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Karte mit Treffern für bestatter in herrsching am ammersee

Bestatter in Herrsching am Ammersee (10 Treffer)

Häufige Fragen

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Wenn Sie sich für eine Einäscherung entscheiden, darf die Urne samt Asche hierzulande nicht mit nach Hause genommen werden. In verschiedenen anderen Ländern der Erde mag das hingegen erlaubt und gewöhnlich sein. Mit Ausnahmen in einigen Bundesländern (wie in Bremen und NRW, wo es unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist, die Asche eines Verstorbenen zu verstreuen), gilt in Deutschland in der Regel die Bestattungspflicht. Diese Verpflichtung bedeutet, dass die Angehörigen das verstorbene Familienmitglied an einem dafür vorgesehenen Ort, im Allgemeinen also auf dem Friedhof, bestatten müssen. Bewohnern von Herrsching a. Ammersee sollten Friedhöfe wie die folgenden, die sich allesamt in Herrsching a. Ammersee und der näheren Umgebung befinden, bekannt vorkommen:

* Friedhof Riederau (86911 Riederau)
* Friedhof Hechendorf (82229 Hechendorf)
* Friedhof Breitbrunn (82211 Breitbrunn)

Die Beerdigung auf dem Friedhof bietet die Möglichkeit zur persönlichen Abschiednahme und Erinnerung an einen geliebten Menschen durch die individuelle Gestaltung des Grabsteins und des Grabes mit Grabschmuck, wie Blumen, Gestecke oder persönliche Gegenstände. Gleichzeitig ist die Betreuung des Grabes ein bedeutender Aspekt der letzten Ruhe auf dem Friedhof. Die Vorschriften zur Gestaltung und Pflege der Grabstätte sind in den meisten Fällen, wie auch in Herrsching a. Ammersee, in der Friedhofsordnung des jeweiligen Friedhofs dokumentiert.
In Deutschland haben Hinterbliebene die Möglichkeit, aus verschiedenen Bestattungsarten zu wählen, wenn sie sich von einem geliebten Menschen verabschieden. Diese Wahl hängt oftmals von persönlichen Überzeugungen, kulturellen Einflüssen und finanziellen Möglichkeiten ab. Neben der traditionellen Erdbestattung und der Feuerbestattung zählt auch die Naturbestattung zu den gängigen Wahlmöglichkeiten. In Deutschland sind sowohl Erdbestattungen als auch Feuerbestattungen legal. Die genauen Regelungen und Anforderungen können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Bestimmte Formen der Naturbestattung sind ebenfalls gestattet, unterliegen allerdings spezifischen Anforderungen zum Schutz von Natur und Umwelt. Nicht gestattet sind in Deutschland beispielsweise Luftbestattung, Felsbestattung sowie eine eigene Aufbewahrung der Urne. Bevor in Bayern eine Bestattungsart gewählt wird, ist es ratsam, sich im Vorhinein über die geltenden rechtlichen Vorschriften in diesem Bundesland zu informieren oder die Expertise eines Bestattungsinstituts in Anspruch zu nehmen.
Zu den Aufgaben des Bestattungsunternehmens gehört auch die Unterstützung der Angehörigen bei Formalitäten. Der Totenschein kann aber ausschließlich von einem Arzt ausgestellt werden. Üblicherweise ist das der Hausarzt oder der diensthabende Arzt im Krankenhaus. Ein auf Todesfälle spezialisierter Pathologe wird meist nur hinzugezogen, wenn die Todesursache unklar ist oder auf Fremdverschulden hindeutet. Dagegen dürfen die Bestatter keinen Totenschein ausstellen, sie können aber bei der Beantragung der Sterbeurkunde und anderer Formalitäten helfen.
Die Sterbeurkunde wird dagegen vom Standesamt ausgestellt. Der Totenschein ist keine Sterbeurkunde und ersetzt diese auch nicht. Er sollte aber bei der Beantragung der Urkunde mitgebracht werden, ebenso ein Personalausweis und - bei Ehepartnern - die Heiratsurkunde. Die Meldung beim Standesamt muss spätestens am dritten Werktag nach dem Tod erfolgen.
