• Meinen Standort verwenden
Karte mit Treffern für bestatter in bitburg

Bestatter in Bitburg (4 Treffer)

Häufige Fragen

Im Anbieter-Bereich finden Sie alle Öffnungszeiten. Bitte beachten Sie, dass diese an Sonn- und Feiertagen abweichen können.
Die Kosten für Bestattungen in Bitburg variieren je nach den individuellen Umständen und Vorstellungen erheblich. Häufig übersteigen die Preise für eine Bestattung jedoch 10.000 Euro. Es gibt jedoch günstigere Alternativen, bei Erdbestattungen oft ab 3.500 Euro und bei Urnenbestattungen ab 2.500 Euro. Nach oben hin sind kaum Grenzen gesetzt. Es empfiehlt sich, die eigenen Wünsche direkt mit einem Bestattungsinstitut zu besprechen und eine erste Kostenschätzung anzufordern.
Ein wesentlicher Kostenfaktor bei einer Bestattung ist die Gestaltung des Grabes. Allein der Grabstein und die Einfassung können schnell mehrere Tausend Euro verschlingen. Ein Urnengrab ist dabei etwas günstiger als ein klassisches Grab für eine Erdbestattung. Diese Ausgaben entfallen weitgehend, wenn bereits ein Familiengrab vorhanden ist, in das die oder der Verstorbene beigesetzt werden kann. In diesem Fall müssen lediglich die Kosten für die Aktualisierung der Grabinschrift berücksichtigt werden. Beachten Sie jedoch, dass in beiden Fällen Kosten für das Ausheben des Grabes und die anschließende Neuanlage anfallen.
Die Kosten für einen Sarg werden häufig unterschätzt und können leicht mehrere Tausend Euro erreichen. Je nach den individuellen Ansprüchen variieren die Preise erheblich. Bei Feuerbestattungen entscheiden sich viele Menschen oft für preisgünstigere Modelle, während die Verbrennungskosten in der Regel nur einige hundert Euro betragen. In der Regel obliegt die Ausstattung des Sargs dem Bestatter. Das Bestattungsinstitut kümmert sich häufig auch um den Transport, arrangiert Blumenschmuck und die Leichenaufbereitung, sofern gewünscht. Für genaue Kostenauskünfte empfiehlt es sich, direkt bei einem Bestattungsunternehmen in Bitburg nachzufragen.
Die Kosten für ein Grab variieren je nach gewähltem Friedhof. Es gibt kaum einen anderen Bereich, in dem die Preisunterschiede so deutlich sind wie bei den Friedhofsgebühren, wobei Urnengräber in der Regel preiswerter sind als Gräber für Erdbestattungen.
Was für die Trauerfeier zu bezahlen ist, hängt außer vom Anspruch auch von der Kirchenzugehörigkeit ab. Mitglieder der katholischen Kirche oder einer evangelischen Landeskirche zahlen in der Regel nur eine sogenannte Stolgebühr für die Trauerfeier und eine Gebühr für den Organisten, die oft zusammen weniger als 100 Euro ausmachen. Bedürftigen muss auch dieser Betrag nach Kirchenrecht erlassen werden, da darauf zu achten ist, dass "Bedürftige nicht wegen ihrer Armut der Hilfe der Sakramente beraubt werden". Wenn jedoch ein freier Trauredner und professionelle Musiker gewünscht werden, können die Kosten schnell über 1.000 Euro betragen. Die Ausgaben für den sogenannten Trauerkaffee sind dagegen normalerweise recht gering. Üblich ist in Deutschland nur eine einfache Bewirtung mit Kaffee und Blechkuchen. Können die Hinterbliebenen die Kosten für die Beerdigung nicht tragen, kommt eine sogenannte Sozialbestattung infrage. Die Kosten übernimmt dabei das Sozialamt. Bezahlt wird allerdings nur eine sehr einfache Beisetzung.
Die Bestattersuche liegt üblicherweise in der Verantwortung der engsten Angehörigen des Verstorbenen, insbesondere des nächsten Familienmitglieds oder des Testamentsvollstreckers, falls vorhanden. Bei der Wahl sollte darauf geachtet werden, dass der Bestatter einfühlsam und sachkundig auftritt. Es ist unerlässlich, dass er die individuellen Wünsche des Verstorbenen oder der Hinterbliebenen berücksichtigt und die Bestattung entsprechend ausrichtet. Zudem spielt die Reputation und Expertise des Bestatters eine entscheidende Rolle, ebenso wie seine Fähigkeit, alle notwendigen Formalitäten und Arrangements zu übernehmen.
Die Koordination einer Bestattung ist sowohl in emotionaler als auch in organisatorischer Hinsicht anspruchsvoll. Hier ist eine grundlegende Checkliste, die als Ausgangspunkt dienen kann.

