Vermessungsbüro Patzelt – Rieffel
Vermessungsbüros
Quickborner Str. 137,
22844
Norderstedt
Jetzt geschlossen
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Öffnet um 07:30
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Vermessungsbüro Patzelt – Rieffel
040 5 22 57 57
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Geben Sie links Ihre Rufnummer incl. Vorwahl ein und klicken Sie auf "Anrufen". Es wird zunächst eine Verbindung zu Ihrer Rufnummer hergestellt. Dann wird der von Ihnen gewünschte Teilnehmer angerufen.
Hinweis:
Die Leitung muss natürlich frei sein. Die Dauer des Gratistelefonats ist bei Festnetz zu Festnetz unbegrenzt, für Mobilgespräche auf 20 Min. limitiert.

Vermessungsbüro Patzelt – Rieffel
Quickborner Str. 137,
22844 Norderstedt
Öffnungszeiten
Montag
07:30 – 16:00
Dienstag
07:30 – 16:00
Mittwoch
07:30 – 16:00
Donnerstag
07:30 – 16:00
Freitag
07:30 – 14:00
Über das Unternehmen
Die Kosten für amtliche hoheitliche Vermessungen werden nach einer für alle Vermessungsstellen – behördlich oder freiberuflich – einheitlichen Kostenordnung abgerechnet und sind gleichermaßen gesetzlich bindend, so dass kein Preiswettbewerb, sondern nur ein Leistungswettbewerb möglich ist.
Rechtsgrundlage ist die Landesverordnung über die Vergütung der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (GVOBl. Schl.-H., S. 60) in der z. Zt. gültigen Fassung und in Verbindung mit der Landesverordnung über Gebühren des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein.
Die sonstigen Vermessungsleistungen basieren auf der Grundlage der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) vom (BGBl. I. S. 2732) in der jeweils gültigen Fassung.
Auf der Basis der o. a. Gebührenverordnung können für die verschiedenen Vermessungsleistungen bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen Pauschalpreise festgelegt werden, die u. a. von der Größe der Vermessungsfläche, der Anzahl der Grenzpunkte, des Bodenwertes oder der Gebäudeherstellungskosten und des Zeitaufwandes, abhängig sind.
Rechtsgrundlage ist die Landesverordnung über die Vergütung der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (GVOBl. Schl.-H., S. 60) in der z. Zt. gültigen Fassung und in Verbindung mit der Landesverordnung über Gebühren des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein.
Die sonstigen Vermessungsleistungen basieren auf der Grundlage der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) vom (BGBl. I. S. 2732) in der jeweils gültigen Fassung.
Auf der Basis der o. a. Gebührenverordnung können für die verschiedenen Vermessungsleistungen bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen Pauschalpreise festgelegt werden, die u. a. von der Größe der Vermessungsfläche, der Anzahl der Grenzpunkte, des Bodenwertes oder der Gebäudeherstellungskosten und des Zeitaufwandes, abhängig sind.
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