Viele Bestatter bieten Unterstützung bei diesen und anderen Formalitäten an. Wichtig ist etwa die sofortige Benachrichtigung der Lebens- oder Sterbegeldversicherung, sofern vorhanden. Es ist ratsam, dies gleich am Tag des Todes zu erledigen, um den Anspruch nicht zu verlieren. Ebenso müssen die Sozialversicherungsträger informiert werden, beispielsweise die Krankenversicherung.
Für die Beantragung des Erbscheins steht in der Regel mehr Zeit zur Verfügung. Dieser wird vom Nachlassgericht ausgestellt, das in den meisten Fällen beim zuständigen Amtsgericht angesiedelt ist.
Die Bestattungskosten in Herrsching a. Ammersee sind stark abhängig von den individuellen Umständen und den persönlichen Vorstellungen. In der Regel bewegen sich die Preise für eine Bestattung jedoch schnell über 10.000 Euro. Es sind aber meist kostengünstigere Optionen verfügbar, bei denen Bestattungen oft ab 3.500 Euro und Urnenbestattungen ab 2.500 Euro möglich sind. Nach oben hin sind praktisch keine Grenzen gesetzt. Am besten ist es, die eigenen Vorstellungen direkt mit einem Bestattungsinstitut zu besprechen und eine erste Kostenschätzung anzufordern.
Viel Geld muss bei einer Bestattung für die Gestaltung des Grabes eingeplant werden, sofern es nicht bereits vorhanden ist. Allein für den Grabstein und die Umrandung können schnell mehrere Tausend Euro anfallen. Auch ein Urnengrab verursacht in der Regel Kosten in Höhe von mehreren Tausend Euro, ist aber im Regelfall günstiger als ein klassisches Grab. Wenn bereits ein Familiengrab vorhanden ist, in dem die Verstorbene oder der Verstorbene beigesetzt werden kann, reduziert das die Kosten erheblich. In diesem Fall muss lediglich die Grabinschrift aktualisiert werden. Für das Ausheben des Grabes und die anschließende Neugestaltung fallen allerdings in beiden Fällen weitere Kosten an.
Es wird oft übersehen, wie hoch die Kosten für einen Sarg sein können, die nicht selten mehrere Tausend Euro betragen. Die Preise variieren erheblich, abhängig von den individuellen Ansprüchen. Gerade bei Feuerbestattungen bevorzugen viele Menschen preisgünstigere Modelle, während die Kosten für die Verbrennung selbst in der Regel nur einige hundert Euro betragen. Die Ausstattung des Sargs wird in der Regel vom Bestatter übernommen. Das Bestattungsinstitut organisiert oft auch den Transport, kümmert sich auf Wunsch um Blumenschmuck und die Aufbereitung der Leiche. Für detaillierte Kostenangaben empfiehlt es sich, direkt bei einem Bestattungsunternehmen in Herrsching a. Ammersee nachzufragen.
Die Kosten für ein Grab variieren je nach gewähltem Friedhof. Es gibt kaum einen anderen Bereich, in dem die Preisunterschiede so deutlich sind wie bei den Friedhofsgebühren, wobei Urnengräber in der Regel preiswerter sind als Gräber für Erdbestattungen.
Werden für die Feierlichkeiten ein freier Trauredner und professionelle Musiker in Anspruch genommen werden, können die Kosten leicht über 1.000 Euro steigen. Deutlich günstiger ist eine kirchliche Bestattung, zumindest für Kirchenmitglieder. Dann fallen nur eine geringe Stolgebühr sowie ein Entgelt für den Organisten an. Beides zusammen liegt oft unter 100 Euro. Auch die Bewertungskosten halten sich im Rahmen, da beim sogenannten Trauerkaffee üblicherweise nur Kaffee und einfache Blechkuchen angeboten werden. Wenn die Kosten für die Bestattung von den Hinterbliebenen nicht getragen werden können, kann das Sozialamt die Kosten übernehmen. Diese sogenannte Sozialbestattung ist aber sehr einfach gehalten.
