Schneider Stefanie Rechtsanwältin
Rechtsanwälte
Alleestr. 11,
56566
Neuwied-Engers
Geöffnet
–
Schließt um 16:00
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Schneider Stefanie Rechtsanwältin
02622 90 77 55
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Schneider Stefanie Rechtsanwältin
Alleestr. 11,
56566 Neuwied-Engers
Öffnungszeiten
Montag
09:00 – 12:0014:00 – 17:00
Dienstag
09:00 – 12:0014:00 – 17:00
Mittwoch
09:00 – 12:00
Donnerstag
09:00 – 12:0014:00 – 17:00
Freitag
09:00 – 12:0014:00 – 16:00
Über das Unternehmen
Seit 2003 bin ich mit meiner Kanzlei in Neuwied-Engers ansässig und kann meinen Mandanten seit nunmehr
mehr als 20 Jahren die Vorzüge einer Einzelkanzlei mit persönlicher Beratung und Betreuung sowie kurze Wege bieten.
Meine Tätigkeitsschwerpunkte umfassen den gesamten familienrechtlichen und zivilrechtlichen Bereich.
Unter anderem: Familienrecht, Vertragsrecht, Mietrecht, Werkvertragsrecht, Scheidungen, Sorge- und Umgangsrecht,
Geltendmachung und Abwehr von Unterhaltsansprüchen, wie z.B. Trennungs-, Ehegatten- oder Partner- und Kindesunterhalt, Individualarbeitsrecht und
Verkehrsunfallsachen.
Gerne beantworte ich Ihnen, noch bevor ein Mandat zustande kommt, telefonisch und beidseits unverbindlich,
Nachfragen dazu, ob Ihr Anliegen in meine Tätigkeitsbereiche fällt. Diese beidseits unverbindliche Anfrage können Sie auch
gerne via E-Mail an mich richten. Bitte geben Sie bei Mailanfragen Ihren Namen und Ihre
Adresse an. Diese Angaben werden, sofern kein Mandat zustande kommen sollte, unverzüglich gelöscht.
Bitte beachten Sie jedoch im Falle laufender Fristen, dass ein Mandats- bzw. Auftragsverhältnis erst nach der
Vereinbarung eines Mandatsverhältnissen beginnt, und dieses Mandatsverhältnis zwingend vor einer anwaltlichen
fallbezogenen Beratung oder Tätigkeit zur Wahrung von Fristen meinerseits zustande kommen muss.
Im Falle von dringenden Angelegenheiten rate ich daher an, einen persönlichen Termin in meinen Kanzleiräumen zu vereinbaren.
mehr als 20 Jahren die Vorzüge einer Einzelkanzlei mit persönlicher Beratung und Betreuung sowie kurze Wege bieten.
Meine Tätigkeitsschwerpunkte umfassen den gesamten familienrechtlichen und zivilrechtlichen Bereich.
Unter anderem: Familienrecht, Vertragsrecht, Mietrecht, Werkvertragsrecht, Scheidungen, Sorge- und Umgangsrecht,
Geltendmachung und Abwehr von Unterhaltsansprüchen, wie z.B. Trennungs-, Ehegatten- oder Partner- und Kindesunterhalt, Individualarbeitsrecht und
Verkehrsunfallsachen.
Gerne beantworte ich Ihnen, noch bevor ein Mandat zustande kommt, telefonisch und beidseits unverbindlich,
Nachfragen dazu, ob Ihr Anliegen in meine Tätigkeitsbereiche fällt. Diese beidseits unverbindliche Anfrage können Sie auch
gerne via E-Mail an mich richten. Bitte geben Sie bei Mailanfragen Ihren Namen und Ihre
Adresse an. Diese Angaben werden, sofern kein Mandat zustande kommen sollte, unverzüglich gelöscht.
Bitte beachten Sie jedoch im Falle laufender Fristen, dass ein Mandats- bzw. Auftragsverhältnis erst nach der
Vereinbarung eines Mandatsverhältnissen beginnt, und dieses Mandatsverhältnis zwingend vor einer anwaltlichen
fallbezogenen Beratung oder Tätigkeit zur Wahrung von Fristen meinerseits zustande kommen muss.
Im Falle von dringenden Angelegenheiten rate ich daher an, einen persönlichen Termin in meinen Kanzleiräumen zu vereinbaren.
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Häufige Fragen
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