3 kuriose Gerichtsurteile in Deutschland
Lehrer nimmt Smartphone ab: Schüler fühlt sich in seiner Ehre verletzt
So gut wie jeder Schüler besitzt ein Smartphone. Dass dieses im Unterricht nicht genutzt werden darf, ist bekannt. Ein Schüler aus Berlin sah das anders und verklagte die Schule, nachdem ihm ein Lehrer dieses abnahm und über das Wochenende bei sich behielt. Als Grund für die Anzeige gab der Schüler an, sich in seiner Würde verletzt und gedemütigt zu fühlen. Er bezog sich somit auf Art.1 Absatz 1 des Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Das Verwaltungsgericht in Berlin wies die Klage wegen Unzulässigkeit jedoch ab. Der Eingriff in seine Ehre sei nicht stark genug und der Lehrer habe in diesem Moment laut Gerichtsbeschluss richtig gehandelt. Der Schüler aber durfte sein Handy am darauffolgenden Montag im Schulsekretariat abholen.
Namensänderung der etwas anderen Art
Mein Name ist Bond - James Bond. Das dachte sich auch ein junger Herr aus Koblenz und klagte vor dem Verwaltungsgericht in Koblenz eine Namensänderung ein.
Er legte vor Gericht mehrere ärztliche Atteste und Empfehlungen vor, um sich in den bekannten Agenten „James Bond“ umbenennen zu lassen. Diese bestätigten ihm, dass „ein wichtiger und guter Grund für die begehrte Namensänderung bestehe“, da der Mann nur noch auf diesen Namen höre. Der Kläger sagte vor Gericht aus, „dass ihn das Führen seines jetzigen Familiennamens erheblich belaste“.
Den Richter überzeugten diese Argumente weniger. Bei der Nennung des Namens „James Bond“ könnte an der Ernsthaftigkeit der Namensführung gezweifelt werden. Auch mehrere Kombinationen aus dem Namen des Klägers und dem des bekannten Spions, stimmten den Richter nicht um. Die Klage wurde abgewiesen und der Kläger verließ mit gewohntem Namen den Gerichtssaal.
Unterhaltszahlung für den Hund
Unterhaltszahlungen für Kinder sind nach einer Trennung Pflicht. Wenn es aber um ein Haustier geht, muss nach deutschem Recht niemand Unterhalt zahlen, auch wenn die geliebten Tiere oft wie ein echtes Familienmitglied sind. Eigentlich - denn im Juni 2004 klagte eine Frau gegen ihren ehemaligen Partner auf eine Unterhaltszahlung für deren gemeinsamen Hund Angie. Das Gericht gab ihr Recht und verpflichtete den Mann damit monatlich 100 Euro für den gemeinsamen Vierbeiner zu zahlen.
Falls Sie in einer ähnlichen Situation sind und direkt zum Hörer greifen möchten, um Ihren Anwalt zu kontaktieren: So einfach ist es nicht. In dem Fall des Hundes Angie haben die Klägerin und ihr Ex-Partner nach der Anschaffung des Hundes tatsächlich einen Vertrag aufgesetzt. Dieser setzt eine monatliche Pauschale für den gemeinsamen Hund in Höhe von 100,00 Euro nach einer Trennung fest. Ohne diesen Vertrag wäre diese Klage wahrscheinlich abgewiesen worden.