Die Bestattersuche ist in der Regel die Aufgabe der engsten Angehörigen des Verstorbenen, insbesondere des nächsten Familienmitglieds oder des Testamentsvollstreckers, falls vorhanden. Bei der Wahl sollte darauf geachtet werden, dass der Bestatter verständnisvoll und kompet handelt. Es ist von großer Bedeutung, dass er die individuellen Wünsche des Verstorbenen oder der Hinterbliebenen berücksichtigt und die Bestattung entsprechend gestaltet. Zudem spielt die Reputation und Expertise des Bestatters eine entscheidende Rolle, ebenso wie seine Fähigkeit, alle notwendigen Formalitäten und Arrangements zu übernehmen.
Die Planung einer Bestattung ist sowohl emotional als auch organisatorisch anspruchsvoll. Für die Planung einer Bestattung könnte Ihnen diese Checkliste eine Orientierung bieten.

* Benachrichtigung der engsten Angehörigen und weitere Schritte besprechen
* Wichtige Unterlagen suchen
* Verträge und Verfügungen des Verstorbenen suchen und entsprechend handeln
* Bestatter auswählen und Bestattungsvertrag schließen
* Bestimmung der Bestattungsform
* Überführung des Leichnams
* Sterbeurkunde ausstellen lassen
* Grabnutzungsrechte erwerben bzw. verlängern
* Termin für Bestattung festlegen
* Genehmigung des Krematoriums einholen (nur bei Feuerbestattungen)
* Terminabsprache und Trauergespräch mit dem Pfarrer oder Trauerredner
* Grabschmuck bestellen und Gaststätte für Leichenschmaus reservieren
* Danksagungskarten und/oder Danksagungsanzeige
* Laufende Zahlungen abbrechen & Verträge kündigen
* Abmelden bei Versicherungen, Behörden usw.
* Akte mit wichtigen Dokumenten anlegen
* Räumung der Wohnung
* Erbschein beantragen
* Grabpflege organisieren


Bedenken Sie dabei, dass die Anforderungen und Traditionen je nach kultureller, religiöser und individueller Präferenz stark variieren können. Achten Sie darauf, dass die die lokalen Vorschriften eingehalten und die individuellen Präferenzen des Verstorbenen oder der Familie ernst genommen werden.
Friedwälder - das bedeutet die letzte Ruhe für geliebte Angehörige mitten im Wald, Eins werden mit der Natur. Der Friedwald stellt eine moderne und angemessene Alternative zur herkömmlichen Grabbestattung dar. Der für die Beisetzung verantwortliche Angehörige oder sogar man selbst (zu Lebzeiten) kann sich in einem Friedwald einen Baum aussuchen, an dem die Urne mit der Asche beigesetzt und somit wieder der Natur zugeführt werden soll. Die Urne baut sich über die Zeit dabei vollständig ab. Diese Bestattungsart bietet eine vollständig natürliche Umgebung, an der auch Grabsteine und Grabschmuck nicht gestattet sind, kleine Täfelchen an den Bäumen weisen jedoch auf den dort bestatteten Verstorbenen hin. Der Friedwald Duttenstein bei Osterhofen (Landkreis Heidenheim) oder auch der Friedwald Altmühltal in Pappenheim bei Pappenheim (Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen) liegen nahe Herrsching a. Ammersee und bieten die nötigen Voraussetzungen, wenn Sie sich für eine natürliche Beisetzung im Friedwald entschieden haben.
