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Krankengymnastik in Greiz (25 Treffer)

Häufige Fragen

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Krankengymnastik wird Normalerweise nicht über die Krankenkasse beantragt, sondern wird vom Arzt verschrieben. Das ist oft ein Spezialist, meist ein Orthopäde, Chirurg oder Neurologe. Auch der Hausarzt darf Rezepte für Krankengymnastik ausstellen. Anders sieht es bei Vorsorgemaßnahmen wie Rückenschulen aus. Hier ist kein Rezept notwendig, die Krankenkasse zahlt aber oft einen Zuschuss oder übernimmt sogar alle Gebühren. Informiere dich dazu bei deiner Krankenversicherung.

Wurde dir Krankengymnastik von einem Arzt verordnet. Nur 10 Prozent musst du selbst bezahlen. Dazu kommt noch eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 Euro. Vor allem bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen gelten aber andere Regeln. Das sind oft freiwillige Leistungen, die von einigen Krankenkassen übernommen werden, von anderen nicht.

Die Zahl der Therapie-Stunden ist vor allem davon abhängig, wie schwer deine Erkrankung oder Verletzung ist und wie schnell du dich erholst. Üblich sind zunächst sechs Termine, die normalerweise ein- bis zweimal pro Woche stattfinden.

Bis 1994 waren Physiotherapeuten vor allem als Krankengymnasten bekannt. Heute kommt die Bezeichnung Krankengymnast kaum noch vor. Der Zentralverband der Krankengymnasten nennt sich sogar schon seit 1979 Deutscher Verband für Physiotherapie, kürzt sich aber immer noch mit ZVK ab. Krankengymnastik selbst ist heutzutage ein Teilgebiet der Physiotherapie.

Die Frist, um ein Rezept für Krankengymnastik einzulösen, beträgt in allen Bundesländern 28 Tage. Einzige Ausnahme ist, wenn auf dem Rezept ein anderes Gültigkeitsdatum angegeben wird. Oft hört man, ein Rezept sei nur 14 Tage gültig, doch diese Regelung ist veraltet. Der Zeitraum wurde vom Gesetzgeber um zwei Wochen erhöht.

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