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Bestatter in Herzogenrath (28 Treffer)

Häufige Fragen

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Die Wahl eines Bestatters liegt normalerweise in der Verantwortung der engsten Angehörigen des Verstorbenen, insbesondere des nächsten Familienmitglieds oder des Testamentsvollstreckers, falls vorhanden. Um den besten Bestatter in Herzogenrath zu finden, sollten Sie sicher gehen, dass er mit Mitgefühl und hoher Professionalität handelt. Es spielt eine wichtige Rolle, dass er die spezifischen Vorstellungen des Verstorbenen oder der Hinterbliebenen berücksichtigt und die Bestattung entsprechend gestaltet. Zudem spielt die Reputation des Bestatters eine entscheidende Rolle, ebenso wie seine Fähigkeit, alle notwendigen Formalitäten und Arrangements zu übernehmen.
Bei der Organisation einer Bestattung ist eine sorgfältige Planung und Koordination notwendig, und es ist essenziell, die Unterstützung von Freunden und Familie einzubeziehen. Folgend finden Sie eine einfache Checkliste, um eine Bestattung zu planen.

* Benachrichtigung der engsten Angehörigen und weitere Schritte besprechen
* Wichtige Unterlagen suchen
* Verträge und Verfügungen des Verstorbenen suchen und entsprechend handeln
* Bestatter auswählen und Bestattungsvertrag schließen
* Bestimmung der Bestattungsform
* Überführung des Leichnams
* Sterbeurkunde ausstellen lassen
* Grabnutzungsrechte erwerben bzw. verlängern
* Termin für Bestattung festlegen
* Genehmigung des Krematoriums einholen (nur bei Feuerbestattungen)
* Terminabsprache und Trauergespräch mit dem Pfarrer oder Trauerredner
* Grabschmuck bestellen und Gaststätte für Leichenschmaus reservieren
* Danksagungskarten und/oder Danksagungsanzeige
* Laufende Zahlungen abbrechen & Verträge kündigen
* Abmelden bei Versicherungen, Behörden usw.
* Akte mit wichtigen Dokumenten anlegen
* Räumung der Wohnung
* Erbschein beantragen
* Grabpflege organisieren


Die vorliegende Checkliste bietet eine allgemeine Orientierungshilfe. Es kann sein, dass aufgrund der speziellen Präferenzen der Familie weitere Schritte anfallen. Eine rechtzeitige Organisation ist ratsam, um den Stress während dieser ohnehin belastenden Zeit zu reduzieren.
Ein Friedwald ist ein speziell angelegter Wald, der als naturnaher Friedhof dient. Hier können Verstorbene ihre letzte Ruhestätte finden, indem ihre Asche unter einem Baum beigesetzt wird. Wenn Sie in Herzogenrath eine Beerdigung im Friedwald organisieren möchten, dann werden Sie bei den Friedwald-Standorten Meroder Wald bei Schlich-D'horn (Kreis Düren) und Niederkrüchten (Kreis Viersen) fündig. Die Besonderheit besteht darin, dass keine traditionellen Grabsteine vorhanden sind, sondern die Bäume als Gedenkstätten dienen. Die Angehörigen können den Baum auswählen, unter dem die Beisetzung stattfinden soll. Die Idee dahinter ist, dass der Friedwald eine natürliche und ruhige Umgebung bietet und eine Verbindung zur Natur schafft. Grabbeigaben und Grabschmuck sind hier nicht erlaubt.
Die eigene Bestattung im Voraus zu planen, mithilfe einer Bestattungsvorsorge, kann Angehörigen Klarheit über persönliche Wünsche geben und emotionale Belastungen mindern. Details wie Bestattungsart, Zeremonie und Finanzen können festgelegt werden. Die Familie wird entlastet und unerwartete Kosten vermieden. Eine schriftliche Dokumentation der Wünsche, sicher aufbewahrt, gibt Vertrauten Orientierung. Dies verleiht Kontrolle über den Abschied, ermöglicht eine Zeremonie im Einklang mit eigenen Werten und schenkt den Liebsten Unterstützung in schweren Zeiten. Bestattungsinstitute oder Berater helfen, alles rechtzeitig umzusetzen. Bestattungsvorsorge gestaltet die Zukunft verantwortungsvoll und unterstützt Angehörige. Gibt es keine Bestattungsvorsorge, so dauert die Planung einer Beerdigung im Normalfall 1 bis 2 Wochen.
