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Mit Krankengymnastik sind vor allem Übungen gemeint, die nach einer Operation, nach einem Unfall oder bei anderen körperlichen Einschränkungen die Bewegungsfähigkeit wiederherstellen und Schmerzen lindern sollen. Bestandteil sind sowohl aktive Bewegungs- und Dehnübungen, bei denen die Patienten selbst mitwirken, als auch passive Methoden, bei denen der Therapeut oder die Therapeutin die Dehnung der Muskeln übernimmt.
Die Linderung durch Krankengymnastik bei Rückenschmerzen ist gut belegt. Nicht selten ist alleine die Stärkung der Rückenmuskulatur ein zentraler Baustein im Kampf gegen Rückenschmerzen. Ärzte können Krankengymnastik auf Rezept verschreiben. Viele Krankenkassen übernehmen aber auch ohne Rezept die Gebühren für Rückenschule und Rückengymnastik, meistens sogar 80 bis 100 Prozent.
Bei Vorliegen eines Rezeptes finanziert die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten für Krankengymnastik. Das bedeutet, du musst 10 Prozent selbst bezahlen. Hinzu kommt noch eine einmalige Gebühr in Höhe von 10 Euro. Besonders bei Rückenschulen und vergleichbaren vorbeugenden Kursen gelten aber andere Bestimmungen. Hier brauchst du kein Rezept. Viele Krankenversicherungen zahlen aber trotzdem einen Großteil oder sogar alle Gebühren.
Die Gebührentabelle für Beamte und Privatversicherte entspricht meistens der für Selbstzahler. Eine Krankengymnastik-Sitzung von 15 bis 20 Minuten schlägt mit rund 45 Euro zu Buche. Diese Gebühren können anschließend bei der Versicherung - oder bei Beamten bei der Beihilfestelle - eingereicht und erstattet werden. Wie bei den gesetzlichen Krankenkassen wird Krankengymnastik übernommen, wenn sie vom Arzt verordnet wurde. Welche weiteren Leistungen die Krankenversicherung übernimmt, ist von Unternehmen zu Unternehmen verschieden.
Auch der Hausarzt kann Krankengymnastik verschreiben. Oft sind es aber Orthopäden, die Krankengymnastik verordnen. Auch Neurologen und Chirurgen verschreiben oft Physiotherapie, beispielsweise nach einem Schlaganfall oder einer Knie-OP.