Burg Plesse oder auch der Friedwald Reinhardswald (Landkreis Kassel) liegen unweit von Eschershausen und bieten beste Voraussetzungen, wenn Sie sich für eine Beerdigung im Friedwald entscheiden. Die Idee dahinter ist, dass der Friedwald eine natürliche und ruhige Umgebung bietet und eine Verbindung zur Natur schafft. Grabbeigaben und Grabschmuck sind hier nicht erlaubt.
Je nach Sachlage ist die Dauer der Bestattungsplanung unterschiedlich.. Im Regelfall benötigt man etwa 1 bis 2 Wochen, um alle notwendigen Maßnahmen zu treffen. In dieser Zeit können Angehörige die Details der Bestattungszeremonie klären, den Ruheplatz wählen, zwischen Sarg oder Urne entscheiden und andere wichtige Aspekte festlegen. Möchte man diese Aspekte selbst entscheiden, so kann eine Bestattungsvorsorge sinnvoll sein. Wenn jemand zu Lebzeiten seine Präferenzen für die eigene Bestattung festlegt, minimiert dies nämlich den Organisationsaufwand für die Angehörigen. Die im Voraus getroffenen Entscheidungen gewährleisten einen reibungslosen Ablauf, verhindern Unsicherheiten und bedeuten eine emotionale Entlastung für die Hinterbliebenen. Außerdem kann die Planungszeit verkürzt werden.
Der Bestatter kann bei den notwendigen Formalitäten behilflich sein. Dafür benötigt er oft verschiedene Dokumente. Andere sind für die Beerdigung selbst unerlässlich.
Essentiell für die Bestattung ist die Sterbeurkunde. Sollte sie noch nicht vorliegen, unterstützt der Bestatter gerne bei der Beantragung. Falls der oder die Tote in einem bestehenden Grab beerdigt werden soll, beispielsweise zusammen mit den Eltern oder einem vorher verstorbenen Ehepartner, sollten die entsprechenden Unterlagen mitgebracht werden.
Ebenso relevant sind alle Unterlagen, in denen der oder die Verstorbene spezifische Wünsche für die Beerdigung festgelegt hat. Ergänzend dazu werden der Personalausweis der oder des Verstorbenen, die Geburtsurkunde bei ledigen Verstorbenen, das Familienbuch oder die Heiratsurkunde bei Verheirateten sowie die Sterbeurkunde des Ehegatten oder der Ehegattin bei Verwitweten benötigt. Bei Geschiedenen ist das Scheidungsurteil oder der Scheidungsbeschluss erforderlich.
Außerdem kann das Bestattungsunternehmen bei weiteren Formalitäten helfen, dazu gehören beispielsweise Unterlagen für die Rentenversicherung. Wenn möglich, empfiehlt es sich, alle notwendigen Unterlagen gemäß unserer Checkliste bereitzuhalten, sofern sie schon vorhanden sind.
Ein Bestatter ist eine Person, die sich um alle organisatorischen und praktischen Aspekte im Zusammenhang mit einer Beerdigung kümmert. Die Tätigkeiten eines Bestatters erstrecken sich über unterschiedliche Bereiche: Er kümmert sich um die Abholung des Verstorbenen, bereitet den Körper für die Beerdigung vor, organisiert und koordiniert die Trauerfeier und das Begräbnis, erledigt Formalitäten wie Dokumentenbeantragung und stellt Särge, Urnen und Blumenschmuck bereit. In den meisten Fällen übernimmt ein Bestattungsunternehmen all diese Aufgaben und stellt auch ergänzende Dienste wie Trauerbegleitung und Beratung für die Angehörigen zur Verfügung. Der Bestatter regelt somit sämtliche notwendigen Maßnahmen, um den Verstorbenen würdevoll zu bestatten und den Angehörigen eine rasche und problemlose Lösung anzubieten.
In Deutschland gibt es keine gesetzlichen Vorschriften, die den Beruf des Bestatters regeln, und dementsprechend gibt es keinen verbindlichen Ausbildungsweg. Interessierte können jedoch eine Ausbildung zum Bestatter absolvieren, die von verschiedenen Bildungseinrichtungen angeboten wird. In dieser Ausbildung erlangen sie praktische Fertigkeiten im Umgang mit Verstorbenen und erwerben Kenntnisse über die Planung von Bestattungen sowie die Trauerbegleitung. Eine andere Option bietet der Quereinstieg, bei dem man als Praktikant oder Aushilfe in einem Bestattungsinstitut beginnt, um erste praktische Erfahrungen zu sammeln. In diesem Beruf sind Empathie, Einfühlungsvermögen und Mitgefühl unerlässlich, da Bestatter in Situationen von hoher emotionaler Belastung arbeiten. Fortbildungen sind ebenfalls wichtig, um Fachwissen zu vertiefen und aktuell zu bleiben.
