Frisch gebackene Eltern? Das sind die ToDo’s nach der Geburt
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Frisch gebackene Eltern? Das sind die ToDo’s nach der Geburt

Kennen Sie den Spruch: „Eltern werden ist nicht schwer, Eltern sein dagegen sehr“? Wie viel Wahrheit darin steckt, lässt sich schon bei den notwendigen Behördengängen nach der Geburt ermessen. Hier die ToDo’s nach der Geburt in einer Checkliste:

Checklisten sind nicht unbedingt beliebt, denn sie machen das Ausmaß der To-Do‘s bewusst. Aber sie können gerade in Zeit helfen, in denen ohnehin genug Aufregung herrscht. Im konkreten Fall könnten gerade die Neu-Väter davon profitieren, denn in den meisten Fällen kommen sie nicht drum herum, sich diesen Dingen anzunehmen.

Überblick: Die wichtigsten To-Do’s nach der Geburt

  • Geburtsurkunde besorgen (Standesamt)
  • Anmeldung vornehmen (Einwohnermeldeamt)
  • Vaterschaftsanerkennung einholen, falls erforderlich (Notar, Familiengericht, Standesamt)
  • Entscheidung zum Nachnamen bekanntgeben, so erforderlich (Standesamt)
  • Antrag auf Kindergeld stellen (Bundesagentur für Arbeit, auch online)
  • Antrag auf Elterngeld Plus stellen (Elterngeldstelle)
  • Kinderfreibetrag geltend machen (Finanzamt)
  • Krankenversicherung anmelden (Krankenkasse)

Geburtsurkunde

Die Geburtsurkunde braucht es für alle folgenden Behördengänge. Sie erhalten Sie beim Standesamt. Die Frist zur Beantragung ist mit einer Woche eng gesteckt. Folgende Dokumente werden benötigt: Geburtsbescheinigung, Heiratsurkunde oder alternativ Geburtsurkunde der Mutter und, bei einer anerkannten Vaterschaft, die entsprechende Bescheinigung und die Geburtsurkunde des Vaters.

Tipp: Fragen Sie im Krankenhaus nach, ob die Formalitäten mit dem Standesamt hier übernommen werden.

Anmeldung des Kindes 

Die persönliche Vorsprache beim Einwohnermeldeamt ist Pflicht, auch wenn die Behörde vom Standesamt vorab informiert wird. Sie müssen sich ausweisen und die Geburtsurkunde sowie gegebenenfalls die Vaterschaftsanerkennung vorlegen.

Tipp: Eine Vaterschaftsanerkennung noch vor der Geburt ist ratsam, da so der Vater die Behördengänge übernehmen kann. Nach der Geburt kann die Anerkennung der Vaterschaft beim Notar, Familiengericht oder Standesamt erfolgen. Die Mutter muss zustimmen.

Nachnamen bestimmen

Besitzen die Eltern unterschiedliche Nachnamen und das gemeinsame Sorgerecht, müssen sie sich entscheiden, welchen Namen das Kind führen soll. Die getroffene Entscheidung ist dem Standesamt innerhalb eines Monats nach der Geburt mitzuteilen. Besitzt ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, gilt automatisch dessen Nachname.

Finanzielle Erwägungen

Kindergeld

Den Antrag auf Kindergeld finden Sie bei der Bundesagentur für Arbeit, auch online. Schnelles Einreichen sichert die baldige Zahlung. Die Geburtsurkunde dient als Nachweis.

Elterngeld Plus

Der Antrag auf Elterngeld ist bei der zuständigen Elterngeldstelle erhältlich und einzureichen. Die Zahlung wird drei Monate rückwirkend gewährt, so viel Zeit bleibt Ihnen also. Neben der Geburtsurkunde benötigen Sie eine Verdienstbescheinigung Ihres Arbeitgebers. Leben weitere Kinder unter drei Jahren im Haushalt, sind ebenfalls Nachweise erforderlich.

Tipp: Sollten Sie Elternzeit planen, ist diese rechtzeitig beim Arbeitgeber zu beantragen. Bis zum Antritt gilt nach Einreichung eine Frist von sieben Wochen.

Kinderfreibeträge

Kinderfreibeträge wirken steuersenkend. Sie müssen beim Finanzamt eintragen werden, ebenso eine mögliche Änderung der Steuerklasse. Die Geburtsurkunde belegt einmal mehr Ihre Berechtigung.

Krankenkasse

Die ersten zwei Monate nach der Geburt ist das Neugeborene kostenfrei in der Familienversicherung eingeschlossen (GKS). Innerhalb dieser Frist sollten Sie Ihr Kind anmelden. Formulare gibt’s bei den Kassen. Privatversicherte müssen diese Anmeldung ebenfalls vornehmen. Das Kind wird hier mitversichert, allerdings gegen Zusatzkosten.

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