Erbschaft aus heiterem Himmel: Was jetzt zu tun ist
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Erbschaft aus heiterem Himmel: Was jetzt zu tun ist

Die einen sterben, die anderen erben. Allerdings kommt es nicht allzu häufig vor, dass man völlig unvermittelt zum Erben wird. Falls doch der Brief oder Anruf vom Notar kommt, gilt: wohl überlegt handeln. Nicht immer steckt hinter einer Erbschaft ein großes Vermögen. Auch Schulden können vererbt werden. Falls die Erbschaft aus heiterem Himmel kommt, helfen diese Eckpunkte.

Das Erbe ausschlagen: Frist beachten

Wenn das Nachlassgericht das Testament des Verstorbenen öffnet, werden alle Erben schriftlich über die Erbschaft informiert. Dann müssen Sie sich entscheiden: annehmen oder ausschlagen? Die Hinterbliebenen haben sechs Wochen Zeit, um das Erbe auszuschlagen.

Das Erbe nicht antreten: Das ergibt zum Beispiel Sinn, wenn statt Immobilien und Goldbarren nur ein Berg Schulden anfällt. Um recherchieren zu können, wie es um das Vermögen des Erblassers steht, benötigen Erben ein notariell beurkundetes Testament, in dem Sie namentlich erwähnt werden. Oder einen sogenannten Erbschein. Erst dann erteilen Banken und andere Stellen Auskunft über mögliche Schulden.

Den Erbschein beantragen

Nicht immer ist der Erbschein bereits vorhanden: Gibt es ein handschriftlich verfasstes Testament ohne namentliche Nennung der Erben, muss der Erbschein beim zuständigen Gericht beantragt werden. Das kostet nicht nur Geld, sondern auch Zeit: Je nach Bundesland kann die Ausstellung mehrere Monate in Anspruch nehmen.

In der Zwischenzeit muss der Erbe alle anfallenden Aufgaben übernehmen und eventuelle Kosten tragen. Als Erbe ist man Ansprechpartner für Gerichte, Behörden und Gläubiger. Und falls im Testament gefordert wird, dass beispielsweise ein Neffe und eine wohltätige Organisation ebenfalls am Nachlass beteiligt werden sollen, muss der Erbe diesen Anweisungen nachkommen.

Erbschaft ohne Risiko

Besteht der Nachlass nur aus Schulden, muss der Erbberechtigte nicht mit seinem eigenen Vermögen haften. Selbst wenn die Erbschaft angetreten wird, kann man im Nachhinein eine Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz beantragen. Somit fallen die Kreditschulden des Erblassers nicht auf die Hinterbliebenen zurück.

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