Ohne Sterbeurkunde ist keine Beerdigung möglich. Sie ist das wichtigste Dokument, das zum Bestatter mitgenommen werden muss. Allerdings sind noch einige andere Papiere notwendig. Außerdem kann das Bestattungsunternehmen helfen, bürokratische Formalitäten bei Behörden, Banken und Versicherungen zu klären. Dann müssen unter Umständen weitere Dokumente mitgebracht werden.
Neben der Sterbeurkunde sind zunächst alle Dokumente wichtig, die Begräbnis und Trauerfeier betreffen. Dazu gehören beispielsweise Unterlagen zum Familiengrab, falls bereits eines existiert. Auch Aufzeichnungen des oder der Verstorbenen zum Ablauf der Feierlichkeit sollten mitgebracht werden, ebenso das Familienbuch mit wichtigen Dokumenten wie Geburts- und Heiratsurkunden.
Daneben kann das Bestattungsunternehmen auch bei der Kommunikation mit Behörden, Unternehmen und Versicherungen helfen. Dann sollten auch weitere Unterlagen wie die Versichertenkarte der Krankenkasse, Daten zur Rentenversicherung oder der Versichertenschein der Lebensversicherung mit dabei sein.
Ein Bestatter kümmert sich um alle organisatorischen und praktischen Angelegenheiten im Zusammenhang mit einer Beerdigung. Er übernimmt verschiedene Aufgaben wie die Abholung des Verstorbenen, die Vorbereitung des Körpers für die Beerdigung, die Koordination und Organisation der Trauerfeier und des Begräbnisses, die Beantragung von Dokumenten und Formalitäten sowie die Bereitstellung von Särgen, Urnen und Blumenschmuck. Ein Bestattungsunternehmen übernimmt in der Regel alle genannten Aufgaben und offeriert ebenso ergänzende Dienste wie Trauerbegleitung und Beratung für die Hinterbliebenen. Auf diese Weise sorgt der Bestatter für die Durchführung aller erforderlichen Schritte, um eine würdevolle Bestattung des Verstorbenen zu organisieren und den Hinterbliebenen eine rasche und reibungslose Lösung zu ermöglichen.
Die Regeln für Bestattungen ist in der Bundesrepublik Deutschland ganz klar Sache der Bundesländer. Eine bewährteste Methode, um den Verlust eines Familienmitglieds zu ehren, besteht natürlich darin, ihn auf dem Friedhof zu beerdigen. Insgesamt 39 Friedhöfe liegen in Herzogenrath und dem näheren Umkreis, wie der Friedhof Hofstadt in Herzogenrath Hofstadt oder der Friedhof Pannesheide in Herzogenrath Mühlenbach. Die Bestattungsgesetze der Bundesländer schreiben aus Gründen der Hygiene und einer geordneten Bestattungskultur einen gewissen sogenannten Friedhofszwang, auch Bestattungspflicht genannt, vor. Das bedeutet, dass ein Verstorbener in Deutschland an einem genau dafür vorgesehenen Ort seine letzte Ruhe finden soll. Es gilt ein Verbot für die Aufbewahrung der Asche in einer Urne zu Hause. Abweichend von der Beerdigung auf dem Friedhof kann an Nordsee und Ostsee auch eine Seebestattung durchgeführt werden. Dazu kommt auch, dass es mittlerweile in einigen wenigen Bundesländern, wie Bremen und NRW, erlaubt ist, die Asche im Wind zu verstreuen. Dafür benötigt man aber auch eine entsprechende Genehmigung.
