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Krankengymnastik in Wedemark (22 Treffer)

Häufige Fragen

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Auch der Hausarzt kann Krankengymnastik verschreiben. Oft verlangt der aber zunächst eine Untersuchung durch einen Spezialisten, etwa einen Orthopäden. Dieser stellt dann das Rezept für Krankengymnastik aus. Auch Neurologen und Chirurgen verschreiben oft Physiotherapie, beispielsweise nach einer Knie-OP oder einem Schlaganfall.

Mit Krankengymnastik sind vor allem Therapieformen gemeint, die nach einem Unfall, nach einer Operation oder bei anderen körperlichen Einschränkungen Schmerzen mindern und die Bewegungsfähigkeit wiederherstellen sollen. Dazu zählen sowohl aktive Dehn- und Bewegungsübungen, bei denen die Patienten aktiv mitwirken, als auch passive Methoden, bei denen der Therapeut oder die Therapeutin die Dehnung der Muskeln übernimmt.

Die Frist, um ein Rezept für Krankengymnastik einzulösen, beträgt deutschlandweit vier Wochen, also auch in Wedemark. Einzige Ausnahme ist, wenn auf dem Rezept ein abweichendes Gültigkeitsdatum angegeben wird. Manchmal wirst du hören, ein Rezept müsse innerhalb von 14 Tagen eingelöst werden, doch das ist überholt. Der Zeitraum wurde vom Gesetzgeber von zwei auf vier Wochen verlängert.

Das Alter spielt bei der Krankengymnastik keine Rolle, denn auch Kinder können sie in Anspruch nehmen. Entscheidend ist, dass es eine körperliche Beschwerde gibt, die mithilfe von Krankengymnastik gebessert werden kann. Einige Physiotherapie-Praxen haben sich sogar auf Kinder und Jugendliche spezialisiert. Ob es in Wedemark solche Praxen gibt, siehst du hier.

Wenn du ein Rezept vom Arzt hast, wird ein Großteil der Gebühren für die Krankengymnastik von der Krankenkasse übernommen. Im Regelfall zahlt die Kasse 90 Prozent der Gebühren. Zehn Prozent müssen also selbst gezahlt werden, zuzüglich einer einamligen Gebühr von 10 Euro. Für eine Sitzung von 15 bis 25 Minuten werden üblicherweise ca. 27 Euro berechnet, von denen 2,70 Euro vom Patienten übernommen werden müssen. Eine Stunde Krankengymnastik kostet damit etwa 7 bis 8 Euro. Bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen beteiligen sich die Krankenkassen teilweise ebenfalls. Wenn du kein Rezept hast und die Krankenkasse auch keinen Zuschuss zahlt, musst du die Krankengymnastik leider selbst bezahlen.

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