Kfz-Prüfstelle Bersenbrück/ FSP Prüfstelle/ Partner des TÜV Rheinland
Autoinspektion
Werner-Von-Siemens-Straße 2,
49593
Bersenbrück
Jetzt geschlossen
–
Öffnet Mittwoch um 13:00
Ihre gewünschte Verbindung:
Kfz-Prüfstelle Bersenbrück/ FSP Prüfstelle/ Partner des TÜV Rheinland
01517 4 10 30 42
Und so funktioniert es:
Geben Sie links Ihre Rufnummer incl. Vorwahl ein und klicken Sie auf "Anrufen". Es wird zunächst eine Verbindung zu Ihrer Rufnummer hergestellt. Dann wird der von Ihnen gewünschte Teilnehmer angerufen.
Hinweis:
Die Leitung muss natürlich frei sein. Die Dauer des Gratistelefonats ist bei Festnetz zu Festnetz unbegrenzt, für Mobilgespräche auf 20 Min. limitiert.
Kfz-Prüfstelle Bersenbrück/ FSP Prüfstelle/ Partner des TÜV Rheinland
Werner-Von-Siemens-Straße 2,
49593 Bersenbrück
Öffnungszeiten
Dienstag
13:00 – 17:00
Mittwoch
13:00 – 17:00
Donnerstag
13:00 – 17:00
Freitag
08:30 – 13:00
Samstag
09:00 – 13:00
Über das Unternehmen
Diese FSP Prüfstelle ist Ihr unabhängiger Prüfdienstleister für Fahrzeuguntersuchungen. Als innovatives Unternehmen erstreckt sich unser Dienstleistungsportfolio von der Haupt- und Abgasuntersuchung nach § 29 StVZO sowie Oldtimergutachten zur Erlangung des H-Kennzeichens nach §23 StVZO bis hin zur Gasanlagenprüfungen gem. § 41a StVZO. Und das in über 2000 Prüfstützpunkten und 85 Prüfstellen bundesweit.
Bewertungen
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Häufige Fragen
Folgende Leistungen werden angeboten: Hauptuntersuchung inkl. UMA* gem. § 29 StVZO, Änderungsabnahmen gem. § 19.3 StVZO, Oldtimergutachten gem. § 23 StVZO, BOKraft gem. §§ 41, 42 BOKraft und Gasanlagenprüfungen gem. § 41a StVZO.
Es ist sehr einfach Kontakt mit Kfz-Prüfstelle Bersenbrück/ FSP Prüfstelle/ Partner des TÜV Rheinland aufzunehmen. Einfach die passenden Kontaktmöglichkeiten wie Adresse oder Mail in unserem Kontaktdaten-Bereich auswählen. Hier finden Sie alle Kontaktdaten.
Autoinspektion
Hauptuntersuchung inkl. UMA* gem. § 29 StVZO,
Änderungsabnahmen gem. § 19.3 StVZO,
Oldtimergutachten gem. § 23 StVZO,
BOKraft gem. §§ 41, 42 BOKraft,
Gasanlagenprüfungen gem. § 41a StVZO