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Unkelbach-Tomczak Sabine Rechtsanwältin c/o Bürogemeinschaft Equitus.law

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Rechtsanwältin Sabine Unkelbach-Tomczak
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Rechtsanwältin Sabine Unkelbach-Tomczak
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Unkelbach-Tomczak Sabine Rechtsanwältin c/o Bürogemeinschaft Equitus.law
Westendgate Hamburger Allee 2-4, 60486 Frankfurt am Main-Westend-Süd

Öffnungszeiten

Montag 09:00 – 18:00
Dienstag 09:00 – 18:00
Mittwoch 09:00 – 18:00
Donnerstag 09:00 – 18:00
Freitag 09:00 – 18:00
Termine nach Vereinbarung

Über das Unternehmen

Als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht ist Sabine Unkelbach-Tomczak in Frankfurt im Rhein-Main-Gebiet ansässig und überregional tätig. Sie bietet für national und international agierende Unternehmer und Unternehmen, auch börsennotierte, Rechtsberatung auf ihren Spezialgebieten Gesellschafts- und Handelsrecht, deutsches und internationales Steuerrecht, Wirtschafts- und Unternehmensrecht einschließlich Markenrecht als Teil des gewerblichen Rechtsschutzes an. Die Prozessführung in Streitfällen ist ein weiterer Bestandteil ihrer Tätigkeit.

Die beratenen Unternehmen gehören verschiedenen Branchen an, insbesondere dem produzierenden und verarbeitenden Gewerbe, dem Handel und Dienstleistungsgewerbe sowie den freien Berufen.

Im Einzelnen umfasst ihre Tätigkeit unter anderem die Rechts- und Steuerberatung von Unternehmern, Gesellschaftern oder Aktionären beispielsweise bei der Gründung, Finanzierung, Liquidation und Löschung von Unternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften, bei der Änderung der Gesellschafterstruktur, der Geschäftsführung und des Vorstandes.

Änderungen der Gesellschafterstruktur erfolgen beispielsweise durch Umwandlungen wegen des Wachstums eines Unternehmens, durch Eintritt oder Austritt eines Gesellschafters oder mehrerer Gesellschafter, durch Veräußerung oder Erwerb von Geschäftsanteilen (Share Deal), durch Generationswechsel oder Erbfolge (Unternehmensnachfolge). Die Rechtsberatung erstreckt sich auch auf den Kauf oder Verkauf von Unternehmen oder Unternehmensteilen (Mergers & Acquisitions) sowie von einzelnen Wirtschaftsgütern oder Sachgesamtheiten (Asset Deal). Oft ergeben sich bei diesen Vorgängen grenzüberschreitende Sachverhalte, die eine entsprechende Berücksichtigung des Rechts des jeweils anderen Staates erfordern. In diesen Fällen werden für die Mandanten optimale Lösungen in Zusammenarbeit mit Kanzleien in den anderen Staaten entwickelt.

Ebenso werden für Mandanten aus dem Ausland oder ausländischer Kanzleien die Interessen im deutschen Recht wahrgenommen sowie mehrsprachige Vertragsangelegenheiten konzipiert und gestaltet. Bisherige grenzüberschreitende Mandate umfassten beispielsweise die Länder Australien, Brasilien, Frankreich, Belgien, Großbritannien (UK), Italien, Kanada, Liechtenstein, Litauen, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweiz, Spanien, Südkorea, und USA.

Rechstanwältin Unkelbach-Tomczak war einige Jahre als Dozentin im Steuerrecht und im Gesellschaftsrecht für die Fortbildung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten tätig.

Ferner engagiert sie sich im Geschäftsführenden Ausschuß der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im DAV (Deutscher Anwaltverein) und veröffentlicht regelmäßig im Steueranwaltsmagazin, der Publikation der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im DAV, Fachbeiträge zum Internationalen Steuerrecht.

Sie war mehrere Jahre Mitglied des Vorstands der europäischen Einheit innerhalb der internationalen Anwaltsorganisation ADVOC, welche ein internationales Netzwerk unabhängiger Rechtsanwaltskanzeleien ist. Die Verkehrssprache des Netzwerks ist Englisch. Innerhalb dieses internationalen Anwaltsnetzwerks leitete sie die Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht.

Unter guter Rechtsberatung versteht Rechtsanwältin Unkelbach-Tomczak, den Sachverhalt, die Rechtslage sowie die Ziele ihrer Manddanten mit der persönlichen, wirtschaftlichen und betrieblichen Situation der Mandanten maßgenau im Hinblick auf künftige Entwicklungen in Einklang zu bringen und auf diese Weise für jeden Mandanten die für ihn optimale Lösung zu finden.

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