Unkelbach-Tomczak Sabine Rechtsanwältin
Rechtsanwälte
Bockenheimer Landstr. 51-53,
60325
Frankfurt am Main-Westend-Süd
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Unkelbach-Tomczak Sabine Rechtsanwältin
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Öffnungszeiten
Montag
09:00 – 18:00
Dienstag
09:00 – 18:00
Mittwoch
09:00 – 18:00
Donnerstag
09:00 – 18:00
Freitag
09:00 – 18:00
Termine nach Vereinbarung
Über das Unternehmen
Als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht ist Sabine Unkelbach-Tomczak in Frankfurt im Rhein-Main-Gebiet ansässig und überregional tätig. Sie bietet als Partnerin der LSV Rechtsanwalts GmbH für national und international agierende Unternehmer und Unternehmen, auch börsennotierte, Rechtsberatung auf ihren Spezialgebieten Gesellschafts- und Handelsrecht, deutsches und internationales Stuerrecht, Wirtschafts- und Unternehmensrecht einschließlich Markenrecht als Teil des gewerblichen Rechtsschutzes an. Die Prozessführung in Streitfällen ist ein weiterer Bestandteil ihrer Tätigkeit.
Die beratenen Unternehmen gehören verschiedenen Branchen an, insbesondere dem produzierenden und verarbeitenden Gewerbe, dem Handel und Dienstleistungsgewerbe sowie den freien Berufen.
Im Einzelnen umfasst ihre Tätigkeit unter anderem die Rechts- und Steuerberatung von Unternehmern, Gesellschaftern oder Aktionären beispielsweise bei der Gründung, Finanzierung, Liquidation und Löschung von Unternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften, bei der Änderung der Gesellschafterstruktur, der Geschäftsführung und des Vorstandes.
Änderungen der Gesellschafterstruktur erfolgen beispielsweise durch Umwandlungen wegen des Wachstums eines Unternehmens, durch Eintritt oder Austritt eines Gesellschafters oder mehrerer Gesellschafter, durch Veräußerung oder Erwerb von Geschäftsanteilen (Share Deal), durch Generationswechsel oder Erbfolge (Unternehmensnachfolge). Die Rechtsberatung erstreckt sich auch auf den Kauf oder Verkauf von Unternehmen oder Unternehmensteilen (Mergers & Acquisitions) sowie von einzelnen Wirtschaftsgütern oder Sachgesamtheiten (Asset Deal). Oft ergeben sich bei diesen Vorgängen grenzüberschreitende Sachverhalten, die eine entsprechende Berücksichtigung des Rechts des jeweils anderen Staates erfordern. In diesen Fällen werden für die Mandanten optimale Lösungen in Zusammenarbeit mit den Partnerkanzleien des internationalen Anwaltsnetzwerks ADVOC entwickelt.
Ebenso werden für Mandanten ausländischer Partnerkanzleien die Interessen im deutschen Recht wahrgenommen sowie mehrsprachige Vertragangelegenheiten konzipiert und gestaltet. Bisherige grenzüberschreitende Mandate umfassten beispielweise die Länder Australien, Brasilien, Frankreich, Großbritannien (UK), Italien, Liechtenstein, Litauen, Niederlande, Österreich, Polen, Schweiz, Südkorea, und USA.
Rechstanwältin Unkelbach-Tomczak ist als Dozentin im Steuerrecht für die Fortbildung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten tätig.
Ferner engagiert sie sich im geschäftsführenden Ausschuß der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im DAV und veröffentlicht regelmäßig im Steueranwaltsmagazin, der Publikation der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im DAV, Fachbeiträge zum Internationalen Steuerrecht.
Daneben ist sie Mitglied des Vorstands der europäischen Einheit innerhalb der internationalen Anwaltsorganisation ADVOC, welche ein internationales Netzwerk unabhängiger Rechtsanwaltskanzeleien ist. Dem Netzwerk gehören 93 Mitgliedskanzleien mit rund 5.500 Anwältinnen und Anwälten in 72 Ländern und 202 Städten in vier Kontinenten an. Die Verkehrssprache des Netzwerks ist Englisch. Innerhalb dieses internationalen Anwaltsnetzwerks leitet sie die Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht.
