Irreführende Emojis! Frau muss Schadensersatz zahlen
In Israel wurde eine Frau auf Schadensersatz verklagt. Sie hatte einem Vermieter per Textnachricht Interesse an einer Wohnung signalisiert. Es gingen mehrere Nachrichten hin und her, in denen man ausmachte, einen Mietvertrag aufzusetzen. Als die Dame es sich dann aber doch anders überlegte, fühlte sich der Vermieter um sein Recht betrogen. Schließlich hatte ihm die Frau nicht nur geschrieben, dass sie interessiert sei. Sie fügte auch noch zwei Emojis hinzu: eine Tänzerin und eine Sektflasche mit knallendem Korken. Wenn diese Symbole keine Begeisterung an der Wohnung ausdrückten! Er war daher der Meinung, durch die Textnachrichten sei bereits ein Vertrag zustande gekommen.
Die Textnachricht der Frau sah – frei aus dem Hebräischen – so aus:
„Guten Morgen (Emoji) Am Haus interessiert (Emoji) Müssen nur die Details diskutieren … Wann ist eine gute Zeit für Sie?“
Der Kläger war wohl fest davon ausgegangen, dass er eine Mieterin gefunden hatte. Nachdem er mehrere Nachrichten mit der Interessentin hin- und hergeschrieben hatte, einigte man sich darauf, einen Mietvertrag aufzusetzen. Er löschte auch die Anzeige zu seiner Mietwohnung aus dem Internet. Danach sagte die Interessentin aber wieder ab. Eine ärgerliche Sache für den Vermieter – so ärgerlich, dass er sich einen Anwalt nahm. Er verlangte von der Frau Schadensersatz.
Reichen Emojis für eine Willenserklärung?
Das Gericht sollte nun entscheiden, wie die Emojis rechtlich auszulegen sind. Kam durch die Textnachrichten ein Mietvertrag zustande? Nicht direkt, urteilte das Gericht. Die Frau hatte keinen Vertrag mit dem Vermieter geschlossen, aber ein großes Interesse am Vertragsabschluss gezeigt. Dafür seien auch die Emojis verantwortlich. Denn das tanzende Männchen und die Sektflasche hatten den Mann in die Irre geführt. Die Frau wurde zu einer Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 8000 Schekeln (ca. 2000 Euro) verurteilt.
Halten Sie in Zukunft also lieber Ihren Daumen zurück und verschicken keine Emojis – jemand könnte sie missverstehen.
Auch in Deutschland gab es übrigens schon einen Rechtsfall um die Verwendung von Emojis. In den Kommentaren unter einem Facebook-Post bezog sich ein Angestellter mit einem Schweine-Emoji auf seinen Chef. Daraufhin wurde er fristlos entlassen. Das LAG Baden-Württemberg gab dem Arbeitgeber aber nicht recht. Das Emoji stelle zwar eine grobe Beleidigung dar, sei aber kein Grund für eine fristlose Entlassung.