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Die Frist, um ein Krankengymnastikrezept einzulösen, beträgt in allen Bundesländern vier Wochen. Einzige Ausnahme ist, wenn auf dem Rezept ein abweichendes Gültigkeitsdatum angegeben wird. Dann gilt diese Gültigkeit. Hin und wieder wirst du hören, ein Rezept müsse innerhalb von 14 Tagen eingelöst werden, doch das ist nicht mehr aktuell. Die Frist wurde vom Gesetzgeber um 14 Tage erhöht.
Liegt ein Rezept vom Arzt vor, wird ein Großteil der Kosten für die Krankengymnastik von der Krankenkasse erstattet. Im Normalfall übernimmt die Kasse 90 Prozent der Kosten. Zehn Prozent müssen also selbst übernommen werden, zuzüglich einer einamligen Gebühr von 10 Euro. Für eine Einheit von 15 bis 25 Minuten werden normalerweise ca. 27 Euro berechnet, von denen 2,70 Euro vom Patienten übernommen werden müssen. Eine Stunde Krankengymnastik kostet damit etwa 7 bis 8 Euro. Bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen beteiligen sich die Krankenkassen teilweise ebenfalls. Wenn du kein Rezept hast und die Krankenkasse auch keinen Zuschuss zahlt, musst du die Krankengymnastik leider selbst übernehmen.
Wie bei jedem Muskeltraining kann Krankengymnastik Muskelkater verursachen. Das gilt vor allem, wenn du untrainiert bist. Aber meistens wird es mit der Zeit besser, und du bekommst keinen Muskelkater mehr. Auch andere Schmerzen treten dann nicht mehr so oft auf. Oft hast du den schmerzenden Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen. Sprich trotzdem mit deinem Physiotherapeuten darüber.
Pro Woche werden üblicherweise ein bis zwei Sitzungen abgehalten. Im Krankenhaus oder auf der Reha können es auch mal mehr sein. Wer Krankengymnastik in einer Praxis für Physiotherapie macht, erhält meistens zunächst sechs Termine. Sollte dies nicht ausreichend sein, kann ein neues Rezept ausgestellt werden.
Auch der Hausarzt kann ein Rezept für Krankengymnastik ausstellen. Nicht selten sind es aber Orthopäden, die Krankengymnastik verordnen. Auch Chirurgen und Neurologen verschreiben oft Physiotherapie, beispielsweise nach einem Schlaganfall oder einer Knie-OP.