Die Dauer der Vorbereitung einer Beerdigung kann variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Wünsche der Familie, religiöse oder kulturelle Gepflogenheiten, die Verfügbarkeit des gewünschten Friedhofs und des Bestatters sowie rechtliche Anforderungen. In der Regel dauert es etwa 1 bis 2 Wochen, um eine Beerdigung zu gestalten. Dies ermöglicht ausreichend Zeit für die Planung der Zeremonie, die Auswahl eines Sargs oder einer Urne, die Koordinierung von Blumen, Musik und anderen Details. In einigen Fällen, wie bei internationalen oder komplexen Bestattungen, kann die Vorbereitungszeit jedoch länger sein. Die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Bestattungsunternehmen kann dabei helfen, den Prozess reibungsloser zu gestalten. Eine Vorsorge für die Bestattung kann dazu beitragen, den Planungsprozess schneller und reibungsloser zu gestalten.
Für die Beerdigung selbst benötigt der Bestatter nur wenige Dokumente, doch er kann bei den erforderlichen Formalitäten zu helfen. Dann sind oft ergänzende Unterlagen vonnöten.
Die Sterbeurkunde ist ein zentrales Dokument für die Bestattungsformalitäten, da ohne sie keine Beerdigung möglich ist. Falls die Sterbeurkunde noch nicht vorliegt, kann der Bestatter bei der Antragstellung behilflich sein. Ist bereits eine Grabstätte vorhanden, sind die entsprechenden Nachweise mitzubringen.
Darüber hinaus haben alle Unterlagen, in denen der oder die Verstorbene spezielle Beerdigungswünsche festgehalten hat, eine hohe Bedeutung. Zusätzlich werden der Personalausweis des Verstorbenen, die Geburtsurkunde bei ledig Verstorbenen, das Familienbuch oder die Heiratsurkunde bei Verheirateten sowie die Sterbeurkunde des Ehegatten oder der Ehegattin bei Verwitweten benötigt. Geschiedene sollten das Scheidungsurteil oder den Scheidungsbeschluss bereithalten.
Außerdem kann das Bestattungsunternehmen bei weiteren Formalitäten helfen, dazu gehören beispielsweise Unterlagen für die Rentenversicherung. Wenn möglich, empfiehlt es sich, alle notwendigen Unterlagen gemäß unserer Checkliste bereitzuhalten, sofern sie schon vorhanden sind.
Ein Bestatter ist ein sensibler Unterstützer in Momenten der Trauer und des Abschieds. Seine vorrangige Rolle besteht darin, den Hinterbliebenen in dieser emotionaler anspruchsvollen Phase beizustehen. Von der sorgfältigen Planung der Beisetzung bis hin zur Organisation der Trauerfeier trägt das Bestattungsunternehmen vielfältige Verantwortung. Es berät bei der Auswahl der Lieder für die Beerdigung, bei der Entscheidung über den angemessenen Sarg oder die Urne sowie bei der Gestaltung einfühlsamer Trauerkarten, Trauer- und Todesanzeigen. Ebenso kümmert sich der Bestatter um formale Angelegenheiten und koordiniert alle Schritte mit dem Friedhof oder Krematorium. Diese akribische Planung entlastet die Hinterbliebenen enorm und schenkt Raum für ihre Trauer. Als vertrauenswürdiger Ansprechpartner bietet er eine schnelle und unkomplizierte Lösung, um den Prozess für die Trauernden möglichst reibungslos zu gestalten.
Das Bestattungsrecht ist in Deutschland Ländersache. Für Bestattungen in Herrsching a. Ammersee gilt somit das Bestattungsgesetz Bayerns. Darin ist unter anderem eine Bestattungspflicht festgelegt. Tote müssen demnach auf einem Friedhof beerdigt werden.
Das bayerische Bestattungsgesetz macht keine Angaben zu dem Zeitraum, in dem die Leiche überführt werden muss, die Überführung muss aber zeitnah erfolgen. In anderen Bundesländern ist eine Frist von 24 bis 48 Stunden üblich. Festgelegt ist auch, wie lange es bis zur Beerdigung dauern darf. Gleich ist in allen deutschen Bundesländern die Regel, nach der Tote frühstens 48 Stunden nach dem Ableben beerdigt werden dürfen. Maximal dürfen bis zur Bestattung in Bayern vier Tage vergehen. Bayern gehört mit fünf weiteren Ländern zu jenen Gebieten, in denen die 1934 erlassene Reichsgesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens keine Gültigkeit mehr hat.
