Was tun bei einer Lebensmittelvergiftung nach dem Restaurantbesuch?
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Was tun bei einer Lebensmittelvergiftung nach dem Restaurantbesuch?

Wer nach einem Restaurantbesuch eine Lebensmittelvergiftung erleidet, benötigt zunächst vor allem medizinische Hilfe. Sind Brechreiz und Magenkrämpfe überwunden, steht die Frage im Raum, ob der Besitzer des Restaurants haftbar gemacht werden kann.

„Eine grob fahrlässig verursachte Magen-Darm-Infektion ist im wahrsten Sinne des Wortes eine Körperverletzung.“ Das erklärte Ernst Tabori, der ärztliche Direktor am Deutschen Beratungszentrum für Hygiene in Freiburg auf spiegel.de. Dennoch dürfte es nicht leicht sein, Schadenersatz zu erhalten, da oft die Ursache nicht nachgewiesen werden kann.

Übelkeit nach dem Essen im Restaurant?

Wenn die Gäste nach einem Restaurantbesuch eine Lebensmittelvergiftung erleiden, bedeutet das auch für den Betreiber des Gastronomiebetriebes eine Katastrophe. Lässt sich seine Schuld, zum Beispiel mangelnde Hygiene, nachweisen, steht die sofortige Schließung des Restaurants bevor. Außerdem droht ihm eine hohe Geld- oder Freiheitsstrafe.  

Der Nachweis, dass die Lebensmittelvergiftung durch das Restaurant und hier durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde, ist allerdings nur durch einen gezielten Abgleich von den auslösenden Bakterien bei den Betroffenen (Stuhlproben) und den servierten Speisen möglich. Wenn das gelingt, muss die Frage geklärt werden, welche Zutat genau die Kontaminierung hervorgerufen hat und durch welche Handlungsweisen sie möglicherweise begünstigt wurde. Diese Analyse ist langwierig und gelingt häufig nicht.

2011: EHEC-Lebensmittelskandal

In diesem Zusammenhang sei an die EHEC-Epidemie erinnert, bei der im Jahr 2011 in Deutschland mehr als 3.000 Menschen erkrankten und 53 ihr Leben verloren. Beim größten Lebensmittelskandal der deutschen Nachkriegsgeschichte ergaben die Ermittlungen trotz der riesigen Anzahl der Geschädigten wochenlang zunächst kein Ergebnis für die Ursache. Die Gesundheitsbehörde rief zwischenzeitlich sogar dazu auf, auf den Verzehr von Gurken, Tomaten und Blattsalat zu verzichten. Erst dann wurde eine bestimmte Art von Sprossen als Ursache ausgemacht. Die Bauern, die ihr Gemüse nicht mehr verkaufen konnten, erhielten von der EU eine Entschädigung, die EHEC-Opfer gingen offenbar leer aus.

Richtiges Verhalten bei Lebensmittelvergiftung im Restaurant

Lebensmittelvergiftungen können an Imbissbuden ebenso vorkommen wie in Sternerestaurants, da oftmals die gelieferten Lebensmittel der Auslöser sind und nicht hygienische Mängel.

Wenn Sie von einer Lebensmittelvergiftung betroffen sind, sollten Sie umgehend das Restaurant darüber informieren, um weitere Menschen vor einer Vergiftung zu bewahren. Das Gesundheitsamt zu informieren ist immer dann ratsam und sogar zwingend, wenn Zweifel an der Einhaltung der Hygienevorschriften bestehen. Schon aufgrund des schwierigen Nachweises der Ursache lohnt der Weg zum Anwalt hingegen meist nicht.

Lebensmittelvergiftung im Restaurant vorbeugen

Lebensmittelbedingte Erkrankungen sind die Folge des Verzehrs von Lebensmitteln, die mit bestimmten Toxinen oder infektiösen Krankheitserregern wie Bakterien, Viren oder Parasiten verunreinigt sind. Vor allem rohe Lebensmittel wie Salate, Obst oder rohe tierische Produkte wie Eier in Desserts und Dressings oder nicht ganz durchgebratener Fisch und Fleisch bergen ein Risiko. Wer sich bestmöglich schützen möchte, sollte bevorzugt zu richtig durchgegarten Speisen greifen und rohe Lebensmittel meiden. 

Ebenso lohnt immer auch ein kritischer Blick in das Restaurant: Ist es sauber? Wird hygienisch gearbeitet? Wie ist der Ruf des Restaurants? Auch ein Blick in die Eistruhe verrät einiges: Ist das Eis in den Behältern oben angeschmolzen oder sind Eiskristalle sichtbar? Dann sollte man besser verzichten. Bei Fisch, etwa Sushi, sollte der Fisch geruchlos sein. Riecht er seltsam oder hat er eine gräuliche Färbung - Vorsicht.

Disclaimer: Dieser Text enthält nur allgemeine Hinweise und ist nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung geeignet. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen. Alle individuellen Fragen, die Sie zu Ihrer Erkrankung oder Therapie haben, besprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt.
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