* **Kontakt zum Bestattungsunternehmen aufnehmen:** Sie dürfen selbst entscheiden, welches Bestattungsunternehmen Sie kontaktieren möchten.

* **Dokumente:** Beachten Sie die rechtzeitige Vorbereitung der Dokumente.

* **Art der Bestattung festlegen:** Bedenken Sie, dass nicht alle Bestattungsunternehmen dieselbe Palette an Bestattungsoptionen anbieten.

* **Überführung des Verstorbenen**

* **Hygienische Versorgung des Verstorbenen:** Manche Menschen möchten bei der Vorbereitung des Verstorbenen für die Beisetzung anwesend sein.

* **Planung der Trauerfeier:** Sprechen Sie diesen Aspekt auch ausführlich mit den engsten Vertrauten des Verstorbenen ab.

* **Sarg, Grab oder Urne auswählen:** Es gibt diverse Optionen für Särge, Urnen und Grabstätten. Erfragen Sie beim Bestattungsunternehmen, wer für die Beschaffung des Grabsteins verantwortlich ist.

* **Aufbahrung:** Die Option einer Aufbahrung, bei der der Verstorbene sichtbar ist, kann den Hinterbliebenen bei der Trauerarbeit behilflich sein.

* **Todesanzeige und Gedenkkarten:** In der Regel ist das Bestattungsunternehmen für die Abwicklung von Todesanzeigen in Online- und Printmedien zuständig. Sie können jedoch Vorschläge zur Text- und Bildgestaltung beisteuern.

* **Blumen, Grabschmuck, etc.:** In der Trauergesellschaft sind bestimmte Blumenarten traditionell, wobei jede Blume eine eigene Bedeutung mit sich bringt. Kränze und Blumengaben sind weit verbreitete Gesten.

* **Organisation eines Leichenschmaus:** Es ist gebräuchlich, nach einer Beerdigung gemeinsam zu essen, jedoch sollten die Angehörigen sich miteinander absprechen, ob und in welcher Art und Weise dies organisiert wird und wer daran teilnimmt.

* **Bestimmungen zur Grabpflege:** Es ist möglich, dass der Verstorbene in seinem Testament bestimmt hat, dass die Grabpflege von einem Erben übernommen werden soll. Dieses Thema kann vorläufig vertagt und nach der Beisetzung erörtert werden.

* **Absprache mit dem Bestattungsunternehmen:** Sprechen Sie mit dem Bestattungsunternehmen darüber, welche Schritte als Nächstes unternommen werden müssen und welche Aufgaben anstehen.

* **Nach der Bestattung:** Nach der Bestattung sind noch verschiedene rechtliche Aufgaben notwendig, wie die Erfüllung von Auflagen und die Zahlung von Erbschaftssteuern .

