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Bestatter in Nörvenich (10 Treffer)

Häufige Fragen

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Vorab gilt es zu wissen: Die Asche bzw. Urne eines Angehörigen bekommt man nicht für Zuhause ausgehändigt - dafür gibt es ein Verbot in der Bundesrepublik Deutschland. In anderen Ländern ist das teilweise üblich und erlaubt, aber nicht hierzulande. Bis auf Ausnahmen in einzelnen Bundesländern (in Bremen und NRW zum Beispiel darf die Asche eines verstorbenen Angehörigen nach bestimmten Vorgaben verstreut werden) herrscht in Deutschland Friedhofszwang. Darunter versteht man die Pflicht der Angehörigen, das verstorbene Familienmitglied auf einem zu diesem Zwecke hergerichteten Ort – im Grunde also dem Friedhof – beisetzen zu lassen. Im Einzugsgebiet von Nörvenich gibt es ingesamt 11 Friedhöfe, zum Beispiel nämlich den Hauptfriedhof in Blatzheim oder den Bezirksfriedhof in 52399 Girbelsrath. Die Beerdigung auf dem Friedhof ermöglicht es den Angehörigen, sich persönlich von einem geliebten Menschen zu verabschieden und Erinnerungen wachzuhalten. Dies geschieht durch die individuelle Gestaltung des Grabsteins und des Grabes mit Grabschmuck wie Blumen, Gestecken oder persönlichen Gegenständen. Auf der anderen Seite ist die Grabpflege auch ein wichtiger Aspekt der Bestattung auf Friedhöfen. Die Vorschriften zur Gestaltung und Pflege von Gräbern sind in den meisten Fällen, einschließlich Nörvenich und Umland, in der Friedhofsordnung der jeweiligen Begräbnisstätte festgelegt.
Hinterbliebene, die sich von einer geliebten Person verabschieden, können in Deutschland aus einer Vielzahl von Bestattungsarten auswählen. Individuelle Überzeugungen, kulturelle Hintergründe und finanzielle Aspekten spielen oft eine entscheidende Rolle bei dieser Wahl. Zu den üblichen Arten der Bestattung zählen neben der Erdbestattung und Feuerbestattung auch die Beisetzung in der Natur. Sowohl Erdbestattungen als auch Feuerbestattungen sind rechtlich in Deutschland zulässig. Die genauen Regelungen und Anforderungen können je nach Bundesland unterschiedlich sein. Naturbestattungen wie See- oder Baumbestattungen sind ebenfalls legal, unterliegen jedoch bestimmten Anforderungen um die natürliche Umgebung zu bewahren. Verboten sind in Deutschland beispielsweise Almwiesenbestattung, Felsbestattung sowie eine eigene Aufbewahrung der Urne. Es ist wichtig, vor der Bestattungsplanung in Nordrhein-Westfalen ausführliche Informationen über die spezifischen rechtlichen Vorschriften in diesem Bundesland einzuholen oder sich fachkundig von einem Bestattungsinstitut beraten zu lassen.
Zu den Aufgaben des Bestattungsunternehmens gehört auch die Unterstützung der Angehörigen bei Formalitäten. Der Totenschein kann jedoch nur von einem Arzt ausgestellt werden. Meist ist das der Hausarzt, ein Notarzt oder der diensthabende Arzt in einem Krankenhaus. Bestatter hingegen haben nicht die Befugnis, einen Totenschein auszustellen. Sie können die Angehörigen aber bei der Beantragung der Sterbeurkunde und anderen formalen Angelegenheiten unterstützen.
Anschließend muss die Sterbeurkunde innerhalb von drei Tagen nach dem Tod beim zuständigen Standesamt beantragt werden. Dazu müssen neben dem Totenschein auch ein Personalausweis und gegebenenfalls die Heiratsurkunde mitgebracht werden.
Daneben gibt es noch weitere Formalitäten, die die Angehörigen nach dem Tod erledigen müssen. Besonders wichtig ist die Information der Lebens- oder Sterbegeldversicherung, sofern eine solche abgeschlossen wurde. Einige Versicherungen verlangen innerhalb von 24 Stunden eine Benachrichtigung, teilweise schriftlich. Auch die Sozialversicherungsträger wie Kranken- und Rentenkasse müssen informiert werden. Bei all diesen Formalitäten kann der Bestatter helfen.