Unter guter Rechtsberatung versteht Rechtsanwältin Unkelbach-Tomczak, den Sachverhalt, die Rechtslage sowei die Ziele ihrer Manddanten mit der persönlichen, wirtschaftlichen und betrieblichen Situation der Mandanten maßgenau im Hinblick auf künfige Entwicklungen in Einklang zu bringen und auf diese Weise für jeden Mandanten die für ihn optimale Lösung zu finden.
Die beratenen Unternehmen gehören verschiedenen Branchen an, insbesondere dem produzierenden und verarbeitenden Gewerbe, dem Handel und Dienstleistungsgewerbe sowie den freien Berufen.
Im Einzelnen umfasst ihre Tätigkeit unter anderem die Rechts- und Steuerberatung von Unternehmern, Gesellschaftern oder Aktionären beispielsweise bei der Gründung, Finanzierung, Liquidation und Löschung von Unternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften, bei der Änderung der Gesellschafterstruktur, der Geschäftsführung und des Vorstandes.
Änderungen der Gesellschafterstruktur erfolgen beispielsweise durch Umwandlungen wegen des Wachstums eines Unternehmens, durch Eintritt oder Austritt eines Gesellschafters oder mehrerer Gesellschafter, durch Veräußerung oder Erwerb von Geschäftsanteilen (Share Deal), durch Generationswechsel oder Erbfolge (Unternehmensnachfolge). Die Rechtsberatung erstreckt sich auch auf den Kauf oder Verkauf von Unternehmen oder Unternehmensteilen (Mergers & Acquisitions) sowie von einzelnen Wirtschaftsgütern oder Sachgesamtheiten (Asset Deal). Oft ergeben sich bei diesen Vorgängen grenzüberschreitende Sachverhalten, die eine entsprechende Berücksichtigung des Rechts des jeweils anderen Staates erfordern. In diesen Fällen werden für die Mandanten optimale Lösungen in Zusammenarbeit mit den Partnerkanzleien des internationalen Anwaltsnetzwerks ADVOC entwickelt.
Ebenso werden für Mandanten ausländischer Partnerkanzleien die Interessen im deutschen Recht wahrgenommen sowie mehrsprachige Vertragangelegenheiten konzipiert und gestaltet. Bisherige grenzüberschreitende Mandate umfassten beispielweise die Länder Australien, Brasilien, Frankreich, Großbritannien (UK), Italien, Liechtenstein, Litauen, Niederlande, Österreich, Polen, Schweiz, Südkorea, und USA.
Rechstanwältin Unkelbach-Tomczak ist als Dozentin im Steuerrecht für die Fortbildung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten tätig.
Ferner engagiert sie sich im geschäftsführenden Ausschuß der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im DAV und veröffentlicht regelmäßig im Steueranwaltsmagazin, der Publikation der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im DAV, Fachbeiträge zum Internationalen Steuerrecht.
Daneben ist sie Mitglied des Vorstands der europäischen Einheit innerhalb der internationalen Anwaltsorganisation ADVOC, welche ein internationales Netzwerk unabhängiger Rechtsanwaltskanzeleien ist. Dem Netzwerk gehören 93 Mitgliedskanzleien mit rund 5.500 Anwältinnen und Anwälten in 72 Ländern und 202 Städten in vier Kontinenten an. Die Verkehrssprache des Netzwerks ist Englisch. Innerhalb dieses internationalen Anwaltsnetzwerks leitet sie die Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht.
Unter guter Rechtsberatung versteht Rechtsanwältin Unkelbach-Tomczak, den Sachverhalt, die Rechtslage sowei die Ziele ihrer Manddanten mit der persönlichen, wirtschaftlichen und betrieblichen Situation der Mandanten maßgenau im Hinblick auf künfige Entwicklungen in Einklang zu bringen und auf diese Weise für jeden Mandanten die für ihn optimale Lösung zu finden.
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