Bedenken Sie dabei, dass die Anforderungen und Traditionen je nach Kultur, Religion und individuellen Präferenzen variieren können. Achten Sie darauf, dass die örtlichen Gesetze und die Wünsche des Verstorbenen oder der Familie beachtet werden.
Die Wald- oder auch Baumbestattung im Friedwald ist eine besondere Bestattungsform und eine Alternative zur Beisetzung auf einem Friedhof. Nahe Bitburg befinden sich z.B. die Friedwälder Imsbach bei Tholey (Landkreis St. Wendel) oder Bad Münstereifel bei Iversheim (Kreis Euskirchen). Diese bieten sich für Sie unter Umständen für eine ganz besondere Friedwald-Bestattung an. Hier können Verstorbene mitten in einem dafür vorgesehen Wald ihre letzte Ruhe finden. Ganz im Einklang mit der Natur wird ein Baum ganz persönlich dem Verschiedenem gewidmet, unter dem eine biologisch abbaubare Urne mit der Asche vergraben wird. Um den natürlich Charakter der Umgebung zu erhalten, sind im Friedwald keine Grabbeigaben, Grabstein oder Grabschmuck gestattet. Eine kleine Tafel am gewählten Baum erinnert an die dort bestattete Person.
Eine Bestattung kann oft innerhalb von bis zu 7 Tagen nach dem Ableben organisiert werden. In manchen Fällen, wie bei religiösen oder kulturellen Vorgaben, kann sie auch innerhalb von 24 bis 48 Stunden erfolgen. Es gibt jedoch auch Situationen, in denen es länger dauern kann, etwa wenn es administrativen Aufwand oder spezielle Vorbereitungen erfordert. Die genaue Dauer hängt von individuellen Umständen und Wünschen ab, während ein professionelles Bestattungsunternehmen bei der Planung unterstützt. Eine schnellere Planung eines Begräbnisses kann durch frühzeitige Beerdigungsvorsorge erleichtert werden.
Der Bestatter selbst benötigt nur wenige Unterlagen. Allerdings kann er bei den notwendigen Formalitäten helfen. Dann benötigt er natürlich weitere Dokumente.
Zu den wichtigsten Unterlagen für die Bestattung gehört die Sterbeurkunde. Ohne sie ist keine Beerdigung möglich. Liegt sie noch nicht vor, kann der Bestatter bei der Beantragung helfen. Gibt es bereits ein Grab, müssen natürlich die entsprechenden Belege darüber mitgebracht werden. Wichtig sind darüber hinaus alle Dokumente, in denen der oder die Verstorbene Details zur Beerdigung selbst festgelegt hat. Weitere wichtige Dokumente sind der Personalausweis des oder der Verstorbenen, bei ledig verstorbenen die Geburtsurkunde, das Familienbuch oder die Heiratsurkunde und bei Verwitweten die Sterbeurkunde des Ehegatten oder der Ehegattin. Bei Geschiedenen sollte das Scheidungsurteil oder der Scheidungsbeschluss mitgenommen werden.
Darüber hinaus kann das Bestattungsunternehmen helfen, weitere Unterlagen für den Todesfall vorzubereiten, beispielsweise Unterlagen für die Rentenversicherung. Dann ist es sinnvoll, wenn sie alle Dokumente aus unserer Checkliste dabei haben, sofern schon vorhanden.
Während Zeiten der Trauer und des Verlustes erweist sich ein Bestatter als sensibler Begleiter. Der Fokus des Bestatters liegt darauf, die Hinterbliebenen während dieser emotional herausfordernden Phase zu unterstützen. Von der sorgfältigen Planung der Beisetzung bis hin zur Organisation der Trauerfeier trägt das Bestattungsunternehmen vielfältige Verantwortung. Es kümmert sich um Einzelheiten, wie die Auswahl der geeigneten Lieder für die Beerdigung, und hilft bei der Entscheidung über den angemessenen Sarg oder die Urne sowie bei der Gestaltung von Trauerkarten, Traueranzeigen und Todesanzeigen. Weiterhin obliegt es dem Bestatter, formale Angelegenheiten zu klären und die Koordination mit dem Friedhof oder Krematorium zu übernehmen. Durch diese gründlich Planung entlastet der Bestatter die Angehörigen und ermöglicht ihnen Raum für ihre Trauer. Als vertrauensvoller Ansprechpartner steht er bereit, um eine schnelle und unkomplizierte Lösung zu bieten und den Ablauf für die Trauernden möglichst reibungslos zu gestalten.
Zunächst einmal zur Sicherstellung: Die Asche bzw. Urne eines Angehörigen bekommt man in der BRD nicht zur freien Verfügung ausgehändigt. In anderen Ländern ist das teilweise üblich und erlaubt, aber nicht hierzulande. Mit Ausnahme einiger Bundesländer wie Bremen und NRW, in denen die Asche eines verstorbenen Angehörigen unter bestimmten Voraussetzungen verstreut werden darf, gilt in Deutschland die Verpflichtung zur Bestattung auf einem Friedhof. Friedhofszwang bedeutet, dass es die Pflicht der Angehörigen ist, das verstorbene Familienmitglied an einem speziell dafür vorgesehenen Ort, nämlich dem Friedhof, beizusetzen. Bitburg und Umland zählt 6 Friedhöfe:

