Top 5: effektive Tipps zum Geldsparen
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Top 5: effektive Tipps zum Geldsparen

An der Steuer führt kein Weg vorbei. Um ganz legal und ohne viel Aufwand Geld einzusparen, müssen Sie kein Wirtschaftsstudium absolvieren. Mit den fünf einfachen Tipps des Berliner Stadtteilportals QIEZ holen Sie bei der Steuererklärung das Beste für sich heraus.

Für Sorgfältige: das Haushaltsbuch

Es klingt nicht verlockend, jeden Tag Ausgaben niederzuschreiben: Man fühlt sich ertappt, wenn das Essen mit Freunden als rote Zahl verbucht wird. Dabei ist das Haushaltsbuch keine moralische Instanz, es sammelt lediglich alle finanziellen Fakten – Ausgaben wie Einnahmen – und verschafft Ihnen einen Überblick über außergewöhnliche Belastungen, die Sie bei der Steuer geltend machen können: Ihre Kur, die Studiengebühren Ihres Kindes oder sogar das Allergiebettzeug. Noch effizienter wird es, wenn Sie parallel alle Belege gleich sortiert abheften.

Für Bequeme: der Steuerberater

Selbstgemacht ist es doch am besten? Das gilt in keinem Fall bei der Steuer. Das deutsche Steuersystem ist verzwickt und wird Jahr für Jahr neuen Bedingungen angepasst. Um den Überblick zu behalten, muss man sich in Vollzeit damit beschäftigen. Ein guter Steuerberater kennt den aktuellen Stand und Ihre berufsspezifischen Möglichkeiten, Steuervorteile zu nutzen. Die beruflich veranlassten Kosten für den Steuerberater können Sie als Betriebsausgaben oder Werbungskosten vollständig absetzen.

Für Schlauköpfe: die haushaltsnahen Dienstleistungen

Dass man haushaltsnahe Dienstleistungen wie Handwerker, Pflegedienste und Haushaltshilfen absetzen kann, wissen Sie vielleicht schon. Aber dass man die Putzkraft nicht selbst anstellen muss? Werfen Sie einen Blick in die Betriebskostenabrechnung Ihrer Wohnung: Die Posten Hausmeister, Treppenreinigung, Gartenpflege oder Winterdienst können Sie gut und gerne in Ihrer Steuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen. Dafür benötigen Sie eine Bescheinigung, die Sie bei Ihrem Vermieter einfordern können. Die Betriebskostenabrechnung reicht als Nachweis nicht aus.

Für Wohltäter: die Spenden

Wenn Sie Gutes tun, können Sie das steuerlich zwar nicht grenzenlos absetzen, aber immerhin werden Spenden bis zu zwanzig Prozent Ihrer Einkünfte angerechnet. Eine Bedingung ist, dass für die Zuwendung keine Gegenleistung erwartet wird. Wählen Sie für Ihre freiwilligen finanziellen Unterstützungen unbedingt gemeinnützige Organisationen, die Spendenquittungen ausstellen können. Spenden an Stiftungen und politische Parteien werden steuerlich bevorzugt.

Für Akkurate: die Versicherungen

Die Krankenversicherung und Rentenversicherung geben Sie schon in der Steuererklärung an? Doch neben der gesetzlichen Rente können Sie auch Ihre privaten Vorsorgen wie Rürup-Verträge und Einzahlungen bei einem Versorgungswerk anrechnen. Grundsätzlich gilt: Alle Versicherungen, die Ihrer Gesundheitsvorsorge, Einkommensabsicherung und der Ausübung Ihres Beruf zugutekommen, können Sie absetzen.

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