Heinen & Fischer ÖbVI
Vermessungsingenieure: öffentlich bestellte
Im Rauhen See 1,
64846
Groß-Zimmern
Ihre gewünschte Verbindung:
Heinen & Fischer ÖbVI
06071 4 93 22
Und so funktioniert es:
Geben Sie links Ihre Rufnummer incl. Vorwahl ein und klicken Sie auf "Anrufen". Es wird zunächst eine Verbindung zu Ihrer Rufnummer hergestellt. Dann wird der von Ihnen gewünschte Teilnehmer angerufen.
Hinweis:
Die Leitung muss natürlich frei sein. Die Dauer des Gratistelefonats ist bei Festnetz zu Festnetz unbegrenzt, für Mobilgespräche auf 20 Min. limitiert.





Heinen & Fischer ÖbVI
Im Rauhen See 1,
64846 Groß-Zimmern
Über das Unternehmen
Das Vermessungsbüro der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure existiert seit über 40 Jahren. Bedingt durch Generationswechsel wird das Büro heute von Bernd Heinen und Thilo Fischer geleitet.
Wir sind als Vermessungsstelle gemäß § 15 des Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (HVGG) zugelassen, was bedeutet, dass wir berechtigt sind, sämtliche hoheitliche Vermessungen, die u.a. im Menüpunkt »Grundstücksvermessung« zu finden sind, auszuführen sowie Tatsachen an Grund und Boden festzustellen und zu beurkunden.
Wir sind als Vermessungsstelle gemäß § 15 des Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (HVGG) zugelassen, was bedeutet, dass wir berechtigt sind, sämtliche hoheitliche Vermessungen, die u.a. im Menüpunkt »Grundstücksvermessung« zu finden sind, auszuführen sowie Tatsachen an Grund und Boden festzustellen und zu beurkunden.
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Häufige Fragen
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