Lärmbelästigung durch Nachbarn: Wann ist es Ruhestörung?
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Lärmbelästigung durch Nachbarn: Wann ist es Ruhestörung?

Lärmbelästigung durch Nachbarn ist eine der Hauptursachen für Nachbarschaftsstreit. Egal ob Hundebellen, spielende Kinder oder zu laute Musik – Lärm kann auf Dauer krankmachen und muss von keinem Mieter hingenommen werden. Doch Lärm ist nicht gleich Lärm. Wann der Krach durch Nachbarn eine Ruhestörung darstellt und wann nicht, hängt meist vom Einzelfall ab. Einheitliche Regeln gibt es kaum.

Ruhestörung: Wann ist ein Nachbar ein lauter Nachbar?

Das Gesetz in Sachen Ordnungswidrigkeiten besagt: “Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen” (§ 117 Abs. 1 OWiG). Soweit, so schwammig.

Das Problem ist: Was für den einen laut ist, ist es für den anderen nicht unbedingt. Die Wahrnehmung hinsichtlich dessen, was eine Ruhestörung darstellt und was nicht, kann stark auseinandergehen. Auch für die Gerichte ist die Sache mit der Ruhestörung nicht einfach, denn kaum eine Situation gleicht der anderen – Faktoren wie Bausubstanz, Bodenbelag und die Dämmung von Wänden machen jede Wohnsituation und damit jeden Einzelfall von Lärmbelästigung durch Nachbarn einzigartig.

Ruhezeiten sind vom Gesetzgeber vorgegeben

Fest steht: Es gibt Ruhezeiten, in denen besondere Rücksicht gefordert wird. In der Regel gibt die Hausordnung in einem Mehrfamilienhaus diese Zeiten, in denen jeglicher Lärm auf Zimmerlautstärke heruntergefahren werden muss, vor. Sind in der Hausordnung keine Angaben zu finden, gelten die gesetzlichen Vorgaben. Demnach sind die Ruhezeiten mittags von 13 bis 15 Uhr und abends von 20 Uhr bis morgens um 7 Uhr. An Sonn- und Feiertagen gelten die Ruhezeiten ganztägig. Nachtruhe herrscht von 22 Uhr bis 6 Uhr. Um Ihre Nachbarn nicht zu stören, sollten Sie in dieser Zeit beispielsweise Musizieren und lautes Musikhören vermeiden und auch keine geräuschintensiven Haushaltsgeräte wie den Staubsauger oder die Waschmaschine anwerfen.

Lärmbelästigung durch Nachbarn außerhalb der Ruhezeiten

Außerhalb der Ruhezeiten ist es noch schwieriger, zu bestimmen, was wann Ruhestörung und was “normaler Krach” ist. Die Stereoanlage sollte natürlich zu keiner Zeit so laut aufgedreht werden, dass bei den Nachbarn die Tassen wackeln. Allerdings gibt es in Bezug auf Nachbarschaftslärm keine gesetzlich geregelten Grenzwerte. Mit Nachbarschaftslärm sind Geräusche gemeint, die im Lebensalltag eines Mehrfamilienhauses schlichtweg dazugehören beziehungsweise hingenommen werden müssen: Streitereien, weinende oder lachende Kinder, bellende Hunde und so weiter. Die folgende Übersicht – ohne Gewähr! – soll Ihnen anhand vergangener Urteile einen Überblick darüber verschaffen, was erlaubt ist und was nicht:

Kinder und Babys: Die Kleinen dürfen in der Regel tagsüber spielen und toben, wenn alles im Rahmen bleibt – Gerichtsurteile tendieren hier klar pro Familie. An die gesetzlich geregelte Nachtruhe müssen sich allerdings auch Kinder halten. Ausnahme: Babys. Diese dürfen natürlich nachts schreien.

Hunde: Unsere geliebten Vierbeiner bellen gelegentlich. Und das ist auch in Ordnung. Insbesondere während der Ruhezeiten sollten Frauchen und Herrchen jedoch darauf achten, dass sich Haustiere ruhig verhalten. Anhand vergangener Gerichtsurteile lässt sich als Orientierungshilfe sagen: Mieter müssen kein Gebell länger als eine halbe Stunde ertragen und kein Gebell, dass durchgehend beziehungsweise am Stück länger als zehn Minuten andauert, hinnehmen.

Streit: Innerhalb einer Wohnung kann es zu Streit kommen und das ist ganz natürlich. Wer tagsüber einen Konflikt lautstark ausdiskutiert, macht sich nicht strafbar. Stundenlange, lautstarke Auseinandersetzungen in der Nacht gelten allerdings als Ruhestörung.

Musik: Bei Musik aus der Stereoanlage sind die Gerichte empfindlich. Innerhalb der Ruhezeiten sollte diese bei Zimmerlautstärke bleiben. Das Musizieren an sich darf vom Vermieter nicht verboten werden – allerdings sind tägliche Obergrenzen erlaubt. Viele Gerichte akzeptieren bis zu zwei Stunden am Tag, wenn es sich zum Beispiel um das Erlernen eines Instrumentes handelt.

Was tun bei Lärmbelästigung?

Als Opfer von Lärmbelästigung können Sie verschiedene Dinge tun. Zunächst sollten Sie mit dem Ruhestörer sprechen – versuchen Sie ihm ruhig und sachlich beizubringen, dass Sie sich gestört fühlen, und finden Sie bestenfalls einen Kompromiss. Wenn dies nicht hilft, können Sie die Polizei informieren, die für Ruhe sorgt. Notfalls müssen Sie mit Ihrem Vermieter über das Problem sprechen. Dieser kann den lauten Nachbar dazu auffordern, Ruhezeiten einzuhalten. In besonders schweren Fällen ist auch eine Abmahnung oder sogar die Kündigung möglich. Versuchen Sie jedoch auf jeden Fall, die Angelegenheit zunächst ohne Dritte zu klären. Unter diesem Artikel finden Sie kompetente Rechtsberater, die Ihnen im Fall der Fälle helfen können.

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Sarah Berger
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