Bevor eine Feuerbestattung erfolgen kann, muss zunächst ein Krematorium ausgewählt werden. Hierbei kann das Bestattungsunternehmen Hilfe leisten. In vielen Gebieten existiert jedoch lediglich ein einziges Krematorium. Auch bei einer Einäscherung ist es üblich, den Leichnam zu reinigen und vorzubereiten.
Die Gedenkfeier kann sowohl im Krematorium als auch zu einem späteren Zeitpunkt an der Grabstätte vollzogen werden. Im ersten Szenario besteht die Möglichkeit, sich am offenen Sarg von der verstorbenen Person zu verabschieden. Die Einäscherung erfolgt in speziellen Öfen bei hohen Temperaturen und die Aschereste werden in eine Urne gegeben, um sie auf vielfältige Weise beizusetzen.
Die finanziellen Aufwendungen für eine Feuerbestattung schwanken abhängig vom Krematorium, jedoch ist diese Variante oft günstiger als eine Erdbestattung. Die Zeitspanne zwischen Tod und Einäscherung kann von verschiedenen Bedingungen abhängig sein, dauert jedoch in der Regel nur wenige Tage. Wenn Sie weitere Informationen wünschen, kontaktieren Sie bitte ein Bestattungsunternehmen in Herrsching a. Ammersee.
Der Sonderurlaub im Todesfall ist nicht einheitlich geregelt. Grundsätzlich bestimmt der Paragraph 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), dass Beschäftigten für besondere Ereignisse bezahlter Sonderurlaub zusteht. Dazu gehören auch Trauerfälle. Doch der Paragraph regelt weder die Dauer der Freistellung noch legt er fest, bei welchen Verwandten Sonderurlaub gewährt werden muss. Außerdem lässt sich die Lohnzahlung vertraglich ausschließen.
Üblich ist Sonderurlaub beim Tod von Eltern, Kindern (sowohl eigene als auch adoptierte oder Stiefkinder) und Partnern. Teilweise wird auch Sonderurlaub gewährt, wenn Geschwister oder Großeltern gestorben sind. Als Faustregel werden oft zwei oder drei Tage beim Tod des Partners oder der Partnerin genannt, zwei bei Kindern oder Eltern und ein Tag, wenn Großeltern oder Geschwister verstorben sind.
In diesem Sonderurlaub erhalten die Beschäftigten nach Paragraph 616 weiterhin ihr Gehalt. Allerdings kann diese Regelung vertraglich ausgeschlossen werden. Die Angehörigen können dann zwar Urlaub nehmen, müssen dafür aber einen Urlaubstag opfern oder erhalten den freien Tag vom Gehalt abgezogen.
Viele Tarifverträge treffen aber großzügigere Regelungen. Der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) beispielsweise sieht beim Tod von Eltern, Partnern oder Kindern jeweils zwei Tage bezahlten Sonderurlaub vor. Beim Tod von Schwiegereltern oder Geschwistern gibt es keinen bezahlten Sonderurlaub.
Der Zeitpunkt für eine Beisetzung in Bayern kann stark von den kulturellen, religiösen, rechtlichen und persönlichen Vorlieben abhängen. In vielen Kulturen gibt es Traditionen und Rituale, die den Zeitpunkt der Beerdigung beeinflussen können. Zum Beispiel werden in einigen religiösen Gemeinschaften Beerdigungen innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach dem Tod bevorzugt, während in anderen Kulturen eine längere Zeitspanne üblich ist, um den Angehörigen Zeit zur Trauer zu geben und weit entfernt lebende Familienmitglieder zu erreichen. Es ist allerdings von großer Bedeutung zu beachten, welche genauen Bestattungsfristen in den einzelnen Bundesländern gelten.. In Bayern müssen Erdbestattungen innerhalb von maximal 96 Stunden (gemäß § 19 BestVO) stattfinden.

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