In Deutschland haben Hinterbliebene die Möglichkeit, aus verschiedenen Bestattungsarten zu wählen, wenn sie sich von einer geliebten Person verabschieden. Oft wird diese Auswahl durch individuelle Überzeugungen, kulturelle Hintergründe und finanzielle Rahmenbedingungen beeinflusst. Neben der traditionellen Erdbestattung und der Feuerbestattung zählt auch die Naturbestattung zu den gängigen Wahlmöglichkeiten. Sowohl Feuer- als auch Erdbestattungen sind gesetzlich in Deutschland zulässig. Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass die Regelungen von Bundesland zu Bundesland variieren können. Bestimmte Formen der Naturbestattung sind ebenfalls gestattet, jedoch sind hierbei bestimmte Maßnahmen zur Bewahrung der Natur und Umwelt zu berücksichtigen. Nicht erlaubt sind in Deutschland beispielsweise Flussbestattung, Felsbestattung sowie eine eigene Aufbewahrung der Urne. Es ist wichtig, vor der Bestattungsplanung in Nordrhein-Westfalen ausführliche Informationen über die spezifischen rechtlichen Vorschriften in diesem Bundesland einzuholen oder sich fachkundig von einem Bestattungsinstitut beraten zu lassen.
Das Bestattungsunternehmen kann den Angehörigen bei vielen Formalitäten helfen. Den Totenschein dürfen Bestatter nicht ausstellen, sie können aber bei der Beantragung der Sterbeurkunde und anderer bürokratischer Aufgaben helfen.
Üblicherweise stellt der Hausarzt oder der diensthabende Arzt im Krankenhaus den Totenschein aus, in jedem Fall aber muss es sich um einen Arzt handeln, der Bestatter ist dazu nicht berechtigt. Ein auf Todesfälle spezialisierter Pathologe wird meist nur hinzugezogen, wenn die Todesursache unklar ist oder auf Fremdverschulden hindeutet. Mit diesem Totenschein muss die Sterbekunde innerhalb von drei Tagen nach dem Tod beim Standesamt beantragt werden. Dazu sollte der Totenschein, ein Personalausweis des Antragstellenden und bei Verheirateten die Heiratsurkunde mitgebracht werden.
Daneben gibt es noch weitere Formalitäten, die die Angehörigen nach dem Tod erledigen müssen. Besonders wichtig ist die Information der Lebens- oder Sterbegeldversicherung, sofern eine solche abgeschlossen wurde. Einige Versicherungen verlangen innerhalb von 24 Stunden eine Benachrichtigung, teilweise schriftlich. Auch die Sozialversicherungsträger wie Kranken- und Rentenkasse müssen informiert werden. Bei all diesen Formalitäten kann der Bestatter helfen.
Mehr Zeit bleibt für die Beantragung des Erbscheins. Er wird vom Nachlassgericht ausgestellt, das meistens beim zuständigen Amtsgericht angesiedelt ist.
Die Kosten für eine Beerdigung in Herzogenrath sind von den Umständen und dem Anspruch abhängig. Günstige Bestattungen beginnen bei rund 3.500,- Euro für eine einfache Beerdigung oder 2.500,- Euro für eine Urnenbeisetzung und sind nach oben hin nahezu unbegrenzt. Preise für eine Bestattung von über 10.000, Euro sind keine Seltenheit. Besprechen Sie Ihre Vorstellungen am besten direkt mit dem Bestattungsinstitut und bitten Sie um eine erste Kostenschätzung.
Einer der größten Kostenblöcke ist die Anlage des Grabs. Allein der Grabstein und die Einfassung kosten schnell mehrere Tausend Euro. Ein Urnengrab ist günstiger, kostet aber ebenfalls meist mehrere Tausend Euro. Viel Geld wird deshalb gespart, wenn bereits ein Familiengrab besteht, in das der oder die Verstorbene gelegt wird. Dann muss lediglich die Grabinschrift aktualisiert werden. Kosten für das Ausheben des Grabes und die anschließende Neuanlage fallen allerdings auch dann an.
