Handwerkerkosten: Wie errechnet sich der Stundenlohn?
Der Stundenverrechnungssatz beinhaltet sämtliche Handwerkerkosten
Ein Handwerker stellt nach getaner Arbeit pro Stunde einen Stundenverrechnungssatz in Rechnung. Der liegt je nach Region und Metier durchschnittlich bei vierzig bis sechzig Euro. Nicht selten sorgen diese Zahlen bezüglich Handwerkerkosten für größeres Erstaunen. Gehen doch häufig Menschen davon aus, der Handwerker hätte für seine Leistung die volle in Rechnung gestellte Summe als Stundenlohn verdient. In dem Stundenverrechnungssatz stecken aber neben dem Stundenlohn die Lohnnebenkosten, die Gemeinkosten und der Gewinn. Diese Posten müssen also von der Gesamtsumme abgezogen werden, um den Stundenlohn zu erhalten.
Was zählt zu den Lohnnebenkosten?
- Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Unfall-Versicherung)
- bezahlte Urlaubs- und Feiertage
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- bezahlter Mutterschaftsurlaub
- Urlaubs- und Weihnachtsgeld
- Beitrag zur Umlage am Insolvenzgeld
- Abgabe nach dem Schwerbehindertenrecht
- nicht verrechenbare Zeiten
Was zählt zu den betrieblichen Gemeinkosten?
- Raumkosten
- Heizung, Strom, Gas, Wasser
- betriebliche Versicherungen
- Gehälter und Personalnebenkosten für Mitarbeiter im Büro
- Gebühren, Beiträge, Porto
- Telefon, Werbung, Internet, EDV
- Kfz-Kosten
- Rechts- und Beratungskosten
- Instandhaltung, Reparaturen, Reinigung
- Zinsen für Kredite
- Abschreibungen auf abnutzbare Wirtschaftsgüter
- kalkulatorische Kosten
Beispiel für die Handwerkerkosten für einen Gesellen
Die Handwerkskammer Region Stuttgart stellt in einer Broschüre zur Handwerkerstunde exemplarisch die Kosten für eine Handwerkerstunde eines Gesellen dar. Sie weist darauf hin, dass Kostenstrukturen und Stundenlöhne je nach Region und Handwerk sehr unterschiedlich ausfallen können. So sehen im Beispiel der Handwerkskammer die Zahlen aus:
- Brutto-Stundenlohn: 15,00 Euro
- Lohnnebenkosten: 12,58 Euro
- Betriebliche Gemeinkosten: 18,39 Euro
- Gewinn: 2,43 Euro
- 19 Prozent Mehrwertsteuer: 9,20 Euro
- Stundenverrechnungssatz brutto: 57,60 Euro