Trick: Steuerklassenwechsel für mehr Elterngeld
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Trick: Steuerklassenwechsel für mehr Elterngeld

Als werdende Eltern denkst du vielleicht zuletzt an Papierkram und Elterngeld. Schon gar nicht an die Wahl deiner Steuerklasse. Warum du dich besser früh darum kümmern solltest, verrät dir dieser Artikel. Der vorgestellte Elterngeld-Trick greift allerdings nur für Verheiratete.

Was ist Elterngeld?

Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung für die Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Wichtig zu wissen: Elterngeld ist einkommensabhängig. Was zählt, ist das Einkommen im Bemessungszeitraum. Dieser umfasst in der Regel die 12 Monate vor der Geburt bzw. vor Beginn des Mutterschutzes. Ausgehend vom Bruttoeinkommen in diesem Zeitraum berechnet die Elterngeldstelle dein individuelles Elterngeld nach der Geburt.

Wie wirkt sich die Steuerklasse auf die Berechnung des Elterngeldes aus?

Ähnlich wie bei einer Gehaltsabrechnung ermittelt die Elterngeldstelle eine Bemessungsgrundlage für das Elterngeld - das Elterngeld-Netto. Nicht zu verwechseln mit dem Gehaltsnetto. Wie bei einer Gehaltsabrechnung gehen von dem Brutto noch einige Beträge ab. Pauschalen für die Kranken-, Pflege-, Renten- und auch Arbeitslosenversicherung. Individuell die Steuer je nach Steuerklasse und Kirchenzugehörigkeit.

Die Steuerklassen für Verheiratete

Für Eheleute gibt es verschiedene Steuerklassen zur Auswahl. Nach der Heirat vergibt das Finanzamt automatisch die Kombination der Steuerklasse IV/IV. Sie ist ideal, wenn beide ungefähr gleichviel verdienen. Trägt ein Ehegatte überwiegend zum Haushaltseinkommen bei, ca. 60% und mehr, bietet es sich an aktiv zu wechseln. Geht der Besserverdiener in die Steuerklasse III bleibt monatlich mehr vom netto. Nachteil: der andere Ehepartner rutsch automatisch in die Steuerklasse V - eine der ungünstigsten Steuerklassen. Somit bleibt vom geringeren Gehalt netto noch weniger übrig. Weiterhin verpflichtet diese Wahl zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung (Quelle: steuerverbund.de).

Je günstiger die Steuerklasse, desto höher das Elterngeld

Diesen Umstand des höheren Nettos in der Steuerklasse III kannst du dir für das Elterngeld zunutze machen. Und zwar unabhängig von der Höhe des Verdienstes. Derjenige von euch, der länger das Elterngeld beanspruchen möchte, wechselt rechtzeitig in die Steuerklasse III. Im Bemessungszeitraum muss diese Steuerklasse in mindestens 6, besser in 7 Monaten vorliegen (Quelle: elterngeld.de). Hintergrund ist, dass die Elterngeldstelle mit der Steuerklasse das Elterngeld berechnet, die im Bemessungszeitraum überwiegend vorgelegen hat. Überwiegt keine der Steuerklassen, zählt die zuletzt gültige.

Folgen des Steuerklassenwechsels

Geht der Besserverdiener in die Steuerklasse V bleibt zunächst weniger netto in der Zeit vor der Geburt übrig. Dieser Nachteil ist jedoch nur kurzfristig. Der Abzug der (höheren) Lohnsteuer vom Gehalt ist nur eine Vorauszahlung auf die spätere Einkommensteuer. Mit der Einkommensteuererklärung gleicht sich das wieder aus. Die Auswirkungen für den anderen Elternteil und das Elterngeld sind allerdings enorm.

Hier ein Beispiel:

Eine Mutter verdient 2.700 Euro brutto monatlich. Sie ist in der ungünstigen Steuerklasse V und erhält monatlich ca. 1.500 Euro Gehalt netto ausgezahlt. In dieser Steuerklasse würde ihr Elterngeld ca. 900 Euro monatlich betragen. Wechselt sie rechtzeitig in die Steuerklasse III wechselt, bekommt sie ca. 2.000 Euro netto und ein Elterngeld in Höhe von ca. 1.260 Euro. Das sind ganze 360 Euro mehr Elterngeld jeden Monat bzw. 4.320 Euro auf 12 Monate gerechnet!

So wechselst du die Steuerklasse

Der Wechsel der Steuerklasse ist schnell gemacht. Einfach das Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten“ ausfüllen. Gültig ist der Wechsel ab dem Folgemonat auf den Antrag. Im Jahr der Eheschließung ist ein Wechsel rückwirkend auf den Monat der Heirat möglich. Extra Kreuzchen dafür nicht vergessen! Im laufenden Kalenderjahr ist der Wechsel längstens bis zum 30.11. durchführbar.

Wo gibt es das Formular?

Das Formular bekommst du in Papierform in deinem Finanzamt oder hier online.

Tipp: Dein Arbeitgeber erhält elektronisch die Information über deine Steuerklasse. Kontrolliere nach einem Wechsel unbedingt deine folgenden Gehaltsabrechnungen. Falls etwas nicht stimmt, kannst du rechtzeitig reagieren.

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