Schneider Stefanie Rechtsanwältin
Rechtsanwälte
Alleestr. 11,
56566
Neuwied-Engers
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Schneider Stefanie Rechtsanwältin
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Schneider Stefanie Rechtsanwältin
Alleestr. 11,
56566 Neuwied-Engers
Öffnungszeiten
Montag
09:00 – 12:0013:00 – 17:00
Dienstag
09:00 – 12:0013:00 – 17:00
Mittwoch
09:00 – 12:0013:00 – 17:00
Donnerstag
09:00 – 12:00
Freitag
09:00 – 12:0013:00 – 16:00
Über das Unternehmen
Seit 2003 bin ich mit meiner Kanzlei in Neuwied-Engers ansässig und kann meinen Mandanten seit nunmehr 20 Jahren die Vorzüge einer Einzelkanzlei mit persönlicher Beratung und Erreichbarkeit auf kurzen Wegen bieten.
Meine Tätigkeitsschwerpunkte umfassen den gesamten familienrechtlichen und zivilrechtlichen Bereich.
Unter anderem: Vertragsrecht, Mietrecht, Werkvertragsrecht, Scheidungen, Sorge- und Umgangsrecht, Unterhalt, wie z.B. Trennungs-, Ehegatten- oder Partner- und Kindesunterhalt, Individualarbeitsrecht und Verkehrsunfallsachen.
Gerne beantworte ich Ihnen, bevor ein Mandat zustande kommt, telefonisch und beidseits unverbindlich, Nachfragen dazu, ob Ihr Anliegen in meine Tätigkeitsbereiche fällt. Diese Anfrage können Sie auch unverbindlich gerne via E-Mail an mich richten. Bitte geben Sie bei Mailanfragen Ihren Namen und Ihre Adresse an. Diese Angaben werden, sofern kein Mandat zustande kommen sollte, unverzüglich gelöscht.
Bitte beachten Sie im Falle laufender Fristen jedoch, dass ein Mandats- bzw. Auftragsverhältnis erst nach der Annahme des Mandats durch mich beginnt und dieses Mandatsverhältnis zwingend vor einer anwaltlichen fallbezogenen Beratung oder Tätigkeit meinerseits zustande kommen muss.
Meine Tätigkeitsschwerpunkte umfassen den gesamten familienrechtlichen und zivilrechtlichen Bereich.
Unter anderem: Vertragsrecht, Mietrecht, Werkvertragsrecht, Scheidungen, Sorge- und Umgangsrecht, Unterhalt, wie z.B. Trennungs-, Ehegatten- oder Partner- und Kindesunterhalt, Individualarbeitsrecht und Verkehrsunfallsachen.
Gerne beantworte ich Ihnen, bevor ein Mandat zustande kommt, telefonisch und beidseits unverbindlich, Nachfragen dazu, ob Ihr Anliegen in meine Tätigkeitsbereiche fällt. Diese Anfrage können Sie auch unverbindlich gerne via E-Mail an mich richten. Bitte geben Sie bei Mailanfragen Ihren Namen und Ihre Adresse an. Diese Angaben werden, sofern kein Mandat zustande kommen sollte, unverzüglich gelöscht.
Bitte beachten Sie im Falle laufender Fristen jedoch, dass ein Mandats- bzw. Auftragsverhältnis erst nach der Annahme des Mandats durch mich beginnt und dieses Mandatsverhältnis zwingend vor einer anwaltlichen fallbezogenen Beratung oder Tätigkeit meinerseits zustande kommen muss.
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