Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. - Lohnsteuerhilfeverein -
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089 4 48 27 25Geben Sie links Ihre Rufnummer incl. Vorwahl ein und klicken Sie auf "Anrufen". Es wird zunächst eine Verbindung zu Ihrer Rufnummer hergestellt. Dann wird der von Ihnen gewünschte Teilnehmer angerufen.
Hinweis:
Die Leitung muss natürlich frei sein. Die Dauer des Gratistelefonats ist bei Festnetz zu Festnetz unbegrenzt, für Mobilgespräche auf 20 Min. limitiert.

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Öffnungszeiten
Bewertungen
Daten aus 2 Quellen-
Sehr zufrieden!08.06.20265.0KennstDuEinen
Bin seit Jahren bei der LOHI Haidhausen und bin immer extrem zufrieden. Meine neue Beraterin Frau ...
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SUPER31.05.20265.0KennstDuEinen
Von a bis Z ist alles super gelaufen. Sehr netter Empfang von Herrn Plodek und eine sehr, sehr gute ...
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Super leicht > fühle ich mich gerade!07.05.20265.0KennstDuEinen
Alle meine Fragen wurden beantwortet und ich fühle mich, als wäre mir eine Last von den Schultern ...
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Einfach fantastisch25.04.20265.0KennstDuEinen
Die Unterstützung durch LOHI war einfach fantastisch. Die Mitarbeiter sind freundlich und ...
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In guten Händen25.04.20265.0KennstDuEinen
Die Steuerhilfe beruhigt mich. Es war eine nette Beratung. Ich fühle mich hier in guten Händen. ...
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Steuerberatung26.03.20265.0KennstDuEinen
Vielen Dank für die nette und kompetente Beratung.
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Steuer mit Herz & Kompetenz!21.03.20265.0KennstDuEinen
Von der Tür weg sind alle Mitarbeiter superfreundlich, man fühlt sich als Mensch gesehen! Außerdem ...
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Sehr gute und freundliche Beratung!16.03.20265.0KennstDuEinen
Steuererklärung Ich wurde sehr herzlich empfangen. Der Berater hat sich sehr viel Zeit genommen und ...
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15.03.2026
Ein absolut außergewöhnliches Erlebnis! Die Atmosphäre in der J-Bar ist zwar schlicht, aber genau das macht ihren besonderen Charme aus. Masami Saito, der Inhaber, beeindruckt nicht nur mit Sushi auf ......
DetailsInhaber-Antwort17.03.2026Ein absolut außergewöhnliches Erlebnis - das gibt es bei der Lohi auch - nur ohne Gesangseinlage, dafür aber einen super Service rund um Ihre Einkommenssteuererklärung. Übrigens: Falls es sich um eine Bewirtung aus „beruflichem“ Anlass gehandelt hat, können Sie diese unter Umständen in Ihrer nächsten Steuererklärung geltend machen.Mehr lesen -
Sehr zufrieden!12.03.20265.0KennstDuEinen
Sehr zufrieden / Beitrag angemessen / sehr zufrieden / wunderbar / Termine super!