Sollner GmbH
089 64 40 38Geben Sie links Ihre Rufnummer incl. Vorwahl ein und klicken Sie auf "Anrufen". Es wird zunächst eine Verbindung zu Ihrer Rufnummer hergestellt. Dann wird der von Ihnen gewünschte Teilnehmer angerufen.
Hinweis:
Die Leitung muss natürlich frei sein. Die Dauer des Gratistelefonats ist bei Festnetz zu Festnetz unbegrenzt, für Mobilgespräche auf 20 Min. limitiert.
Bewertungen
Daten aus 2 Quellen-
03.10.2024
Die Erfahrung mit der Sollner Grundbesitzverwaltung GmbH hinterlässt einen bitteren Nachgeschmack. Das Verhalten des Personals ist einfach entsetzend. Es ist schade zu sehen, dass so ein Unternehmen s......
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12.07.2024
Bei Hotelbewertungen ist bekannt, dass Mitarbeiter oder sonstige Helfer, eine positive Bewertung abgeben. Wenn zu krasse Unterschiede mit der Realität bestehen, gibt das zu denken. Die Inhaberin zeic......
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21.06.20225.011880
Die beste und sympathischte WEG-Verwaltung, die ich in Jahrzehnten erlebt habe. Super freundliche un...
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21.06.2022
Die beste und sympathischte WEG-Verwaltung, die ich in Jahrzehnten erlebt habe. Super freundliche und dazu extrem fachkundige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmern sich wirklich um alles sofort ......
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15.06.2021
Im Prinzip würde ich keinen Stern vergeben für die Performance dieser Firma. Unfreundlich bis zum geht nicht mehr, dazu eine Megaportion Überheblichkeit, gepaart mit absoluten Unwillen eine Leistung z......
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26.12.2019
Nicht sehr zuverlässig! Herr P. mischt sich auch in Sachen ein, die ihn nichts angehen. Beispiel: Ein wohnwagenbesitzer, der kurz seinen Wohnwagen auf der Seitenstraße vor der kistlerhofstraße 168 abg......
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26.10.20185.011880
Nach jahrzehntelangen Erfahrungen mit den verschiedensten Hausverwaltungen im Münchner Raum sind wir...
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16.07.20151.011880
Die Geschäftsführerin stellt für eigene Leistungen zu einer ausserordentlichen Versammlung eine völl...
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16.07.2015
Die Geschäftsführerin stellt für eigene Leistungen zu einer ausserordentlichen Versammlung eine völlig überhöhte Rechnung, obwohl im Verwaltervertrag explizit hierfür ein Pauschbetrag festgehalten ist......
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