Kleines Malheur: So melden Sie einen Versicherungsschaden
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Kleines Malheur: So melden Sie einen Versicherungsschaden

Ein unachtsamer Augenblick – und die teure Blumenvase zerschellt in ihre Einzelteile. Oder das Cola-Glas auf dem Esstisch landet inklusive Inhalt auf dem neuen Smartphone des Sitznachbarn. In diesem Fall sind Sie hoffentlich, wie über die Hälfte der Deutschen, haftpflichtversichert. Dann gilt: Ruhe bewahren, alle Details notieren und rasch Kontakt zur Versicherung aufnehmen.

Versicherungsschaden melden: Private Haftpflichtversicherung schützt vor finanziellem Schaden

Die Haftpflichtversicherung ist für Privatpersonen die wichtigste Versicherung, sie kann vor dem finanziellen Ruin schützen. Nicht umsonst beträgt die Deckungssumme einer Haftpflichtversicherung mehrere Millionen Euro. Die Deckungssumme ist die Summe, für die der Versicherer im Schadensfall höchstens haftet. Werden Personen verletzt, können Folgeschäden schnell horrende Summen erreichen. Eine Schadenmeldung ist im Falle eines Sach- oder Personenschadens Pflicht. 

Versicherungsschaden melden: Das eigene Missgeschick melden

Haben Sie den Gegenstand eines Dritten beschädigt, sollten Sie den Versicherungsschaden melden und ihn dokumentieren, etwa mit einem Smartphone-Foto. Ganz wichtig bei der Schadenmeldung: das betroffene Objekt unbedingt als Beweis aufheben. Auch die Scherben der teuren Vase. Grund: Die Gutachter:innen der Versicherung benötigen manchmal einen handfesten Beweis, wenn Sie einen Versicherungsschaden melden. Kennen Sie die geschädigte Person nicht, unbedingt die Kontaktdaten (darunter auch die Versicherungsnummer) austauschen. Werden Sie beispielsweise in einen Autounfall verwickelt, sollten Sie alle Schäden noch direkt an der Unfallstelle dokumentieren und einen Unfallbericht schreiben. Die Unfallaufnahme ist ein wichtiger Bestandteil für die Schadenunterlagen, welche bei der zuständigen Versicherung vorzulegen sind. 

Lesetipp: Autounfall: Wie Sie einen korrekten Unfallbericht schreiben

Auslandsschaden: Versicherung abschließen

Wer im Ausland Urlaub macht, sollte gegebenenfalls eine Auslandsversicherung abschließen. Denn: Nicht jeder Auslandsschaden wird von der Haftpflichtversicherung abgedeckt. Ein Auslandsschaden mit dem Mietwagen im Urlaub kann beispielsweise mit der Mallorca-Police abgedeckt werden.

Versicherungsschaden melden: Keine vorschnellen Zahlungen leisten

Denken Sie daran, wenn Sie einen Versicherungsschaden melden: Es spielt zunächst keine Rolle, ob Sie Schuld an dem Malheur haben oder nicht. Sie sollten auf keinen Fall Schuldzugeständnisse machen oder Zahlungen leisten, bevor Sie mit ihrer Versicherung über den Haftpflichtschaden gesprochen haben. Zunächst müssen Sie den Versicherungsschaden melden und die Versicherung telefonisch, schriftlich oder online innerhalb einer Woche informieren, dass ein Schadensfall eingetreten sein könnte. Mit einer Schadensmeldung sind Sie auf der sicheren Seite. Der Betroffene kann auch im Nachhinein noch Ansprüche geltend machen.

Übrigens: Bei einem sogenannten Schadenschnelldienst analysieren ausgebildete Kfz-Gutachter:innen den Unfallschaden. Oft ist ein Schadenschnelldienst im Versicherungsunternehmen integriert.

Versicherungsschaden melden: Schadensmeldung ausfüllen und Forderungen weiterleiten

Haben Sie den Versicherungsschaden gemeldet, wird Ihnen der Versicherer eine Schadensmeldung zuschicken. Hier sollen Sie Angaben dazu machen, was wie genau passiert ist. Meist können Sie den Versicherungsschaden online melden. Bleiben Sie bei der Schadenmeldung unbedingt bei der Wahrheit Versicherungsbetrug ist verbreitet, erfundene Geschichten fallen den Profis schnell auf. Alle Schadenunterlagen, die Sie im Zusammenhang mit dem Schreiben der gegnerischen Partei erhalten, leiten Sie an Ihren Versicherer weiter. Der übernimmt die Forderungen der Schadensmeldung und zahlt bei berechtigten Ansprüchen.

Lesetipp: Diese Versicherungen brauchen Sie als Privatperson

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