Für die Beantragung des Erbscheins steht in der Regel mehr Zeit zur Verfügung. Dieser wird vom Nachlassgericht ausgestellt, das in den meisten Fällen beim zuständigen Amtsgericht angesiedelt ist.
Die Kosten für eine Beerdigung in Nörvenich sind von den Umständen und dem Anspruch abhängig. Günstige Bestattungen beginnen bei rund 3.500,- Euro für eine einfache Beerdigung oder 2.500,- Euro für eine Urnenbeisetzung und sind nach oben hin nahezu unbegrenzt. Preise für eine Bestattung von über 10.000, Euro sind keine Seltenheit. Besprechen Sie Ihre Vorstellungen am besten direkt mit dem Bestattungsinstitut und bitten Sie um eine erste Kostenschätzung.
Viel Geld muss bei einer Bestattung für die Gestaltung des Grabes eingeplant werden, sofern es nicht bereits vorhanden ist. Allein für den Grabstein und die Umrandung können schnell mehrere Tausend Euro anfallen. Auch ein Urnengrab verursacht in der Regel Kosten in Höhe von mehreren Tausend Euro, ist aber im Regelfall günstiger als ein klassisches Grab. Wenn bereits ein Familiengrab vorhanden ist, in dem die Verstorbene oder der Verstorbene beigesetzt werden kann, reduziert das die Kosten erheblich. In diesem Fall muss lediglich die Grabinschrift aktualisiert werden. Für das Ausheben des Grabes und die anschließende Neugestaltung fallen allerdings in beiden Fällen weitere Kosten an.
Die Kosten für einen Sarg werden häufig unterschätzt und können leicht mehrere Tausend Euro erreichen. Je nach den individuellen Ansprüchen variieren die Preise erheblich. Bei Feuerbestattungen entscheiden sich viele Menschen oft für preisgünstigere Modelle, während die Verbrennungskosten in der Regel nur einige hundert Euro betragen. In der Regel obliegt die Ausstattung des Sargs dem Bestatter. Das Bestattungsinstitut kümmert sich häufig auch um den Transport, arrangiert Blumenschmuck und die Leichenaufbereitung, sofern gewünscht. Für genaue Kostenauskünfte empfiehlt es sich, direkt bei einem Bestattungsunternehmen in Nörvenich nachzufragen.
Die Kosten für ein Grab sind vom gewählten Friedhof abhängig. Bei kaum einem Kostenpunkt gibt es so große Unterschiede wie bei den Friedhofsgebühren, wobei Urnengräber meist günstiger sind als Gräber für eine klassische Erdbestattung.
Die Kosten für die Trauerfeier selbst ist vor allem vom Anspruch und der Kirchenzugehörigkeit abhängig. Wer Mitglied in der katholischen Kirche oder einer evangelischen Landeskirche ist, zahlt für die Trauerfeier meist nur eine Stolgebühr und ein Entgelt für den Organisten. Beides zusammen liegt oft unter 100 Euro. Für einen freien Trauredner und professionelle Musiker können dagegen schnell weit über 1.000 Euro fällig werden. Die Bewirtungskosten sind dagegen meist niedrig. Üblich ist in Deutschland oft nur der sogenannte Trauerkaffee, bei dem neben Kaffee meist einfache Blechkuchen gereicht werden. Wenn die Kosten für die Bestattung von den Hinterbliebenen nicht getragen werden können, kann das Sozialamt die Kosten übernehmen. Diese sogenannte Sozialbestattung ist aber sehr einfach gehalten.
Im Allgemeinen können Sie als nächster Angehöriger den Bestatter bestimmen, der die Beerdigung für einen Verstorbenen umsetzt. Es gibt in den meisten Regionen verschiedene Bestattungsunternehmen zur Auswahl. Um den besten Bestatter in Nörvenich für sich zu finden, legen Sie dabei Wert auf Faktoren wie Ruf, Erfahrung, Preisgestaltung und persönliche Empfehlungen.. Es ist ratsam, sich Zeit zu nehmen, um verschiedene Bestatter zu kontaktieren und ihre Dienstleistungen zu vergleichen, bevor Sie eine Wahl treffen. Sie solltensich bei dem Bestatter gut aufgehoben fühlen und Vertrauen in seine Dienstleistungen haben, da er in einer schwierigen Zeit eine wichtige Funktion erfüllt.
Die Planung einer Bestattung ist sowohl emotional als auch organisatorisch anspruchsvoll. Sollten Sie mit der Organisation einer Bestattung betraut sein, könnte Ihnen diese Checkliste helfen.

