Carnet de Passage – der Reisepass fürs Auto
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Carnet de Passage – der Reisepass fürs Auto

Wer sein eigenes Auto vorübergehend ins Ausland mitnehmen möchte, benötigt dafür in vielen außereuropäischen Ländern das Carnet de Passage. Der Reisepass für das Auto ermöglicht die zollfreie Grenzüberfahrt. Die wichtigsten Infos dazu finden Sie hier.

Was ist das Carnet de Passage?

Das Carnet de Passage, manchmal auch Triptik genannt, ist eine Art Reisepass für Fahrzeuge. Damit können Autos, Motorräder, Wohnwagen, Lkw und Co. für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr zollfrei ins nicht-europäische Ausland eingeführt werden. Ein- und Ausreise werden bei jeder Grenzüberfahrt in dem internationalen Zolldokument vermerkt. 

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Einfuhr- und Zollbestimmungen ändern sich regelmäßig. Vor Reiseantritt ist es daher ratsam, sich bei der zuständigen Botschaft, dem Konsulat oder dem Auswärtige Amt zu informieren.

Das Carnet de Passage besteht aus 25 Blättern und einer Seite für die Verbleibsbescheinigung nach Abschluss der Reise. Den bestätigt das zuständige Zollamt in Deutschland oder eine Zollbehörde innerhalb der EU. Sind alle Blätter voll oder verlängert sich Ihr Auslandsaufenthalt auf über ein Jahr, müssen Sie ein weiteres Carnet de Passage beantragen.

Lesetipp: Mit dem Auto im Ausland: Daran sollten Sie denken

In welchen Ländern ist das Carnet de Passage erforderlich?

Die folgende Liste enthält die Länder, in denen das Carnet de Passage Pflicht ist: 

  • Afrika: Ägypten, Botswana, Burundi, Gambia, Kenia, Lesotho, Libyen, Malawi, Namibia, Senegal, Südafrika, Südsudan, Sudan, Swasiland, Tansania, Uganda
  • Asien: Bahrain, Bangladesch, Brunei, Indien, Indonesien, Irak, Iran, Japan, Katar, Kuwait, Malaysia, Nepal, Oman, Osttimor, Pakistan, Singapur, Sri Lanka, Vereinigte Arabische Emirate
  • Ozeanien: Australien und Neuseeland
  • Südamerika: Ecuador, Kolumbien, Peru, Venezuela

Wo bekommt man das Carnet de Passage?

In Deutschland stellt nur der ADAC das Carnet de Passage aus. Das Dokument gilt für ein bestimmtes Fahrzeug und dessen Halter. Eine Übertragung ist nicht möglich. Die Bearbeitung des Antrags kann bis zu vier Wochen dauern – kümmern Sie sich also unbedingt rechtzeitig darum.

Welche Kosten entstehen für das Carnet de Passage?

Die Bearbeitungsgebühr für das Carnet de Passage beträgt: 

  • für ADAC-Mitglieder 210 Euro 
  • für Nicht-Mitglieder 310 Euro

Zusätzlich wird eine Kaution fällig. Die soll den illegalen Verkauf des Autos im Ausland verhindern. Denn: Wird der abschließende Verbleib des Fahrzeugs nicht nachgewiesen, ist die Kaution weg. Die Höhe der Kaution richtet sich nach verschiedenen Faktoren:

  • Zielland
  • Fahrzeugtyp
  • Zeitwert des Fahrzeugs 

Mindestens 2.500 Euro müssen Sie auf jeden Fall einplanen – aber auch mehr als 60.000 Euro sind möglich. Für einen Pkw mit einem Zeitwert von 20.000 Euro beträgt die Kaution einer Reise nach Ägypten beispielsweise 15.000 Euro. 

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Luxuswohnwagen oder abgeliebter Kleinwagen? Das wirkt sich auf die Kaution für das Carnet de Passage aus.

Tipp: Eine Bankbürgschaft für das Carnet de Passage. Gegen eine Gebühr verbürgt sich die Bank für Ihre Kaution und Sie müssen nicht an Ihr Erspartes. Allerdings bieten nur noch wenige Banken diesen Service an.

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