Zeuge auf dem Armaturenbrett: Sind Dashcams in Deutschland zugelassen?
Die Verwendung der Mini-Videokameras sind in Deutschland bereits seit längerem umstritten, eine gesetzliche Regelung für die Nutzung von Dashcams im Auto gibt es nach wie vor nicht. Die Installation von Dashcams scheint verlockend, können sie im Falle eines Unfalls die Verkehrsverstöße anderer Verkehrsteilnehmer aufzeichnen und vor Gericht als Beweismittel dienen.
Dashcams nur anlassbezogen zulässig?
Ein Expertengremium kam auf dem Verkehrsgerichtstag 2016 zu dem Schluss, dass Dashcam-Aufnahmen „anlassbezogen zulässig seien – etwa bei einem drohenden Unfall“. Tipps für die reale Umsetzung gab das Gremium allerdings nicht, stellt sich doch die Frage, wie die Kamera eingeschaltet werden soll, wenn ein Unfall kurz bevorsteht.
Verwendung von Dashcams keine Verletzung von Persönlichkeitsrechten
Weit pragmatischer scheint die Lösung eines Landshuter Gerichtes, dessen Urteil durchaus richtungsweisen sein könnte. In einem konkreten Fall kam es am Flughafen München zu einem Verkehrsunfall, dessen Hergang nur durch die Aufnahme einer Dashcam aufgeklärt werden konnte. Der Verursacher des Unfalls hatte den Einwand, die Aufnahme dürfe aufgrund einer Einschränkung seines Persönlichkeitsrechts nicht als Beweismittel anerkannt werden. Diesem Einwand widersprachen die Richter und schlussfolgerten: „Durch die Aufnahmen einer Onboard-Kamera werden die Grundrechte anderer Verkehrsteilnehmer nicht gravierend verletzt.“ Schließlich sei der Unfallverursacher in erster Linie daran interessiert, den Unfallhergang nicht aufzuklären, dieses Interesse sei allerdings nicht schützenswert. Die digitale Videoaufnahme als Beweismittel sei damit zulässig. (Textbezogene Paragraphen /Urteile: Landgericht Landshut, Hinweisbeschluss vom 1.12. 2015 – 12 S 2603/15)
Eine gesetzliche Regelung für die Verwendung von Dashcams im Straßenverkehr ist damit allerdings noch nicht gefunden.