**Planung des Bestattungsprozesses**
* Todesbescheinigung: Stellen Sie sicher, dass eine offizielle Todesbescheinigung ausgestellt wurde.
* Bestattungsdokumente: Es ist wichtig, dass sämtliche relevante Dokumente, wie das Testament, Bestattungsvorsorgevereinbarungen und Versicherungspolicen des Verstorbenen zusammengetragen werden.
* Bestattungsart festlegen: Es obliegt Ihnen, zu wählen, ob die Bestattung in Form einer Beerdigung, Einäscherung, Seebestattung oder einer anderen Bestattungsform erfolgen soll.
* Bestattungsort wählen: Wählen Sie den Bestattungsort aus, z.B. Krematorium, Friedhof oder eine davon abweichende Stätte.
* Trauerfeier: Legen Sie die Art und den Ort der Trauerfeier fest..

**Koordination der Bestattung**
* Bestattungsunternehmen: Beziehen Sie ein Bestattungsunternehmen mit ein, um Ihnen bei der Koordination und Durchführung der Bestattung behilflich zu sein.
* Traueranzeigen: Fertigen Sie Todesanzeigen an und teilen Sie sie sowohl in Zeitungen als auch online mit.
* Blumen: Stellen Sie sicher, dass Blumenschmuck für die Trauerzeremonie oder zur Ausschmückung des Sargs bereitsteht.
* Trauerredner/Pfarrer: Planen Sie, wer im Falle, dass Sie dies wünschen, die Trauerrede halten könnte.
* Musikalische Gestaltung: Entscheiden Sie sich für die Musik und gestalten Sie Programmhefte für die Trauerfeier.

**Finanzielle und rechtliche Angelegenheiten**
* Kosten für die Bestattung: Sorgen Sie dafür, dass die Bestattungskosten entweder durch bereits vorhandene Versicherungen oder aus Ihren eigenen finanziellen Ressourcen abgesichert sind.
* Erbangelegenheiten: Wenn nötig, konsultieren Sie einen Anwalt oder Notar bezüglich der Verteilung des Nachlasses.

**Logistik und Details**
* Bestattungskleidung: Wählen Sie die Kleidung, in der der Verstorbene bestattet werden soll.
* Transport: Organisieren Sie den Transport des Verstorbenen zur Bestattungsstätte.
* Grabstelle: Wenn es um eine Beerdigung geht, sorgen Sie für die Auswahl und Vorbereitung der Grabstelle.
* Grabstein: Falls gewünscht, können Sie einen Grabstein wählen und die Gravur veranlassen.

**Nach der Bestattung**
* Danksagungen: Erweisen Sie jenen, die ihr Beileid geäußert haben, Ihre Wertschätzung, indem Sie Dankeskarten senden.
* Nachlassregelung: Fahren Sie mit den Nachlassangelegenheiten fort, sofern diese noch nicht abgeschlossen wurden.
* Erinnerung: Finden Sie für sich heraus, wie Sie dem Gedächtnis des Verstorbenen Tribut zollen wollen und es in Ehren halten können.

