Künstlernamen: Darf jeder einen haben?
Ein Künstlername für das Star-Image
Was haben Farrokh Bulsara und Franz Eugen Helmuth Manfred Nidl miteinander gemeinsam? Beide Popstars führen Künstlernamen, sogar mit identischem Vornamen – auch wenn sich die Musik von Freddie Mercury und Freddy Quinn um Welten voneinander unterscheidet. Mercury machte den Spitznamen seiner Kindheit zum ersten Teil seines Künstlernamens, der in Österreich geborene Quinn den Nachnamen seines irischen Vaters. An diesen Beispielen erkennt man das Rezept vieler Künstlernamen: Gern wird der Geburtsname verfremdet oder nur ein Teil davon übernommen und durch einen erdachten Zusatz erweitert, der besser zum angestrebten Image und der künstlerischen Leistung passt: Freddie Mercury (englischer Begriff für Quecksilber, steht außerdem für den Götterboten Merkur) fand den perfekten Namen für seine dynamische Performance als Sänger der Band Queen. Freddy Quinns Name passt gut zur Sehnsucht, Weite und Seefahrt, die er in seinen Liedern thematisierte.
Manchmal wird ein Künstlername auch aus einem ganz anderen Grund geführt: Etwa, wenn Prominente ihre Privatsphäre schützen und ihre künstlerische von der bürgerlichen Identität trennen wollen.
Wie offiziell ist ein Künstlername?
Grundsätzlich steht es jedem Menschen frei, sich einen anderen Namen zuzulegen und sich anders nennen zu lassen. Künstlernamen sind in fast allen Fällen Teil des öffentlichen Auftretens, gehören zum Image und werden so Teil einer Marke. Ihr Schutz ist auf drei Arten möglich:
- Das Urheberrecht billigt kreativ Schaffenden das Recht zu, ihr Werk mit einem Namen zu versehen, der nicht der eigene, eingetragene Geburtsname sein muss. Hier ist dann juristisch von einem Pseudonym die Rede. Sollte jemand anderes mit demselben Pseudonym im gleichen Tätigkeitsbereich aktiv werden, muss im Streitfall nachgewiesen werden, wer es zuerst öffentlich geführt hat. Als der Sänger Norbert Hähnel unter anderem im Vorprogramm der Band Die Toten Hosen als Heino auftrat, ließ ihm der schon lange als Heino auftretende Sänger Heinz-Georg Kramm diese Namensführung untersagen. Hähnel behauptete zwar, der „wahre Heino“ zu sein, doch der „echte“ Heino gewann den Prozess.
- Ein Künstlername kann im Rahmen des deutschen und europäischen Markenrechts als Marke geschützt werden. Dafür muss die antragstellende Person selbst recherchieren, inwieweit der Name bereits anderweitig im selben Tätigkeitsbereich verwendet wird. Die Eintragung als Marke bietet demjenigen, der sich diesen Schutz zuerst sichert, meist eine starke juristische Handhabe gegenüber anderen, die ebenfalls diesen Künstlernamen führen. Sollte jemand den strittigen Künstlernamen jedoch schon sehr lange führen, wird die Argumentation schwierig. Der schnelle Eintrag ins Markenregister setzt nicht automatisch ältere Gewohnheitsrechte außer Kraft nur, weil kein Markenschutz vorliegt.
- Seit 2010 ist der Eintrag eines Künstlernamens in die Personalpapiere möglich. Dazu muss jedoch der Nachweis geführt werden, dass der Name einer breiteren Öffentlichkeit bekannt und sehr eng mit der künstlerischen Tätigkeit verbunden ist. Das lässt sich unter anderem durch Veröffentlichungen, Produkte wie CD-Cover und Buchumschläge, durch Programme, Mitgliedschaft in entsprechenden Berufsverbänden sowie Abrechnungen mit Agenturen oder der Künstlersozialkasse belegen. Zum Künstlernamen muss also tatsächlich eine künstlerische Leistung gehören. Es liegt jedoch im Ermessen der Behörde, diese anzuerkennen oder nicht.
Ach ja: Bill Clinton wurde als William Jefferson Blythe III. geboren, Willy Brandt als Herbert Frahm, Lady Gaga als Stefani Joanne Angelina Germanotta und Lana Del Rey als Elizabeth Woolridge Grant. Und sicherlich wird es jeder nachvollziehen können, dass Anis Mohamed Youssef Ferchichi als Bushido auftritt – wie ein Monchhichi möchte schließlich kein Rapper heißen.