DR. THORN Rechtsanwälte PartGmbB
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Über das Unternehmen
DR. THORN Rechtsanwälte – Arbeitsrecht in München seit 1996. Wir vertreten Arbeitnehmer, Führungskräfte und Arbeitgeber im Arbeitsrecht – wir kennen also die Perspektive beider Seiten. Deshalb können wir früh einschätzen, was verhandelbar ist und was nicht. KÜNDIGUNG ERHALTEN? DIESE 10 PUNKTE SOLLTEN SIE KENNEN Bewahren Sie Ruhe, auch wenn Ihnen das gerade schwerfällt. Damit Sie in der verständlichen Aufregung keine Fehler machen, die später Geld kosten: 1. Unterschreiben Sie nichts. Auch wenn Ihr Arbeitgeber darauf besteht. Sie müssen den Erhalt der Kündigung nicht bestätigen. 2. Führen Sie keine Diskussion. Nehmen Sie die Kündigung ohne Kommentar entgegen. Sie schulden dem Arbeitgeber keine Stellungnahme – an der Kündigung selbst ändert sie ohnehin nichts. 3. Kümmern Sie sich um eine sofortige Prüfung. Lassen Sie die Kündigung oder das Angebot auf einen Aufhebungsvertrag sofort anwaltlich prüfen. Unüberlegtes Handeln kann Sie eine Abfindung, Ihren Kündigungsschutz oder – über eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen – Arbeitslosengeld kosten. 4. Warten Sie nicht. In manchen Fällen sind Sofortmaßnahmen nötig, etwa die Zurückweisung der Kündigung wegen fehlender Vollmachtsvorlage (§ 174 BGB), wofür Ihnen nur wenige Tage bleiben. 5. Beachten Sie die Klagefrist. Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang des Kündigungsschreibens beim Arbeitsgericht eingehen. Danach gilt die Kündigung grundsätzlich als wirksam. 6. Melden Sie sich rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit. Arbeitsuchend melden müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Kündigung, arbeitslos spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Wer zu spät kommt, verliert Arbeitslosengeld 7. Arbeiten Sie weiter. Solange Sie nicht freigestellt sind, bleiben Sie zur Arbeitsleistung verpflichtet. 8. Machen Sie keine Angaben zu Vorwürfen. Bei einer Kündigung wegen behaupteten Fehlverhaltens äußern Sie sich nicht zur Sache – auch nicht auf Aufforderung. Alles, was Sie sagen, kann gegen Sie verwendet werden. Sprechen Sie zuerst mit einem Rechtsanwalt. 9. Lassen Sie sich von den Kosten nicht abhalten, sondern informieren Sie sich. Ohne Rechtsschutzversicherung lässt sich in aussichtsreichen Fällen häufig eine Lösung finden, bei der eine erzielte Abfindung die Kosten trägt. Wir sprechen das vorher offen mit Ihnen durch. 10. Wehren lohnt sich meistens. Arbeitgebern unterlaufen bei Kündigungen häufig Fehler – formell wie inhaltlich. Dann haben Sie einen Spielraum für Verhandlungen. KOSTENLOSE TELEFONISCHE ERSTEINSCHÄTZUNG Schildern Sie uns Ihren Fall in einem kostenlosen Ersttelefonat, damit wir Ihre Erfolgsaussichten einschätzen können. Rufen Sie an, wenn Sie wissen wollen, woran Sie sind. UNSERE SCHWERPUNKTE Kündigung und Kündigungsschutzklage · Abfindung und Verhandlung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen · Abmahnung · Arbeitsverträge und Anstellungsverträge für Führungskräfte und Geschäftsführer · Arbeitszeugnis und Zeugnisberichtigung · Freistellung und Wettbewerbsverbot · betriebsbedingte Kündigung, Sozialplan und Massenentlassung · Beratung von Arbeitgebern bei Trennungen und Vertragsgestaltung / IHRE ANSPRECHPARTNER Beatrice von Wallenberg Pachaly, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Dr. jur. Michael Thorn, Rechtsanwalt DR. THORN Rechtsanwälte PartGmbB, München Telefon: 089 3801990
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