* Neuer Friedhof Masholder (54634 Masholder)
* Alter Friedhof Masholder (54634 Masholder)
* Friedhof Erdorfer Straße (54634 Bitburg)
* Ehrenfriedhof Kolmeshöhe (54634 Bitburg)
* Kolmeshöhe (54634 Bitburg)
* Städtischer Friedhof (54634 Niederstedem)

Die Beerdigung auf dem Friedhof ermöglicht es den Angehörigen, sich persönlich von einem geliebten Menschen zu verabschieden und Erinnerungen wachzuhalten. Dies geschieht durch die individuelle Gestaltung des Grabsteins und des Grabes mit Grabschmuck wie Blumen, Gestecken oder persönlichen Gegenständen. Auf der anderen Seite ist die Grabpflege auch ein wichtiger Aspekt der Bestattung auf Friedhöfen. Die Vorschriften zur Gestaltung und Pflege von Gräbern sind in den meisten Fällen, einschließlich Bitburg und Umland, in der Friedhofsordnung der jeweiligen Begräbnisstätte festgelegt.
In Deutschland stehen Angehörigen beim Abschiednehmen von einem geliebten Menschen verschiedene Bestattungsarten zur Auswahl. Persönliche Überzeugungen, kulturelle Hintergründe und finanzielle Rahmenbedingungen spielen oft eine entscheidende Rolle bei dieser Wahl. Die gebräuchlichen Bestattungsoptionen schließen die Erdbestattung, Feuerbestattung sowie die Beisetzung in der Natur mit ein. Legal sind in Deutschland sowohl Erdbestattungen als auch Feuerbestattungen. Die Vorschriften können jedoch von Bundesland zu Bundesland variieren. Die Bestattung in einem Friedwald und die Seebestattung in Nord- oder Ostsee sind ebenfalls erlaubt, jedoch sind hierbei festgesetzte Richtlinien zum Erhalt der Natur und Umwelt zu berücksichtigen. Verboten sind in Deutschland beispielsweise Flussbestattung, Diamantbestattung sowie die sogenannte Tree-of-Life-Bestattung. Vor der Bestattungsplanung in Rheinland-Pfalz ist es von großer Bedeutung, sich im Voraus über die spezifischen rechtlichen Vorschriften in diesem Bundesland zu informieren oder sich professionell von einem Bestattungsinstitut beraten zu lassen.
Zu den Aufgaben des Bestattungsunternehmens gehört auch die Unterstützung der Angehörigen bei Formalitäten. Der Totenschein kann aber ausschließlich von einem Arzt ausgestellt werden. Üblicherweise ist das der Hausarzt oder der diensthabende Arzt im Krankenhaus. Ein auf Todesfälle spezialisierter Pathologe wird meist nur hinzugezogen, wenn die Todesursache unklar ist oder auf Fremdverschulden hindeutet. Dagegen dürfen die Bestatter keinen Totenschein ausstellen, sie können aber bei der Beantragung der Sterbeurkunde und anderer Formalitäten helfen.
Wichtig ist, dass der Totenschein keine Sterbeurkunde ist. Diese muss innerhalb von drei Tagen nach dem Tod beim Standesamt beantragt werden. Dazu sollte der Totenschein, ein Personalausweis des Antragstellenden und bei Verheirateten die Heiratsurkunde mitgebracht werden.
Viele Bestatter bieten Unterstützung bei diesen und anderen Formalitäten an. Wichtig ist etwa die sofortige Benachrichtigung der Lebens- oder Sterbegeldversicherung, sofern vorhanden. Es ist ratsam, dies gleich am Tag des Todes zu erledigen, um den Anspruch nicht zu verlieren. Ebenso müssen die Sozialversicherungsträger informiert werden, beispielsweise die Krankenversicherung.
Die Beantragung des Erbscheins kann in der Regel etwas später erfolgen. Dieser wird üblicherweise vom Nachlassgericht ausgestellt, welches meist beim zuständigen Amtsgericht angesiedelt ist.