Bedenken Sie dabei, dass die Anforderungen und Traditionen in Abhängigkeit von der kulturellen, religiösen und individuellen Vielfalt variieren können. Achten Sie darauf, dass die lokalen Gesetze und die Vorlieben des Verstorbenen oder der Familie beachtet werden.
Die Beisetzung im Friedwald ist eine moderne Bestattungsform, die eine Alternative zu herkömmlichen Friedhöfen - oder auch zur Seebestattung - bietet. Hier findet die Asche Verstorbener in biologisch abbaubaren Urnen unter Bäumen inmitten eines Waldes ihre letzte Ruhe. Eine dezente Namenstafel am Baum dient zur Kennzeichnung der Grabstätte. Freie Ruhestätten sind durch farbige Bänder erkennbar, die um die Bäume gewunden sind. Mithilfe der Baumnummer können Angehörige den spezifischen Baum im Friedwald leicht auffinden. Diese naturnahe Bestattungsvariante verbindet die Verbundenheit mit der Natur und den Respekt vor dem Verstorbenen auf besondere Weise. Nicht weit von Nörvenich befinden sich unter anderem die Friedwälder Meroder Wald bei Schlich-D'horn (Kreis Düren) oder Bad Münstereifel bei Iversheim (Kreis Euskirchen). Diese bieten sich für Sie unter Umständen für eine ganz besondere Friedwald-Bestattung an.
Die Dauer der Bestattungsplanung variiert je nach Situation. Üblicherweise benötigt man etwa 1 bis 2 Wochen, um alle notwendigen Arrangements zu treffen. In dieser Zeit können Familienmitglieder die Details der Zeremonie klären, den Bestattungsort wählen, zwischen Sarg oder Urne entscheiden und andere wichtige Aspekte festlegen. Möchte man diese Aspekte selbst entscheiden, so kann eine Bestattungsvorsorge sinnvoll sein. Wenn jemand zu Lebzeiten seine Präferenzen für die eigene Bestattung festlegt, minimiert dies nämlich den Organisationsaufwand für die Angehörigen. Die im Voraus getroffenen Entscheidungen gewährleisten einen reibungslosen Ablauf, verhindern Unsicherheiten und bedeuten eine emotionale Entlastung für die Hinterbliebenen. Außerdem kann die Planungszeit verkürzt werden.
Der Bestatter selbst benötigt nur wenige Unterlagen. Allerdings kann er bei den notwendigen Formalitäten helfen. Dann benötigt er natürlich weitere Dokumente.
Zu den wichtigsten Unterlagen für die Bestattung gehört die Sterbeurkunde. Ohne sie ist keine Beerdigung möglich. Liegt sie noch nicht vor, kann der Bestatter bei der Beantragung helfen. Gibt es bereits ein Grab, müssen natürlich die entsprechenden Belege darüber mitgebracht werden. Wichtig sind darüber hinaus alle Dokumente, in denen der oder die Verstorbene Details zur Beerdigung selbst festgelegt hat. Weitere wichtige Dokumente sind der Personalausweis des oder der Verstorbenen, bei ledig verstorbenen die Geburtsurkunde, das Familienbuch oder die Heiratsurkunde und bei Verwitweten die Sterbeurkunde des Ehegatten oder der Ehegattin. Bei Geschiedenen sollte das Scheidungsurteil oder der Scheidungsbeschluss mitgenommen werden.
Darüber hinaus kann das Bestattungsunternehmen helfen, weitere Unterlagen für den Todesfall vorzubereiten, beispielsweise Unterlagen für die Rentenversicherung. Dann ist es sinnvoll, wenn sie alle Dokumente aus unserer Checkliste dabei haben, sofern schon vorhanden.
Die Verantwortung eines Bestatters umfasst die gesamte Organisation und Durchführung einer Beisetzung, einschließlich aller praktischen Aspekte. Bestatter kümmern sich um verschiedene Aufgaben wie die Abholung des Verstorbenen, die Vorbereitung des Körpers für die Beerdigung, die Organisation und Koordination der Trauerfeier und des Begräbnisses, die Beantragung von Dokumenten und Formalitäten sowie die Bereitstellung von Särgen, Urnen und Blumenschmuck. Ein Bestattungsunternehmen übernimmt in der Regel sämtliche dieser Verpflichtungen und offeriert ebenso zusätzliche Services wie Trauerbegleitung und Beratung für die Hinterbliebenen. Der Bestatter übernimmt daher die Verantwortung für alle notwendigen Schritte, um eine würdevolle Bestattung des Verstorbenen zu organisieren und den Angehörigen eine zügige und reibungslose Lösung zu ermöglichen.
Das Bestattungsrecht ist von Bundesland zu Bundesland verschieden, allerdings gibt es viele Gemeinsamkeiten. Bestattungen in Schwabach müssen sich somit nach dem Bestattungsgesetz Nordrhein-Westfalens richten. Beispielsweise wird im Gesetz eine Bestattungspflicht festgelegt. Sie bestimmt, dass Tote nicht im heimischen Garten beerdigt werden dürfen, sondern auf einem Friedhof ihre letzte Ruhe finden müssen. Auch das von vielen Menschen gewünschte Verstreuen der Asche nach einer Feuerbestattung ist in Nörvenich aufgrund des Bestattungsgesetzes Nordrhein-Westfalens nicht erlaubt.