Die Kosten für einen Sarg werden häufig unterschätzt und können leicht mehrere Tausend Euro erreichen. Je nach den individuellen Ansprüchen variieren die Preise erheblich. Bei Feuerbestattungen entscheiden sich viele Menschen oft für preisgünstigere Modelle, während die Verbrennungskosten in der Regel nur einige hundert Euro betragen. In der Regel obliegt die Ausstattung des Sargs dem Bestatter. Das Bestattungsinstitut kümmert sich häufig auch um den Transport, arrangiert Blumenschmuck und die Leichenaufbereitung, sofern gewünscht. Für genaue Kostenauskünfte empfiehlt es sich, direkt bei einem Bestattungsunternehmen in Herzogenrath nachzufragen.
Die Kosten für ein Grab variieren je nach gewähltem Friedhof. Es gibt kaum einen anderen Bereich, in dem die Preisunterschiede so deutlich sind wie bei den Friedhofsgebühren, wobei Urnengräber in der Regel preiswerter sind als Gräber für Erdbestattungen.
Was für die Trauerfeier zu bezahlen ist, hängt außer vom Anspruch auch von der Kirchenzugehörigkeit ab. Mitglieder der katholischen Kirche oder einer evangelischen Landeskirche zahlen in der Regel nur eine sogenannte Stolgebühr für die Trauerfeier und eine Gebühr für den Organisten, die oft zusammen weniger als 100 Euro ausmachen. Bedürftigen muss auch dieser Betrag nach Kirchenrecht erlassen werden, da darauf zu achten ist, dass "Bedürftige nicht wegen ihrer Armut der Hilfe der Sakramente beraubt werden". Wenn jedoch ein freier Trauredner und professionelle Musiker gewünscht werden, können die Kosten schnell über 1.000 Euro betragen. Die Ausgaben für den sogenannten Trauerkaffee sind dagegen normalerweise recht gering. Üblich ist in Deutschland nur eine einfache Bewirtung mit Kaffee und Blechkuchen. Wenn die Kosten für die Bestattung von den Hinterbliebenen nicht getragen werden können, kann das Sozialamt die Kosten übernehmen. Diese sogenannte Sozialbestattung ist aber sehr einfach gehalten.
Der Sonderurlaub im Todesfall ist nicht einheitlich geregelt. Grundsätzlich bestimmt der Paragraph 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), dass Beschäftigten für besondere Ereignisse bezahlter Sonderurlaub zusteht. Dazu gehören auch Trauerfälle. Doch der Paragraph regelt weder die Dauer der Freistellung noch legt er fest, bei welchen Verwandten Sonderurlaub gewährt werden muss. Außerdem lässt sich die Lohnzahlung vertraglich ausschließen.
Üblich ist Sonderurlaub beim Tod von Eltern, Kindern (sowohl eigene als auch adoptierte oder Stiefkinder) und Partnern. Teilweise wird auch Sonderurlaub gewährt, wenn Geschwister oder Großeltern gestorben sind. Als Faustregel werden oft zwei oder drei Tage beim Tod des Partners oder der Partnerin genannt, zwei bei Kindern oder Eltern und ein Tag, wenn Großeltern oder Geschwister verstorben sind.
In diesem Sonderurlaub erhalten die Beschäftigten nach Paragraph 616 weiterhin ihr Gehalt. Allerdings kann diese Regelung vertraglich ausgeschlossen werden. Die Angehörigen können dann zwar Urlaub nehmen, müssen dafür aber einen Urlaubstag opfern oder erhalten den freien Tag vom Gehalt abgezogen.
Viele Tarifverträge treffen aber großzügigere Regelungen. Der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) beispielsweise sieht beim Tod von Eltern, Partnern oder Kindern jeweils zwei Tage bezahlten Sonderurlaub vor. Beim Tod von Schwiegereltern oder Geschwistern gibt es keinen bezahlten Sonderurlaub.
Bestimmte Beerdigungskosten können unter spezifischen Bedingungen als steuerlich absetzbar geltend gemacht werden. Dafür müssen drei Kriterien erfüllt sein.
