Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. - Berliner unabhängige Beschwerdestelle (BuBs)
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Donaustraße 78,
12043
Berlin
Jetzt geschlossen
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Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. - Berliner unabhängige Beschwerdestelle (BuBs)
030 81 69 01 25 70
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Geben Sie links Ihre Rufnummer incl. Vorwahl ein und klicken Sie auf "Anrufen". Es wird zunächst eine Verbindung zu Ihrer Rufnummer hergestellt. Dann wird der von Ihnen gewünschte Teilnehmer angerufen.
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Die Leitung muss natürlich frei sein. Die Dauer des Gratistelefonats ist bei Festnetz zu Festnetz unbegrenzt, für Mobilgespräche auf 20 Min. limitiert.
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. - Berliner unabhängige Beschwerdestelle (BuBs)
Donaustraße 78,
12043 Berlin
Öffnungszeiten
Montag
08:00 – 17:00
Dienstag
08:00 – 17:00
Mittwoch
08:00 – 17:00
Donnerstag
08:00 – 17:00
Freitag
08:00 – 17:00
Über das Unternehmen
Um Geflüchteten zu helfen und sie zu stärken, ihre Beschwerden in der eigenen Sprache zu formulieren und an das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten weiterzuleiten, stehen durch unsere Stelle mehrere Vertrauenspersonen bereit. In Zukunft bieten wir in der Beschwerdestelle und in den Unterkünften Sprechstunden an. Aufgrund der Coronasituation können aktuell die Beschwerden nur per Telefon, E-Mail oder Videocall entgegengenommen werden.
Diese Personen können sich an uns wenden:
• Bewohner*innen von Aufnahmeeinrichtungen (AE) und Gemeinschaftsunterkünften (GU), die im Auftrag des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) betrieben werden (unabhängig von aufenthaltsrechtlichem Status und leistungs-/ ordnungsrechtlicher Zuständigkeit; bei Unzuständigkeit des LAF jedoch nur Verweisberatung)
• Personen, die Leistungen des LAF erhalten (unabhängig von ihrer Unterbringung
• Mitarbeitende von Betreibern und Sicherheitsunternehmen, die in AE/ GU tätig sind
• Ehrenamtlich tätige Unterstützer*innen
• Anwohner*innen von AE/ GU, soweit sich die Beschwerde auf konkrete unterkunftsbezogene Sachverhalte bezieht (ausgeschlossen sind Beschwerden, die politische Grundsatzentscheidungen – wie etwa die Standortplanung, die Aufnahme von Asylbegehrenden in Bund und Land, abstrakt Art und Umfang gewährter Leistungen o.ä. betreffen)
• Sonstige Geflüchtete, deren Beschwerdegegenstand in die Zuständigkeit einer anderen Leistungs- oder Ordnungsbehörde auf Landes- oder Bundesebene fällt (im Rahmen einer Verweisberatung)
• Zukünftig auch Bewohnerinnen von Unterkünften im Rahmen einer Pilotierung der Beschwerdestelle in künftigen Unterkünften der „Gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung von Wohnungslosen“ (GStU) sowie den Mitarbeiterinnen und Anwohner*innen der Unterkünfte
Diese Personen können sich an uns wenden:
• Bewohner*innen von Aufnahmeeinrichtungen (AE) und Gemeinschaftsunterkünften (GU), die im Auftrag des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) betrieben werden (unabhängig von aufenthaltsrechtlichem Status und leistungs-/ ordnungsrechtlicher Zuständigkeit; bei Unzuständigkeit des LAF jedoch nur Verweisberatung)
• Personen, die Leistungen des LAF erhalten (unabhängig von ihrer Unterbringung
• Mitarbeitende von Betreibern und Sicherheitsunternehmen, die in AE/ GU tätig sind
• Ehrenamtlich tätige Unterstützer*innen
• Anwohner*innen von AE/ GU, soweit sich die Beschwerde auf konkrete unterkunftsbezogene Sachverhalte bezieht (ausgeschlossen sind Beschwerden, die politische Grundsatzentscheidungen – wie etwa die Standortplanung, die Aufnahme von Asylbegehrenden in Bund und Land, abstrakt Art und Umfang gewährter Leistungen o.ä. betreffen)
• Sonstige Geflüchtete, deren Beschwerdegegenstand in die Zuständigkeit einer anderen Leistungs- oder Ordnungsbehörde auf Landes- oder Bundesebene fällt (im Rahmen einer Verweisberatung)
• Zukünftig auch Bewohnerinnen von Unterkünften im Rahmen einer Pilotierung der Beschwerdestelle in künftigen Unterkünften der „Gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung von Wohnungslosen“ (GStU) sowie den Mitarbeiterinnen und Anwohner*innen der Unterkünfte
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Weitere Unternehmensinformationen
Mitgliedschaften:
- Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
Servicesprachen:
- Deutsch
Häufige Fragen
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