Das Bestattungsrecht in Nordrhein-Westfalen legt außerdem fest, dass die Leiche innerhalb von 36 Stunden überführt werden muss. Das Gesetz bestimmt auch die Dauer bis zur Beerdigung. Generell darf die Beerdigung frühestens 48 Stunden nach dem Tod stattfinden. Bis zur Beerdigung dürfen in Nordrhein-Westfalen maximal fünf Tage vergehen. Weitere Teile des Bestattungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen basieren auf dem 1934 erlassenen Reichsgesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens.
Die Wahl der passenden musikalischen Untermalung für eine Beerdigung trägt dazu bei, den Verstorbenen zu ehren und den Hinterbliebenen Trost zu spenden. Bei einer Trauerfeier werden in der Regel etwa drei bis fünf Musikstücke ausgewählt. Zu den Liedern, die gerne für Bestattungen genommen werden, gehören unter anderem "My Way" von Frank Sinatra, "Time to Say Goodbye" von Andrea Bocelli & Sarah Brightman, das berührende "Amazing Grace", sowie "Over the Rainbow" in der Interpretation von Israel Kamakawiwo'ole. Die Trauerlieder sollten am besten den Charakter und die Persönlichkeit des Verstorbenen reflektieren.
Der Sonderurlaub im Todesfall ist nicht einheitlich geregelt. Grundsätzlich bestimmt der Paragraph 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), dass Beschäftigten für besondere Ereignisse bezahlter Sonderurlaub zusteht. Dazu gehören auch Trauerfälle. Doch der Paragraph regelt weder die Dauer der Freistellung noch legt er fest, bei welchen Verwandten Sonderurlaub gewährt werden muss. Außerdem lässt sich die Lohnzahlung vertraglich ausschließen.
Üblich ist Sonderurlaub beim Tod von Eltern, Kindern (sowohl eigene als auch adoptierte oder Stiefkinder) und Partnern. Teilweise wird auch Sonderurlaub gewährt, wenn Geschwister oder Großeltern gestorben sind. Als Faustregel werden oft zwei oder drei Tage beim Tod des Partners oder der Partnerin genannt, zwei bei Kindern oder Eltern und ein Tag, wenn Großeltern oder Geschwister verstorben sind.
In diesem Sonderurlaub erhalten die Beschäftigten nach Paragraph 616 weiterhin ihr Gehalt. Allerdings kann diese Regelung vertraglich ausgeschlossen werden. Die Angehörigen können dann zwar Urlaub nehmen, müssen dafür aber einen Urlaubstag opfern oder erhalten den freien Tag vom Gehalt abgezogen.
Viele Tarifverträge treffen aber großzügigere Regelungen. Der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) beispielsweise sieht beim Tod von Eltern, Partnern oder Kindern jeweils zwei Tage bezahlten Sonderurlaub vor. Beim Tod von Schwiegereltern oder Geschwistern gibt es keinen bezahlten Sonderurlaub.
Unter bestimmten Umständen können Beerdigungskosten steuerlich absetzbar sein. Hierfür müssen drei Bedingungen erfüllt sein.
Erstens müssen die Kosten höher sein als das geerbte Vermögen. Wer 1.000 Euro nach dem Tod seines Vaters erbt, für dessen Beerdigung aber 3.000 Euro aufbringen muss, kann 2.000 Euro steuerlich gelten machen. Dafür muss aber die zweite Bedingung erfüllt sein, die Übernahme der Beerdigungskosten muss rechtlich oder moralisch verpflichtend sein. Moralisch verpflichtend bedeutet hier, dass es als angemessen erachtet wird, beispielsweise von den Kindern, wenn ein verwitweter Elternteil verstorben ist. Wenn beide Bedingungen erfüllt sind, werden die Ausgaben als außergewöhnliche Belastungen betrachtet. Tatsächliche Steuerersparnisse sind jedoch erst möglich, wenn die Ausgaben den Schwellenwert von 1,0 bis 7,0 Prozent des Bruttoeinkommens überschreiten. Hierbei werden die Beerdigungskosten jedoch mit anderen außergewöhnlichen Belastungen, wie beispielsweise Krankheitskosten, addiert.
Abgesetzt werden können alle üblichen Ausgaben, etwa für den Blumenschmuck, das Bestattungsunternehmen oder die Bewirtung der Trauergäste. Eine Pauschale für Beerdigungskosten gibt es nicht.
Wenn jemand heute in Nordrhein-Westfalen verstirbt, hängt der Zeitpunkt der Beerdigung von mehreren Faktoren ab, einschließlich kultureller, religiöser und rechtlicher Überlegungen sowie individueller Wünsche der Familie. In einigen Kulturen und Religionen werden Beerdigungen so schnell wie möglich nach dem Tod durchgeführt. Andere Kulturen bevorzugen eine längere Zeitspanne, um den Angehörigen Zeit zur Trauer zu geben und weit entfernt lebende Familienmitglieder zu informieren. Die Wünsche der Familie und engen Freunde des Verstorbenen spielen eine wichtige Rolle bei der Festlegung des Zeitpunkts. Die Verfügbarkeit des Friedhofs, des Bestattungsunternehmens, des Geistlichen oder Redners und anderer Dienstleister kann den Zeitpunkt der Beerdigung beeinflussen. Es ist allerdings von großer Bedeutung zu beachten, welche genauen Bestattungsfristen in den einzelnen Bundesländern gelten.. Im Bundesland Nordrhein-Westfalen gilt eine Mindestfrist von 24 Stunden für die Bestattung eines Verstorbenen. Die Beerdigung kann jedoch auch erst nach 10 Tagen erfolgen. Dabei gilt eine Höchstdauer von 10 Tagen für Erdbestattungen, während Urnenbestattungen innerhalb von 6 Wochen durchgeführt werden müssen.

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