Das Bestattungsrecht ist von Bundesland zu Bundesland verschieden, allerdings gibt es viele Gemeinsamkeiten. Bestattungen in Schwabach müssen sich somit nach dem Bestattungsgesetz Niedersachsens richten. Darin ist unter anderem eine Bestattungspflicht festgelegt. Sie bestimmt, dass Tote nicht im heimischen Garten beerdigt werden dürfen, sondern auf einem Friedhof ihre letzte Ruhe finden müssen.
Das Bestattungsrecht in Niedersachsen legt außerdem fest, dass die Leiche innerhalb von 36 Stunden überführt werden muss. Festgelegt ist auch, wie lange es bis zur Beerdigung dauern darf. Generell darf die Beerdigung frühestens 48 Stunden nach dem Tod stattfinden. Nach dem niedersächsischen Bestattungsgesetz haben die Angehörigen acht Tage Zeit, bis der oder die Tote bestattet werden muss. Weitere Teile des Bestattungsgesetzes in Niedersachsen basieren auf dem 1934 erlassenen Reichsgesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens.
Im Kontext der Bestattung gibt es einige Begriffe, die regelmäßig für Unklarheiten sorgen. Was sind die Definitionen der Begriffe Beisetzung, Bestattung, Begräbnis, Beerdigung und Trauerfeier?

Der Terminus Bestattung beinhaltet sämtliche Tätigkeiten von der Vorbereitung des Verstorbenen bis zur Beisetzung auf dem Friedhof. Beisetzung und Beerdigung werden häufig austauschbar genutzt, bezeichnen jedoch im Wesentlichen das Einbetten des Verstorbenen in der Grabstätte. Mit Begräbnis ist in der Regel der Ort der Beisetzung gemeint. Die Trauerfeier wiederum widmet sich den Gefühlen des Abschieds und Erinnerung an den Verstorbenen. Infolgedessen lässt sich festhalten, dass die Beisetzung im Allgemeinen als fester Bestandteil der Bestattung angesehen wird, während die Trauerfeier eine wesentliche Komponente der Abschiedszeremonie bildet.
Bei einer Feuerbestattung wird der Verstorbene zunächst von einem Arzt offiziell für tot erklärt. Die Angehörigen kontaktieren dann ein Bestattungsunternehmen, um die Organisation zu planen. Gemeinsam wird ein Krematorium ausgesucht, in dem die Einäscherung erfolgt. Der Verstorbene wird für die Einäscherung vorbereitet, einschließlich Reinigung und Vorbereitung des Körpers. Die Einäscherung selbst erfolgt im Krematorium, wobei der Verstorbene bei hohen Temperaturen verbrannt wird, bis nur Aschereste übrig sind. Diese werden in einer Urne aufbewahrt und können dann beigesetzt werden. Es kann vor oder nach der Einäscherung eine Trauerfeier oder ein Gottesdienst abgehalten werden, abhängig von den Wünschen der Hinterbliebenen. Der genaue Ablauf kann je nach individuellen Vorlieben und örtlichen Bestimmungen variieren.
Die Ausgaben für eine Feuerbestattung variieren je nach gewähltem Krematorium, oft ist diese Variante aber günstiger als eine Erdbestattung. Die Zeitspanne zwischen Tod und Einäscherung variiert abhängig von verschiedenen Bedingungen, beträgt jedoch in der Regel nur wenige Tage. Für zusätzliche Informationen können Sie sich an ein Bestattungsunternehmen in Eschershausen wenden.
Bestimmte Beerdigungskosten können unter spezifischen Bedingungen als steuerlich absetzbar geltend gemacht werden. Dafür müssen drei Kriterien erfüllt sein.
Erstens müssen die Beerdigungskosten höher sein als das geerbte Vermögen. Wenn beispielsweise jemand nach dem Tod eines Elternteils 1.000 Euro erbt, jedoch 3.000 Euro für die Beerdigung aufwenden muss, können die überschüssigen 2.000 Euro steuerlich berücksichtigt werden. Die zweite Bedingung, die erfüllt sein muss, ist, dass die Übernahme der Beerdigungskosten aus rechtlichen oder moralischen Gründen verpflichtend ist. Moralische Verpflichtung bedeutet hier, dass es als angemessen angesehen wird, insbesondere wenn ein verwitweter Elternteil verstorben ist. Wenn beide Bedingungen erfüllt sind, können die Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen betrachtet werden. Tatsächliche Steuervergünstigungen treten jedoch erst in Kraft, wenn die Gesamtausgaben den Schwellenwert von 1,0 bis 7,0 Prozent des Bruttoeinkommens überschreiten. Hierbei werden die Beerdigungskosten zusammen mit anderen außergewöhnlichen Belastungen, wie beispielsweise Krankheitskosten, berücksichtigt.
Die steuerlich absetzbaren Kosten umfassen alle üblichen Ausgaben, wie beispielsweise Blumenschmuck, das Bestattungsunternehmen oder die Bewirtung der Trauergäste. Es gibt keine pauschale Abzugsfähigkeit für Beerdigungskosten.

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