Für eine Trauerfeier ist angemessene, dezente Kleidung passend. In dunklen Farben wie Schwarz, Grau oder Dunkelblau drücken Sie Respekt aus. Wählen Sie schlichte Outfits wie dunkle Anzüge oder schlichte Kleider. Vermeiden Sie auffällige Muster und zu lebhafte Farben, um die feierliche Atmosphäre zu wahren. Ihre Kleidung sollte Zurückhaltung und Würde zeigen, als Ausdruck von Respekt für den Anlass und die Trauernden.
Das Bestattungsrecht ist von Bundesland zu Bundesland verschieden, allerdings gibt es viele Gemeinsamkeiten. Bestattungen in Schwabach müssen sich somit nach dem Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalzs richten. Beispielsweise wird im Gesetz eine Bestattungspflicht festgelegt. Sie bestimmt, dass Tote nicht im heimischen Garten beerdigt werden dürfen, sondern auf einem Friedhof ihre letzte Ruhe finden müssen.
Das Bestattungsrecht in Rheinland-Pfalz legt außerdem fest, dass die Leiche innerhalb von 36 Stunden überführt werden muss. Festgelegt ist auch, wie lange es bis zur Beerdigung dauern darf. Um zu verhindern, dass Menschen versehentlich lebendig beerdigt werden und um ausreichend Zeit für die Untersuchung der Todesursache zu lassen, dürfen Tote frühestens nach 48 Stunden beerdigt werden. Maximal dürfen bis zur Beerdingung in Rheinland-Pfalz zehn Tage vergehen. Rheinland-Pfalz gehört mit fünf weiteren Ländern zu jenen Gebieten, in denen die 1934 erlassene Reichsgesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens keine Gültigkeit mehr hat.
Bei einer Erdbestattung erfolgt die Beerdigung der unverbrannten Leiche in einem Sarg. Im Anschluss daran werfen die Trauergäste symbolisch Erde auf den Sarg, bevor das Bestattungsunternehmen die Grube wieder verschließt. Üblicherweise geht diesem Vorgang eine kurze Trauerfeier oder ein Trauergottesdienst voraus.
Die Erdbestattung hat Vor- und Nachteile. Für orthodoxe Juden und gläubige Muslime ist sie aus religösen Gründen verpflichtend, während die christlichen Kirchen die Feuerbestattung im vergangenen Jahrhundert erlaubt haben. Neben religiösen Überlegungen gibt es auch ökologische Gründe für die Erdbestattung, da der Körper durch Verwesung wieder mit der Erde verschmilzt. Jedoch erfordert eine Erdbestattung mehr Platz, was höhere Kosten zur Folge hat. Insgesamt ist eine Feuerbestattung oft kostengünstiger. Gegen die Erdbestattung spricht für viele Menschen auch die Bindung an einen Friedhof, wohin gegen Urnen auch in Friedwäldern beigesetzt werden können.
Der Anteil der Erdbestattungen ist in den vergangenen Jahrzehnten stetig gesunken. Erst 1878 wurde in Gotha das erste Krematorium Deutschlands eröffnet. In den 1960er Jahren waren dennoch weiterhin mehr als 90 Prozent aller Bestattungen Erdbestattungen, aktuell liegt der Anteil nur noch bei rund einem Viertel.
Eine Trauerkarte sollte von Herzen kommende und aufrichtige Beileidsworte enthalten. Wählen Sie Beileidsbekundungen, die zu Ihrer Verbindung zum Verstorbenen passen. Ein aufrichtiger Ausdruck des Beileids kann oft mehr Trost spenden als vorgefertigte Sprüche. Denken Sie daran, dass Ihre Unterstützung und Ihr Mitgefühl in dieser herausfordernden Zeit von großer Bedeutung sind. So könnten Sie beispielsweise schreiben: "Bitte zögert nicht, uns anzurufen, wenn ihr jemanden zum Reden braucht." Falls Ihnen trotzdem ein Trauerspruch lieber ist, könnten Sie sich von Jean Paul mit "Die Erinnerung ist das einzige Paradies, aus dem wir nicht vertrieben werden können." inspirieren lassen.

Ihr Lieblingsunternehmen...

... fehlt in unserer Liste?

Jetzt Unternehmen eintragen
Ihr Gelbe Seiten Verlag https://www.tvg-verlag.de