Erstens müssen die Beerdigungskosten höher sein als das geerbte Vermögen. Wenn beispielsweise jemand nach dem Tod eines Elternteils 1.000 Euro erbt, jedoch 3.000 Euro für die Beerdigung aufwenden muss, können die überschüssigen 2.000 Euro steuerlich berücksichtigt werden. Die zweite Bedingung, die erfüllt sein muss, ist, dass die Übernahme der Beerdigungskosten aus rechtlichen oder moralischen Gründen verpflichtend ist. Moralische Verpflichtung bedeutet hier, dass es als angemessen angesehen wird, insbesondere wenn ein verwitweter Elternteil verstorben ist. Wenn beide Bedingungen erfüllt sind, können die Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen betrachtet werden. Tatsächliche Steuervergünstigungen treten jedoch erst in Kraft, wenn die Gesamtausgaben den Schwellenwert von 1,0 bis 7,0 Prozent des Bruttoeinkommens überschreiten. Hierbei werden die Beerdigungskosten zusammen mit anderen außergewöhnlichen Belastungen, wie beispielsweise Krankheitskosten, berücksichtigt.
Die steuerlich absetzbaren Kosten umfassen alle üblichen Ausgaben, wie beispielsweise Blumenschmuck, das Bestattungsunternehmen oder die Bewirtung der Trauergäste. Es gibt keine pauschale Abzugsfähigkeit für Beerdigungskosten.
Der erste Schritt für eine Feuerbestattung ist die Auswahl eines geeigneten Krematoriums. Dabei kann das Bestattungsunternehmen beratend zur Seite stehen. In vielen Regionen existiert ohnehin nur ein einziges Krematorium. Es gehört ebenfalls zur Routine, den Verstorbenen vor der Einäscherung zu reinigen und vorzubereiten.
Die Trauerzeremonie kann sowohl im Krematorium als auch später an der Grabstätte vollzogen werden. Bei einer Zeremonie im Krematorium besteht die Möglichkeit, sich am offenen Sarg von der verstorbenen Person zu verabschieden. Die Einäscherung erfolgt in speziellen Öfen bei hohen Temperaturen und die resultierenden Aschereste werden in eine Urne gegeben, um sie auf vielfältige Weise zu bestatten.
Die Aufwendungen für eine Feuerbestattung können variieren, abhängig von der Wahl des Krematoriums, sind jedoch oft eine preiswertere Alternative zur Erdbestattung. Die Zeitspanne zwischen dem Todesfall und der Einäscherung kann von verschiedenen Bedingungen beeinflusst werden, dauert jedoch in der Regel nur wenige Tage. Kontaktieren Sie ein Bestattungsunternehmen in Herzogenrath, um weitere Informationen zu erhalten.
Wenn jemand heute in Nordrhein-Westfalen verstirbt, hängt der Zeitpunkt der Grablegung von mehreren Faktoren ab, einschließlich kultureller, religiöser und rechtlicher Überlegungen sowie individueller Wünsche der Familie. In einigen Kulturen und Religionen werden Beerdigungen so schnell wie möglich nach dem Tod durchgeführt. Andere Kulturen bevorzugen eine längere Zeitspanne, um den Angehörigen Zeit zur Trauer zu geben und weit entfernt lebende Familienmitglieder zu informieren. Die Wünsche der Familie und engen Freunde des Verstorbenen spielen eine wichtige Rolle bei der Festlegung des Zeitpunkts. Die Verfügbarkeit des Friedhofs, des Bestattungsunternehmens, des Geistlichen oder Redners und anderer Dienstleister kann den Zeitpunkt der Beerdigung beeinflussen. Gemäß der verschiedenen Gesetze auf Landesebene muss die Bestattung innerhalb einer bestimmten Frist nach dem Tod erfolgen. Diese Frist kann je nach Art der Bestattung unterschiedlich sein. Die genauen Fristen können sich ändern, daher ist es wichtig, die aktuelle Gesetzgebung zu überprüfen. Im Bundesland Nordrhein-Westfalen gilt eine Mindestfrist von 24 Stunden für die Bestattung eines Verstorbenen. Die Beerdigung kann jedoch auch erst nach 10 Tagen erfolgen. Dabei gilt eine Höchstdauer von 10 Tagen für Erdbestattungen, während Urnenbestattungen innerhalb von 6 Wochen durchgeführt werden müssen.

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