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28 Tage bleiben Zeit, um ein Krankengymnastikrezept einzulösen. Das legt die Heilmittelverordnung fest. Die Regelung gilt für alle Bundesländer, also auch für Schleswig-Holstein. Anders ist es natürlich, wenn auf dem Rezept ein konkretes Datum angegeben wird. Oft wirst du hören, dass ein Rezept innerhalb von 14 Tagen eingelöst werden muss, doch keine Sorge, diese Regelung ist nicht mehr aktuell.
Krankengymnastik ist ein erfolgreiches Mittel bei Rückenschmerzen. Nicht selten ist alleine die Stärkung der Rückenmuskulatur ein ausschlaggebender Baustein im Kampf gegen Rückenschmerzen. Rezepte für Krankengymnastik werden von Ärzten verschrieben. Viele Krankenkassen übernehmen aber auch ohne Einbezug der Ärzte die Kosten für Rückenschule und Rückengymnastik, des Öfteren sogar 80 bis 100 Prozent.
Hast du ein Rezept vom Arzt, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die verbleibenden 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Daneben bezuschussen viele Krankenkassen vorbeugende Krankengymnastik, insbesondere Rückenschulen. Nicht selten werden 80 bis 100 Prozent der Kosten erstattet. Genaue Auskunft erhältst du bei deiner Krankenkasse.
Wie bei jeder Art von Muskeltraining kannst du auch von der Krankengymnastik Muskelkater bekommen. Dies trifft insbesondere zu, wenn der Trainingszustand mangelhaft ist. Aber fast immer wird es mit der Zeit besser, und du bekommst seltener Muskelkater. Auch andere Schmerzen treten dann nicht mehr so oft auf. Meistens hast du den schmerzenden Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen. Sprich trotzdem mit deinem Physiotherapeuten darüber.
Die Zahl der Therapie-Stunden ist von der Geschwindigkeit der Regeneration und der Schwere der Einschränkungen abhängig. Üblich sind zunächst sechs Termine, die normalerweise ein- bis zweimal pro Woche stattfinden.