Kurzzeitpflege: Für einen vorübergehenden Zeitraum
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Kurzzeitpflege: Für einen vorübergehenden Zeitraum

Wenn Menschen, die normalerweise Zuhause Wohnen über einen vorübergehenden Zeitraum professionelle Pflegeleistungen in Anspruch nehmen müssen, gehen sie in die sogenannte Kurzzeitpflege. Diese wird meist von diversen Pflegeeinrichtungen angeboten.

Was ist die Kurzzeitpflege?

Unter der Kurzzeitpflege (auch Übergangspflege) ist eine Versorgung der Pflegebedürftigen über einen vorübergehenden Zeitraum zu verstehen. Hier kommen die Betroffenen in eine Pflegeeinrichtung oder in ein Krankenhaus, wenn sie für bestimmte Zeit nicht Zuhause gepflegt werden können. Die Gründe dafür sind meistens Krankheiten oder Unfälle, weshalb die Senioren und Seniorinnen kurzfristig eine vollstationäre Betreuung benötigen. 

Unterschied zwischen Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege (Ersatzpflege)

Die Kurzzeitpflege ist nicht mit der sogenannten Verhinderungspflege zu verwechseln. Bei der Verhinderungspflege handelt es sich um eine zeitweise Aussetzung der Pflege durch die Pflegeperson, wenn diese zeitweise an der Pflege gehindert ist. In diesem Fall wird vorübergehend für eine Ersatzpflege gesorgt. Ein wesentlicher Unterschied zur Kurzzeitpflege besteht darin, dass die pflegebedürftige Person bei der Verhinderungspflege weiterhin Zuhause versorgt wird. Bei der Kurzzeitpflege handelt es sich in der Regel um einen stationären Aufenthalt.

Wer hat Anspruch auf die Kurzzeitpflege?

Anspruch auf die Kurzzeitpflege haben alle Senioren und Seniorinnen ab Pflegegrad 2 und jene, die durch plötzliche gesundheitliche Einschränkungen zeitweise einer stationären Pflege bedürfen. Rein rechtlich haben alle Personen ab Pflegegrad 2 einen Anspruch von acht Wochen Kurzzeitpflege im Jahr. Zwar haben Menschen ohne Pflegegrad auch Anspruch auf einen Kurzzeitpflegeplatz, allerdings nur im Falle einer plötzlichen Verhinderung wie Krankheiten oder Unfälle.

Antrag auf Pflegegrad stellen

Wird ein Pflegegrad festgestellt, haben die Betroffenen Anspruch auf verschiedene Zuschüsse durch die Pflegekasse. Da die Pflege eines Menschen kostenintensiv ist und das Pflegegeld eine große finanzielle Entlastung - sowohl für Angehörige als auch Patient:innen - darstellen können, sollten Sie bei Pflegebedürftigkeit in jedem Fall einen Antrag stellen. Wie Sie den Antrag für einen Pflegegrad stellen, erfahren Sie in diesem Artikel.

Vor-und Nachteile der Kurzzeitpflege

Vor-und Nachteile der Kurzzeitpflege
Vorteile
  • Entlastung der Angehörigen
  • Sichere Umgebung der Pflegebedürftigen in der Unterbringung
  • Kein langfristiger Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung
Nachteile
  • Stress für Betroffene durch den Tapetenwechsel
  • Eventuell hohe Pflegekosten

Für wen ist die Kurzzeitpflege geeignet?

  • Pflegebedürftige, deren Angehörige durch Krankheit oder psychische Belastung gesundheitlich verhindert sind
  • Pflegebedürftige, deren Angehörige in den Urlaub fahren möchten
  • Senioren, die durch einen Unfall oder eine Krankheit fachmännische Pflege benötigen
  • Pflegebedürftige, die auf einen Platz im Pflegeheim warten

Die Kosten der Kurzzeitpflege

Die Kosten für die Kurzzeitpflege setzen sich wie bei einem Langzeitaufenthalt aus den Kosten für Pflegeleistungen, Unterkunft und Investitionskosten zusammen. Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse einen Teil der entstehenden Kosten bis zu 1774 Euro. Kosten, die über den Betrag von 1774 Euro hinausgehen, müssen Betroffene oder Angehörige als Eigenanteil zahlen. Sofern kein Pflegegrad besteht und eine Kurzzeitpflege trotzdem notwendig ist besteht die Möglichkeit einer Teilübernahme der Kosten seitens der Krankenkasse. Übrigens: Die Kurzzeitpflege kann mit dem sogenannten Entlastungsbetrag von 125 Euro verrechnet werden, welcher Personen ab einem Pflegegrad 2 zusteht. 

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