UNICEF: Die zehn wichtigsten Kinderrechte
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UNICEF: Die zehn wichtigsten Kinderrechte

Bereits in der Genfer Konvention von 1924 findet der besondere Schutz von Kindern seinen Niederschlag. 1989 wurde die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet, bis auf die USA haben alle Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen die Konvention unterzeichnet. Darin finden sich auch die zehn wichtigsten Kinderrechte.

UNICEF setzt sich für eine kindgerechte Welt ein

Das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen UNICEF (United Nations International Children‘s Emercency Fund) ist das für Kinderrechte zuständige Organ der Vereinten Nationen (UN). Ursprünglich 1946 für die Belange europäischer Kinder nach dem Zweiten Weltkrieg gegründet, ist UNICEF heutzutage vor allem in den Entwicklungsländern tätig. Ziel von UNICEF ist es, eine kindgerechte Welt zu schaffen, indem die formulierten Kinderrechte umgesetzt werden. Die Kinderrechtskonvention von 1989 gilt für alle Kinder bis 18 Jahreunabhängig von Herkunft, Hautfarbe und Religion. Die zehn Kinderrechte lauten wie folgt:

  1. Gleichheit: Alle Kinder haben die gleichen Rechte – Mädchen wie Jungen. Kein Kind darf benachteiligt werden.
  2. Gesundheit: Kinder haben das Recht auf nahrhaftes Essen und medizinische Versorgung.
  3. Bildung: Kinder haben das Recht zu lernen, da nur durch Bildung Wege aus der Armut gefunden werden können.
  4. Spiel und Freizeit: Kinder haben das Recht zu spielen, zu entdecken, sich weiterzuentwickeln.
  5. Freie Meinungsäußerung und Beteiligung: Kinder haben das Recht, sich bei allen Fragen, die sie betreffen, zu informieren und mitzubestimmen.
  6. Gewaltfreie Erziehung: Kinder haben das Recht, dass ihre Würde geachtet wird. Sie dürfen nicht geschlagen, bedroht oder beschimpft werden.
  7. Schutz im Krieg und auf der Flucht: Kinder haben das Recht, im Krieg besonders geschützt zu werden. Muss ein Kind in ein anderes Land fliehen, hat es die gleichen Rechte wie ein dort geborenes Kind.
  8. Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung: Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung.
  9. Elterliche Fürsorge: Kinder haben das Recht, bei den Eltern zu leben sowie auf liebevolle Betreuung.
  10. Besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung: Behinderte Kinder haben das Recht auf zusätzliche Unterstützung und Hilfe, damit sie aktiv am Leben teilnehmen können.
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